Mieterhöhung Wohngemeinschaft

  • Hallo,

    kurz zur Situation: Wir sind vier Leute in einer WG, jeder hat einen eigenen Mietvertrag. Die Wohnfläche im Vertrag setzt sich aus dem eigenen Zimmer und anteilig den Gemeinschaftsräumen zusammen. Bei mir liegt die Wohnfläche bei ca. 25 m². Die Gesamtwohnfläche der Wohnung liegt bei ca. 90 m². Ich bin vor ca. einem Jahr in der WG von einem Zimmer in ein anderes umgezogen und habe seitdem einen neuen Mietvertrag. Die Miete des Zimmers, in das ich gezogen bin, wurde bei dieser Gelegenheit etwas erhöht.
    Nun haben drei von vier Mietern in der WG eine Mieterhöhung bekommen (in meinem Fall um 20%!). Begründet wird die Erhöhung mit dem Mietspiegel der Stadt und gewissen Aufschlägen.
    Meine große Frage ist: Welche Wohnfläche zählt, wenn man in den Mietspiegel geht? Würde man die Wohnfläche aus dem Vertrag nehmen, wäre der Mietspiegel gar nicht anwendbar, da er erst bei 30 m² beginnt. Der Vermieter hat einfach die Vergleichsmiete für eine Wohnung von 30 m² angesetzt. Für eine Wohnung mit 90 m² wäre die Vergleichsmiete weitaus günstiger.
    Ist der Mietspiegel für ein Zimmer in einer Wohnung plus anteilig Gemeinschaftsräume überhaupt anwendbar? Was würde es heißen, wenn er es nicht wäre?

    Ich hoffe es kann mir jemand weiterhelfen.

    Viele Grüße
    Julian

  • elimgarak:

    "Welche Wohnfläche zählt, wenn man in den Mietspiegel geht?"
    - Es zählt Deine Mietfläche lt. Mietvertrag.

    "Ist der Mietspiegel für ein Zimmer in einer Wohnung plus anteilig Gemeinschaftsräume überhaupt anwendbar? Was würde es heißen, wenn er es nicht wäre?"
    - Das müsstest Du die den Mietspiegel ausstellende Behörde fragen.

  • Wurde die Miete zum Einzug erhöht also direkt so in den Mietvertrag übernommen ? Dann ist das keine Mieterhöhung sondern du hast einfach eine andere "höhere" Miete als dein Vorgänger.

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