Der schriftliche Mietvertrag gilt, auch natürlich die Beträge die dort festgehalten wurden was Kaltmiete, Nebenkosten und Heizkostenvorrauszahlung angeht. Muss natürlich von euch wie auch dem Vermieter unterschrieben sein. Heizkosten werden üblicherweise auch nicht zu 100% vom Jobcenter übernommen. Glaub 18% muss man selber tragen, weiß nicht genau sry.
Was die 2 Monate Mietfrei angeht um zu Renovieren ist prima, er hätte das sonst ja selbst machen müssen bzw bezahlen. Aber Mietfrei wars ja nichtmal, denn der Mietvertag gilt ja erst ab dem 1.10. Dann hat er euch halt bisher nur rein gelassen. Soweit die Miete + NK wie im Mietvertag ausgewiesen bezahlt werden ist alles gut, da muss mindestens 3 Monate was mit der Zahlung nicht passen um fristlos zu Kündigen.
Wegen der Küche. Steht im Mietvertag das zur Wohnung eine nur Nutzung verfügbare Einbauküche gehört ? Wenn nicht , was soll er machen ? Kann ja auch Gerümpel des Vormieters gewesen sein das ihr noch extra entsorgen musstet.
Über die Hintergründe und die Umstände stell ich besser keine Nachfragen