Unrenoviert übernommen, unrenoviert zurückgegeben, Bohrlöcher zu und Besenrein abgeben, fertig !!!!
Tapeten entfernen gehört auch nicht zu den Schönheitsreparaturen. Das ist eine unzulässige Vereinbarung....
Unrenoviert übernommen, unrenoviert zurückgegeben, Bohrlöcher zu und Besenrein abgeben, fertig !!!!
Tapeten entfernen gehört auch nicht zu den Schönheitsreparaturen. Das ist eine unzulässige Vereinbarung....
Der Balkon gehört zur Mietsache, wenn sich da Fremde drauf rumtreiben kannste durchaus die Polizei rufen.
Die Fristen für die Modernisierung oder Energiesanierung wurden ohnehin nicht eingehalten. Das muss 3 Monate vorher angekündigt werden (Art , Umfang und Dauer ebenso) und man hat als Mieter 4 Wochen Zeit da zu wiedersprechen, wegen "Härte" die aber begründet sein muss.
Neues Klo plus Einbau. Klar über 100 Euro - Keine Kleinreparatur mehr, das ist ein Austausch
Ofen defekt - nur Oberhitze ? Aber alle Herdplatten funktionieren ? Falls nicht , kanns einfach die Sicherung sein. Ein Ofen brauch in den meisten Fälle 3 Phasen. Wenn eine fehlt geht ein Teil nicht... prüfen lassen..
Durchlauferhitzer funktioniert wie er soll, oder er wird nicht warm, dann fehlt ne Phase oder ein Heizstab ist fritte. Austausch bei defekt, VM Sache. Reparatur macht man an so Dingern nicht
Fenster sind VM Sache in der Grundsubstanz
Badewanne , mal mit speziellem Kalkreiniger versucht ? Ohne Metallschwam
oder sonstigen Scheuerzeug. VM nicht zuständig
Ich habe noch nie jemanden gesehen der seine Küche streicht und dann die Hängeschränke nicht abnimmt ! Wenn du dein Wohnzimmer streichst , lässte dann auch die Bilder hängen und klebst diese ab um drum herum zu malern ?
Dann lass es besser gleich sein und bezahl jemanden der es macht wenn die Bude leer ist.
Mängel der Mietsache sind bei Vertragsabschluß zu erfassen, schlauerweise wird dann auch die Beseitigung durch den VM vereinbahrt. Sonst gemietet wie gesehen und bei Auszug könnte man dem Mieter das noch anlasten. Makler sind wie Gebrauchtwagenverkäufer und Politiker. Ein unseriöser Haufen !
Stromverbrauch von dem Ding lässt sich ja berechnen. KWh Preis mal errechnetem Verbrauch. Das dem VM in Rechnung stellen
Du hast da absolut nichts mit zu tun, eine Dusche kann man fast nicht unsachgemäß nutzen. Aber eine Mietminderung kannst und solltest du geltend machen.
Auf den Bildern sind die HKV die normal ein Verdunstungsröhrchen haben abgebildet. Da ist aber kein Röhrchen drin ! Die sind auch nix mit Funk. ;Möglich ist aber das Wärmemengenzähler irgendwo in der Wohnung sitzen. Zumindest einer, die gibts auch mit Fernabfrage per Funk. Ein Anruf bei ISTA oder wer die Abrechnung erstellt hat und nachfragen !! Die wissen wo son Ding verbaut ist,. falls es so ist
Dann muss man als Nullplan Vermieter eben ne satte Pauschale vereinbaren, dann hat man den Mist auch nicht mit Abrechnung.
Einen Münzfahrstühl einbauen lassen, 50 Cent pro Fahrt ![]()
300 Fahrten in 25 Tagen. Sind 12 am Tag. Davon zahlst du 1 pro Tag. Energiekosten pro Fahrt liegen im geringen Cent Bereich. Glaub die Briefmarke für ne Beschwerde an den Vermieter wäre teuerer als jetzt dein finanzieller Nachteil durch die vermehrte Nutzung.
hier haste ein Musterschreiben wie ne Kündigung auszusehen hat
https://www.staufenbiel.de/fileadmin/fm-d…Mietvertrag.pdf
übergebt die Wohnung in einem ordentlichen Zustand, macht frühzeitig eine Wohnungsabnahme mit der Gesellschaft in der ihr euch Abzeichnen lasst das alles ok ist, Mängel falls vorhanden werden aufgenommen und ihr könnt diese noch beseitigen. Sollte da was Unklar sein, komplette Wohnung soll renoviert werden oder so , könnt ihr euch gerne wieder ans Forum wenden.
und einfach mal bei Google folgendes eingeben : Mietwohnung richtig kündigen
Der eigene Hund ist ohnehin immer gut erzogen und der Allerbeste und Liebste. Die bösen Nachbarn sperren ihren Hund immer in eine Kiste ? Woher weißt du das denn ? Das haste dir wissentlich ein Jahr lang angesehen ? Als Tierfreund ? Hauptsache dein Chiaua fühlt sich in der Handtasche wohl ![]()
Ironie beiseite. Was soll man der Frau da raten ? Im Haus mit Hunden wird gebellt , der eigene bellt auch. Tjo ist dann eben so
Ich habe ja eine Vermutung.... die neuen Nachbarn treiben ein ganz perfiedes Spiel mit Mojo. Die sind doch sicherlich Ende August eingezogen, da stand noch Kram in dem Keller und weil Sie den Platz brauchten und dies der einzige ohne Schloß war dachten die , das ist ihrer, oder den nehmen wir dann eben. Die haben deinen Kram dann einfach entsorgt ! Das passt dann auch zeitlich zu der beschrifteten Kiste im Papiermüll die dir dann Anfang September aufgefallen ist. Nun da die neuen Mieter wissen das es deine Sachen waren, schieben die es einfach auf die Nachbarin X ! Also das solltest du in einem geschickt getarnten Gespräch was eigentlich ein Verhör ist mal rauskitzeln. Auf jedenfall darfst du niemandem mehr aus dem Haus trauen ! Achte vor allem auf das Schuhwerk der neuen Mieter ,. eventuell tragen sie ja sogar mal deine alten Schuhe aus dem Kellerabteil.. dann haste sie an den Eiern . Ja ! ![]()
kurios......
Fakt, Kellerabteil nicht verschloßen, nichtmal ein Schloß vorhanden, daher kann Hinz und Kunz etwas entwenden. Wer seinen Besitz nicht sichert hat auch keinen Anspruch auf Schadensersatz oder dergleichen.
Aber das größte Rätzel ist hier wohl, wo der Keller der Nachbarin X verblieben ist ? Denn sie müsste ja auch einen Keller haben ? Oder gabs für 10 Wohnungen nur 9 Kellerabteile ? Zähl doch mal nach, das Thema beschäftigt dich doch sehr. Wohnst du eventuell im Dachgeschoß ? Da isses durchaus üblich und möglich das dazu gar kein Keller gehört ! Das wäre jetzt mal eine Vermutung
Wurde die Miete zum Einzug erhöht also direkt so in den Mietvertrag übernommen ? Dann ist das keine Mieterhöhung sondern du hast einfach eine andere "höhere" Miete als dein Vorgänger.
Also wenn man eine Erlaubniss vom Vermieter zur Tierhaltung möchte, ist man Bittsteller. Eine Antwort wäre da natürlich angebracht, aber eine Antwortsfrist gibts in dem Fall nicht. Am besten nun voll Druck machen und abnerven mit 2 Einschreiben hinterher und Fristsetzung, so kriegste sicher die Anwort die du möchtest. Positiv wirkt sicherlich noch dazu , das man die Rückzahlung der Nebenkosten im selben Schreiben extra anmahnt
Mieterbund kommt auch gut, besser noch ein Schreiben vom Anwalt..... leckofanni echt
Mal anrufen und freundlich nachfragen in diesem Falle wäre sicher der erfolgreichere Weg.
Grundlegend möchte ich ja mal bezweifeln das der Rasenschnitt so dermaßen stinkt das man sich darüber muckieren müsste
gibt viele Menschen die finden den Duft frisch gemähten Rasens angenehm. Man könnte auch unterstellen, das die Reste der Linsensuppe im Biomüll von Madame Hausdrache den Gestank verursacht haben. Hier spielen ohnehin andere Gründe ne Rolle. Hast wohl mal Sonntags den Rasen gemäht oder so, da kommt dann halt die Rache. Oder auch Neid der Besitzlosen ![]()
Ich würde mich an die Regelungen des Ver-und Entsorgungsunternehmens halten. Wenn dort steht Rasenschnitt darf in die Biotonne , dann rein damit. Wofür zahlt man denn dafür..
Kleine Anekdote aus ner Mietwohnung die meine Freundin und ich mal bewohnt hatten. Dort stand auch ne Biotonne (im Hinterhof) in diese packten wir das Kleintierstreu unseres Kaninchens, das passte einer alten sehr "netten" Dame die schon 20 Jahre dort wohnt aber nicht. Mein Holzspähne und paar restliche Hasenküttel (Pipi und Kackecke wurde extra separat im Hausmüll entsorgt) ist doch alles Bio ... naja . Vermieter lies dann eine dicke Kette mit Vorhängeschloß an diese Biotonne anbringen und den Schlüssel dazu bekam nur die Dame. Denn die Biotonne wär ja nur für die Blätter im Hinterhof , die die Dame ja so gerne mal auffegt. So Bekloppte gibt es leider immer...
Hätte da noch nen super gut gepflegten BMW 116i , BJ 2011, Bilder kannste gerne vorab mal sehen, Probefahren geht nicht da der Wagen noch im Ausland ist EU-Reimport daher so günstig. Überweise dann bitte mal 2500 Euro auf das UNion Western Konto in Rumänien. Sobald das Geld eingegangen ist bekommste die Papiere per Post. Der Wagen wird dann für dich überführt
solltest du sowas mal Angeboten bekommen... Lass es .................. ![]()
Wieso zum Hänker schauste dir eine Wohnung die du mieten willst nicht an ? Du kannst nun nur Anzeige erstatten wegen Betrug. Wenns jetzt kein Western Union Konto war, kannste Glück haben das das Konto jemandem zuzuordnen ist. Glaub ich aber weniger... denn die Jungs und Mädels die sowas abziehen sind ja nicht so blöde und lassen sich erwischen.
Ach Geld ist weg .. fertig
§ 555c BGB - Ankündigung von Modernisierungsmaßnahmen
(1) Der Vermieter hat dem Mieter eine Modernisierungsmaßnahme spätestens drei Monate vor ihrem Beginn in Textform anzukündigen (Modernisierungsankündigung). Die Modernisierungsankündigung muss Angaben enthalten über:
1.
die Art und den voraussichtlichen Umfang der Modernisierungsmaßnahme in wesentlichen Zügen,
2.
den voraussichtlichen Beginn und die voraussichtliche Dauer der Modernisierungsmaßnahme,
3.
den Betrag der zu erwartenden Mieterhöhung, sofern eine Erhöhung nach § 559 verlangt werden soll, sowie die voraussichtlichen künftigen Betriebskosten.
(2) Der Vermieter soll den Mieter in der Modernisierungsankündigung auf die Form und die Frist des Härteeinwands nach § 555d Absatz 3 Satz 1 hinweisen.
§ 555a BGB - Erhaltungsmaßnahmen
(1) Der Mieter hat Maßnahmen zu dulden, die zur Instandhaltung oder Instandsetzung der Mietsache erforderlich sind (Erhaltungsmaßnahmen).
(2) Erhaltungsmaßnahmen sind dem Mieter rechtzeitig anzukündigen, es sei denn, sie sind nur mit einer unerheblichen Einwirkung auf die Mietsache verbunden oder ihre sofortige Durchführung ist zwingend erforderlich.
(3) Aufwendungen, die der Mieter infolge einer Erhaltungsmaßnahme machen muss, hat der Vermieter in angemessenem Umfang zu ersetzen. Auf Verlangen hat er Vorschuss zu leisten.
(4) Eine zum Nachteil des Mieters von Absatz 2 oder 3 abweichende Vereinbarung ist unwirksam.
§ 536a BGB - Schadens- und Aufwendungsersatzanspruch des Mieters wegen eines Mangels
(1) Ist ein Mangel im Sinne des § 536 bei Vertragsschluss vorhanden oder entsteht ein solcher Mangel später wegen eines Umstands, den der Vermieter zu vertreten hat, oder kommt der Vermieter mit der Beseitigung eines Mangels in Verzug, so kann der Mieter unbeschadet der Rechte aus § 536 Schadensersatz verlangen.
(2) Der Mieter kann den Mangel selbst beseitigen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen, wenn
1.
der Vermieter mit der Beseitigung des Mangels in Verzug ist oder
2.
die umgehende Beseitigung des Mangels zur Erhaltung oder Wiederherstellung des Bestands der Mietsache notwendig ist.
fahrlässig ist versichert, grob fahrlässig wird schwer, vorsätzlich = Pesch gehabt. Für ne Glasscheibe kommt wohl kaum ein Gutachter raus. Das ist ne Lapalie und Standard für ne Haftpflicht. Der Sprung ist eben erst jetzt aufgefallen.... war halt sonst immer so dunkel im Raum..... Wenn man aber keine Haftpflicht hat weil man sich die paar Euro sparen wollte , tjo
Mündliche Zusagen sind nichts wert. Der Verischerung sofern vorhanden, isses auch egal was der VM gesagt hat. Die Versicherung hat wahrscheinlich auch wieder irgend ne Partnerfirma die den Schaden dann reparieren möchte. Also nicht den Vermieter machen lassen.
Lass den gemähten Rasen halt paar Tage liegen , dann isser gelblichbraun und nicht mehr grün. Dann isses auch kein Grünabfall mehr ![]()
Mal im Ernst , ne Biotonne stellt man auch besser draussen auf. Das Rasenmähen wird so getimed das die Biotonne wenn du den Rasen da reinkippst gleich abgeholt wird. Was hat die Dame noch zu maulen. Im übrigen würd ich der dann auch mal den Hinweiß geben das Plastiktüten in denen Essenreste sind nichts im Biomüll zu suchen haben.
Manche Leute haben echt Probleme
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