Ich Frage mich gerade, ob die Gründung einer Wohngemeinschaft korrekt den Tatbestand eine Eigenbedarfskündigung erfüllt? Wenn also immer im Plan war, dass die berechtigt begünstigte Person (Enkelin) in einer 2 Raum Wohnung eine Wohngemeinschaft gründen wollte, also einen Untermieter in die Wohnung nimmt, für die der tatsächliche Mieter wegen Eigenbedarf gekündigt wurde. Wenn das so wäre und man das mit Zeugen und Meldenachweisen belegen könnte, hätte eine Klage auf Schadenersatz für die Umzugskosten und den Umzugsaufwand Aussicht auf Erfolg? Kennt jemand ähnliche Präzendenzfälle? Bin für jede Überlegung dankbar...Danke
Beiträge von Kristin
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!