Beiträge von Azze

    Wurde im Mietvertrag der neuen Wohnung ein Datum für die Schlüsselübergabe festgelegt ? z.b. der heutige Tag ? Wenn ja dann kannste auch ab heute rein, hättest jedenfalls dann das Recht dazu

    Oder hat der Vormieter kurzfristig umgeplant und zieht erst am 31.3 aus ?

    Kann mir auch kaum vorstellen das der neue Mieter deiner alten Wohnung am 31.3 oder am 1.4 einziehen will. Der wird sicher ebenfalls am 3.4 oder 4.4 einziehen wollen. Wenn dein Vermieter die Schlüssel am 31.3 haben will, Dann musste halt am 31.3 raus aus der alten Wohnung und sofort in die neue ziehen. Den Schlüssel für die alte Wohnung kannste ja Abends zurückgeben. BIs 23:59 UHr am 31.3 biste ja noch Mieter.

    aber sowas klärt man doch alles vorher ! Am besten schriftlich

    da haste :


    Befinden sich die Gewerbemieträume in einer gemischt genutzten Immobilie, d. h. neben den Gewerberäumlichkeiten werden Teile des Gebäudes als Wohnraum genutzt und vermietet, so muss der Vermieter bei der Berechnung der Betriebskosten einen anderen Umlageschlüssel als bei ausschliesslich gewerblich genutzten Objekten verwenden, um eine ungerechte Kostenverteilung innerhalb der Mischmietverhältnisse zu Lasten der Wohnraummieter zu vermeiden. Der für Mischmietverhältnisse gewählte Verteilerschlüssel ist vom Vermieter nach dem Grundsatz der Umlagegerechtigkeit anzuwenden, wenn verbrauchsunabhängige Kosten wie Grundsteuer, Müllabfuhr oder Versicherungskosten, die für Gewerbeobjekte häufig teurer als für Wohnhäuser sind, hauptsächlich durch die gewerbliche Nutzung bestimmt werden. Der Umlageschlüssel darf nicht nach dem Verhältnis „Wohnfläche der Mietwohnung zur Summe der Fläche aller Wohnungen und Büros“ abgerechnet werden, da die Kosten des Gewerbeobjektes für den Wohnungsmieter nicht absehbar und je nach Gewerbe vermutlich auch höher als in einem Privathaushalt sind.
    Der Vermieter einer gemischt genutzten Immobilie muss eine getrennte Ermittlung und Abrechnung der Betriebskosten vornehmen, d. h. entweder den Gewerbeanteil im Voraus aus der Berechnung herausnehmen und dem Gewerbemieter separat in Rechnung stellen oder eine anteilige Entlastung der Wohnraummieter berechnen und in der jährlichen Betriebskostenabrechnung in Anrechnung bringen.

    Nur nebenbei : Das war der erste !!! Eintrag bei Google wenn man nach Gewerbefläche Nebenkosten sucht !!!

    wo trocknest du deine Wäsche ? Schlafzimmer vermutlich ? Dann nicht geheizt und schlecht gelüftet, Schimmel Helau :)

    Auch wenn Schimmel meist auf schlechte Bausubstanz rückzuführen ist, gibts Faktoren die selbst in einer einwandfreien Wohnung Schimmel entstehen lassen.

    Ne Waschmaschine kannste im Prinzip überall dort anschließen wo die Möglichkeit besteht Wasser abzugreifen und Abwasser einzuleiten. Da gibts diverse Kupplungen und Anschlüße. Im Bad am Waschbecken , in der Küche an der Spüle z.b. das nur nebenbei. Da muss eben nicht extra ein Anschluß für ne Waschmaschine installiert werden. Für das Aufstellen einer Waschmaschine in der Wohnung muss man sich im übrigen die Erlaubniss des Vermieters holen.

    Wenn eine Waschküche vorhanden ist die von den Mietern genutzt werden soll, stellt man im Regelfall auch dort diese Geräte auf. Der Vermieter muss dazu natürlich gewährleisten das ein Betreiben der Geräte dort auch möglich ist. Wasseranschluß, Strom ! Wenns dann alles auf den Hausstrom läuft ist das halt so. Wie oft schon habe ich in MIetshäusern gesehen das im Keller riiiiesen Kühltruhen angeschloßen wurden, alles auf Hausstrom ! Wenn sowas aber nicht gewünscht ist vom Vermieter dann muss er eben Steckdosen installieren lassen die auf die eigene Unterverteilung gehen ( Sicherungskasten).

    Auf einen extra Anschluß in der Wohnung beharren kannste nur wenn das im Mietvertrag zugesichert wurde.

    Allgemeinbereiche wie Treppenhaus muss der Vermieter instandhalten !

    Die Kleinreparaturregel auf die sich Vermieter gerne berufen ist ohnehin witzlos. Denn selbst son Kleinkram wie ne Birne austauschen, würde wenn ein Elektriker dafür rauskommt die Kleinreparaturgrenze fast immer überschreiten. An und Abfahrt (1 std, oder pauschale von z.b. 50 euro euro, Material, Arbeitzeit (natürlich nicht die MInute die es dauert ne Birne zu wechseln) auch dafür wird mind., 30 min aufgeschrieben. Also selbst für KIllefitz ist schnell ne Rechnung von um die 100 Euro geschrieben.

    Vertraglicher Mietbeginn 1.3 ! Dann kann auch erst ab dem Datum Miete und NK in Rechnung gestellt werden. Wenn man bereits seit Januar Zugang zu der Wohnung hatte um Renovierungsarbeiten durchzuführen ist das ne schöne Sache. Aber dadurch ergibt sich keine Verpflichtung für die Zeit bereits Nebenkosten zu zahlen.


    Grade bei bereits leerstehenden Wohnungen die noch renoviert werden müssen, ist das wohl gängige Praxis den Neumietern schon was früher die Schlüssel zu geben. Wasseruhr und Stromzähler werden dann überlicherweise aber auch schon bei Schlüsselübergabe erfasst und mit dem Stand eingetragen.

    Pauschale ist Pauschale. Wenn du weniger Verbrauch hast freut sich der Vermieter. Wenn du allerdings alle Heizungen auf 5 ballern würdest und gleichzeitig noch zusätzlich 5 elek. Heizstrahler laufen würden, könnte dein Vermieter auch nicht viel tun und müsste draufzahlen.

    Also gib Gas und zwar ordentlich, wenn der Vermieter draufzahlen muss wird er sicherlich plötzlich an einer Vverbrauchsorientieren Abrechnung interesse zeigen :)

    Der Vermieter darf aber auch nicht die Premium Plus etxra Versicherung, mit einer Vertragslaufzeit von 25 Jahren, bei seinem Schwager abschließen, der zufällig Versicherungsmakler ist. Die üppige Provision bei so einem Vertag wird dann vermutlich gemeinschaftlich versoffen :)

    Da gibts eben Vergleichswerte, wenns weit mehr kostet als durchschnittlich kann man schon was machen.

    Aber darum gehts ja auch nicht und mein Post #14 sollte auch ein wenig Ironie beinhalten.

    Welche Nebenkostenabrechnung soll das Jobcenter denn zahlen ? Hast du reine Nebenkosten nachzuzahlen ? Also mehr Hausstrom, Wasserkosten oder ähnliches ?

    Die muss das Jobcenter natürlich übernehmen.

    Wieso Abschlagzahlungen die du an den Anbieter zu leisten hast überhaupt an den Vermieter gehen ist für mich nicht nachvollziehbar. WEenn eine Heizkostenvorrauszahlung im Mietvertrag steht, dann wärs klar. Dann musst du das aber auch nicht an den Anbieter weiterleiten, dann gibts ne Jahresabrechnung bei der du Guthaben oder Rückstand hast.

    Geh zum Amt nehm alle relevanten Unterlagen mit und lass dich nicht abwimmeln ! Wenn dir ein Sachhbearbeiter blöde kommt, dann verlange den Vorgesetzen zu sprechen. Höflich aber bestimmt !

    Die KOsten für die Dienstleistungen wie Hausreinigung etc sind normal. Die Heizkosten sind mit ca 160 pro MOnat allerdings happig. Da wirds dein Opa das ganze Jahr über richtig mollig warm in der Wohnung haben. Wenn das allerdings jedes Jahr so läuft hätte die NK Vorrauszahlung längst mal entsprechend angepasst werden müssen.

    Je nach Einkommen (Rente) wäre eine teilweise KOstenübernahme durch einen Sozialleistungsträger denkbar, allerdings zahlen die nicht rückwirkend, immer erst ab Antragsstellung. Da müsst ihr einfach mal grundlegend einen Anspruch auf Sozialleistungen prüfen lassen und bei Anspruch übernimmt dann eine Sozialbehörde das nächste Jahr die KOsten. Heizkosten aber nie zu 100%, da muss man immer nen teil selbst von tragen.

    Um das mal technich etwas zu berichtigen.
    Eine Sicherung des Zeitintervallsteckers kaput??

    Da ist üblicherweise ein sogenanntes Treppenhausrelais (MUltifunktions Treppenhaus Lichtautomat) verbaut. Dieses ist auf diverse Zeiten einzustellen, oftmals auch auf Dauerlicht. Bevor man da nun ne große Welle macht und nachher auf den KOsten für nen Elektriker sitzen bleibt, auch wenn schriftlich der Mangel beim Vermieter gemeldet wurde, könnte man an dem Treppenhausrelais auch mal prüfen was eingestellt ist. Da ist meist ein kleiner regler dran den man ohne Angst vor nem Stromschlag hoch bzw runterstellen kann (so z.b. 2min oder 6 min oder Dauerlicht einstellt), bei anderen Modellen kann auch mal ein Drehregeler vorhanden sein (den müsste man mit nem kleinen Schlitzschraubendreher einstellen). Wenn der sowas anzeigt wie ein Glühbirnensymbol, dann steht der auf Dauerlicht :) Möglich wäre aber auch das ein Lichtschalter hängt......

    aber ihr habt recht, würd auch keinen Finger krum machen in nem Mietshaus, auch wenn ich sowas selber könnte. Besser den Vermieter zum handeln verdonnern. Ist schließlich seine Pflicht den Laden am laufen zu halten.

    Is doch ganz einfach bemängel den Posten, führe als Grundlage dazu die Urteile an die dir rechtgeben und schau mal was passiert. Kann mir aber auch nicht vorstellen das die anderen Mieter damit einverstanden sind für ne Entrümpelung zu zahlen. Schließt euch da am besten zusammen und schreibt alle den selben Brief an die Hausverwaltung.

    Wenn du aber mal ausziehst und deinen Scheiß einfach stehen lassen willst, kannste einen drauf lassen, das man grade dich dann dafür belangen wird :)

    Taylor nun musste aber noch eins machen, den Vermieter auffordern alle Rechnungen in Kopie offenzulegen. Wenn du bei Check24 ne günstigere Gebäudeversicherung findest, als in den NK genannten Betrag, entsprechend dein Anteil kürzen. Der Vermieter ist dem Wirtschaftlichkeitsgebot verpflichtet :)

    Kannste machen, wenn du Spaß haben willst. Ansonsten grob überfliegen , wenns plausibel ist , zahlen wie gehabt und gut is.

    Ich verlinke normal nicht aber das sagt Google dazu :

    [/url]http://www.rdm-berlin-brandenburg.de/aktuelles/rdm-….html?tx_ttnews[day]=16&cHash=47eca88986[url]


    Mein Tip, Keller abschließen ! Jeden Tag aufs neue. WEenn dann doch mal was da steht, und es ist grade jemand ausgezogen. dann ist der jenige schon zu kriegen.

    Eine Rechtsgrundlage gibt es da nicht ! Kann dir nun 20 Urteile rauskopieren wo besagt wird , die KOsten sind rein Vermietersache.
    Aber ebenso 20 Urteile , in denen besagt wird, der der Vermieter sowas auf die Nebenkosten umlegen kann.


    Das ist Mietrecht :)

    Bushdoc:

    Folgende Kostenstellen sind extrem angestiegen:
    Bewässerung und Entwässerung um je +20,1%
    Hausstrom +210%
    Gartenpflege + 360%


    Jetzt ohne Scheiß, das liest sich so als ob der Vermieter da ne kleine aber feine Hanfsplantage am laufen hat und die Mieter das nun zahlen sollen ;)

    Aber das ist nur Spekulation :) möglich wäre auch ein Fussballplatz ^^ mit Flutlicht etc.

    Grundlegend würde ich sagen , sind Preissteigerungen in dem Ausmaße ohne große Veränderung der zb. Gartenfläche, nicht zulässig.

    Wenn der Krempel im allgemein zugänglichen Kellerbereich abgestellt wurde, isses Sache des Vermieters das zu entsorgen. Den Verursacher ausfindig zu machen dürfte in dem Fall ja möglich sein. Dann kann auch dorthin eine separate Rechnungsstellung erfolgen.
    Wenn das aber gängige Praxis ist, das Mieter ihren Scheiß einfach stehen lassen und der Vermiter regelmässig entrümpeln muss mithilfe einer Firma, dann kann er das laut BGH Urteil als Müllentsorgungskosten auf die Nebenkosten verteilen.

    Grundlegend kannst du die Kopien der Rechnungen vom Vermieter verlangen. Alles was in den Nebenkosten abgerechnet wird , muss auch nochvollziehbar sein.

    Den Posten würde ich aber in jedem Fall schonmal schriftlich bemängeln. Das sind Dinge die nichts in den Betriebskosten zu suchen haben. Ausser das fällt mit in die Hausreinigung. Steht den in den BK drin "Kellerentrümpelung" dann würd ich klar sagen , das ist nicht zulässig. Die 500 Euro sind dagegen nicht unüblich als Pauschale für ne Kellerentrümpelung. Aber das kann der Vermieter ja nicht mal eben so locker auf das ganze Haus umlegen. Wem dieser Keller gehört bzw wer Mieter davon ist, der hat auch dafür zu Haften. Wenns ne WG ist müssen die eben dafür gradestehen.

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