zu deiner Änderung:
wenn die Wohnung so schlecht gedämmt war, hast du ja den garten mit geheizt.
hättest Tomaten an der Hauswand, auch im winter haben können.:p
Beiträge von indi
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War eigentlich die ganze Zeit dabei euren Smalltalk zu lesen

Aber wenns ne Frage sein muss:
1)Wie finde ich heraus, ob der baulich getrennt lebende Nachbar (der vermutlich die 5. Wohneinheit bildet) auch zur Wirtschaftseinheit zählt? Es wäre doch vorteilhafter, wenn unser Gebäude nur ca. 285 statt 385qm als Gesamteinheiten benutzt. Dann wäre es doch hier und da für uns günstiger.
2)Muss ich für die Miete der Rauchwarnmelder aufkommen? Oder zählt das auch zu den Betriebskosten?
3)Muss der VM auf Anfrage die Rechnungen der Heizöl-Lieferung vorzeigen?
zu 2: Rauchmelder sind in deinem Mietvertrag aufgeführt. ansonsten wären sie bei der "jeweils gültigen".. mit dabei
zu 3: der VM muss dir alle Rechnungen, welche mit deinen kosten zu tun haben, auf verlangen einsicht gewähren
zu 1: wozu? das kannst du nicht ändern. er wird das Nebengebäude nicht abreissen.
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tiger, ich muss zugeben, du gefällst mir.
als pausenclouwn, bis der Fragesteller seine nächste frage formuliert, bist du unbezahlbar. -
jaja
Schufa...... wir wissen Bescheid :p
hm..
kuh von Indien hat mir besser gefallen.hätte was heiliges......
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Die Heizkosten dürfen nicht ausschließlich nach der Wohnfläche verteilt werden. Der Vermieter muss die Verbrauchskosten der zentralen Heizungsanlage zu mindestens 50 %, höchstens 70 %, nach dem erfassten Energieverbrauch der Mieter abrechnen.
http://www.mietrecht.org/heizkosten/hei…rbrauchskosten/
Tiger
bitte net den falsche link öffnen
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es gibt auch festkosten bei der Heizung
in deinem fall werden immer 30% der anfallenden kosten auf deine 80 qm umgerechnet -
ist aufgeteilt 30 % nach qm
und 70 % tatsächlichem verbrauch (den Messgeräten an deinen Heizungen)ist so üblich
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tiger, deine beiträge lese ich mit ernster mine.
wenn ich sie gelesen hab, muss ich immer lachen.
weil ich den Inhalt nie finden kann:p -
Wie kann ich das herausfinden? Der Nachbar hat bei uns im Gebäude beispielsweise keinen Stromzähler. Auch glaube ich nicht, dass die Heizungsleitungen die 10m unterirdisch zum Nachbar verlaufen, da beide Gebäude ein Altbau sind und der Vermieter nach dem Kauf nur Renovierungen der Wände, des Fuẞbodens und des Bades vorgenommen hat. Alles andere ist vom typischen Altbau gekennzeichnet.
Und nur mal so am Rande:
Käme die Rechnung von einer Bauvereinigung (die hunderte Wohnungen besitzt), dann würde ich ich die Rechnungen ohne mit der Wimper zu zucken bezahlen. Denn da kann ich eher davon ausgehen, dass alles auf rechtlicher Grundlage geschieht und kaum wo getrickst wird. Bei meinem Vermieter ist das ganz anders. Ich will noch nicht mal erwähnen was für ein Landsmann er ist. Das ist einer von vielen Gründen weshalb ich glaube, dass an der Abrechnung einiges faul ist.Und das mit der geringen Vorauszahlung ist auch kein Problem. Mir ist es gleichgültig, ob ich den Betrag monatlich bezahle oder der Nachzahlung von heute auf morgen nachkomme. Daran liegt es nicht!
na na na
ein Ausländer bringt euch gerade deutsche sprache und das rechnen etwas näher..... -
du hast Denkfehler
Festkosten (30%): 3,0697 Preis-Einheit x 80qm = 245,57€
das stimmt.
die setzen sich zusammen aus: 30% Anteil aus 3939.- = 1181.- : 385 = 3,069dein Faktor 1,39 sind lediglich die heizungsnebenkosten
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tiger du dödel, der link ist in meiner sig.
weil es mal das Thema war:p -
Worauf beziehst du dich jetzt? Und wo genau ist das nach zu lesen (Seitenzahl)?
Und was sagt ihr zu der Tatsache, dass das Gebäude der 5. Wohneinheit baulich ca. 10m voneinander getrennt ist? Wir teilen uns mit dem Nachbarn nur den Hof. Auẞerdem weiẞ ich gar nicht, ob er damit den Nachbarn meint. Denn in dem Gebäude wo ich drin war gab es nur 4 Etagen. Und in unserem Gebäude kommen wir dann auch nicht auf eine Wohnfläche von 385m2! Der VM scheint hier die ca. 100m2 des Nachbarn im Nebengebäude (baulich getrennt) mit hinzu zu rechnen. Darf er das?
seite 2 punkt 3
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falsch
in deinem Mietvertrag steht "die jeweils gültige..."d.H immer die aktuelle
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lern erst ma' lesen
"die 2. Miete...." :p natürlich nicht hinterm Kaff wo du wohnst

Mercedes Stadt
nur münchen ist teurer.dein tiger muss gassi
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Aus meiner Sicht kommte drauf an, ob die Schlüsselung an sich korrekt ist, dh. die (Zuordnung) Kosten per Verrechnungseinheit

Denk mal die Abrechnung kost auch Nerven. Da muss man immer entscheiden, ob man Streit aus dem Weg geht oder nicht. In deinem Fall könntest Du vllt drauf beharren, die Grundsteuer nicht zu zahlen.
Da musst Du überlegen.....

PS: bei 80 qm käme ich auf rund 200,- per Monat
wo? in Dubai?
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tiger laber net rum
geh mit deinem tiger spazieren -
die in deinem Mietvertrag erwähnte" Betriebskosten gemäß Betriebskostenverordnung der jeweils gelten Fassung"
hier ist sie
http://www.gesetze-im-internet.de/betrkv/__2.html
was siehst du unter punkt 1 zweite zeile?
deine Fixkosten sind ok
deine verbrauchskosten wahnsinnig hoch
1600 und 1900 nachzahlung?Ironie an: heizt ihr den garten mit? Ironie aus
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Umlagefähigkeit der Grundsteuer
Auch wenn früher darüber öfter diskutiert wurde, seit 2004 ist es amtlich: In der Betriebskostenverordnung 2004 ist nun gesetzlich verankert, dass der Vermieter die Grundkosten anteilig auf die einzelnen Mieter eines Hauses umlegen darf. Die Grundsteuer gehört also zu den umlagefähigen Nebenkosten.
http://www.hausverwalter-vermittlung.de/blog/grundsteu…mieter-umlegen/
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ich vergleiche es gerade mit der Abrechnung meiner Mieter
haus 396 qm
Anteil an wohnfäche 115 qmgesammtnebenkosten ca 2100.- euro
allerdings incl kabel BW 228.-unsere zahlen in klammer
ihr seid teuer in Heizkosten (983.-) und die haben es sehr warm in der Wohnung, mir zu warm
Versicherung Gebäude gesammt (777.-) Anteil 233.-
ihr seid teuer bei müllgebühren (60.-)
ihr verbraucht viel wasser (wasser und abwasser 380.-) -
binden zu finden ist immer gut.
gehört nicht zum gebrauch nach § 538 BGBVerstopft ein Abwasserrohr oder eine Toilette infolge unsachgemäßer Nutzung (zum Beispiel durch Einbringung von Babywindeln, Damenbinden, Katzenstreu) haftet der Mieter für alle infolge dieser unsachgemäßen Nutzung entstanden Schäden und alle Kosten, die durch die Behebung der Verstopfung entstehen. Werden also bei einer Schadensbehebung (innerhalb des Mietobjektes) derartige Dinge als Ursache der Verstopfung festgestellt, ist die Frage nach der Verursachung und der Haftung eindeutig, da auch die Zuordnung der Ursache bei Leitungen innerhalb den Räume des Mieters keine offenen Fragen läßt.
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