Hoffentlich eine vom Fach!
Ja! Sie meinte ich müsste nicht die kompletten Preis zahlen. Sie informiert mich bald
Hoffentlich eine vom Fach!
Ja! Sie meinte ich müsste nicht die kompletten Preis zahlen. Sie informiert mich bald
Ich habe jetzt eine Anwältin eingeschaltet!
Ich habe keine Privathaftpflichtversicherung, wenn ich jetzt eine abschließe , könnte ich den Schaden durch die Versicherung abrechnen?
Alles klar, danke! Und wenn es dann günstiger ist, kann der Vermieter sich verweigern?
Muss ich dazu Balkon fotografieren um den Schaden zu zeigen?
Kostet es was? Wenn ich nur Vorschläge hole?
Und nicht vergessen den Vermieter daraufhinzuweisen, dass man für die Zeiträume der fehlenden Betriebskostenabrechnung, die Vorauszahlungen zurückfordern wird.
Der Vermieter hat mit Per Email den Koszenvoranschlag geschickt , die Kosten für den Balkonschaden sind höher als die Kaution, also da ist nur ne Platte geplatzt , was soll ich tun?
Und nicht vergessen den Vermieter daraufhinzuweisen, dass man für die Zeiträume der fehlenden Betriebskostenabrechnung, die Vorauszahlungen zurückfordern wird.
Ja, auf jeden Fall
Wofür? Das ändert nichts an Deiner berechtigten Forderung. In der Kürze liegt die Würze.
Ja hast schon Recht , ich denke je mehr ich ihn anschreibe , desto schneller kommt er in die Gänge
Der Vermieter hat mir noch letztes Jahr versprochen die BK zuschicken , hat er bis jetzt nicht getan, ihn muss man jedes Mal dran erinnern, das werde ich auf jeden Fall rein schreiben
Ok! Vielen lieben Dank))) so mache ich es)
Ok hab jetzt so geschrieben :
das zwischen uns bestehende Mietverhältnis betreffend die Wohnung in 34613 Schwalmstadt,
Kirchhainer Str. 6 wurde zum 30.04.2014 beendet.
Da die Übergabe der Wohnung am 25.04.2014 erfolgte und hierbei eine Beanstandung Ihrerseits vorgebracht wurde (Balkonplatte beschädigt), bitte ich Sie, den Kostenvoranschlag für die Platte bis zum 05.03.2015 mir schriftlich zu senden inklusive Betriebskostenabrechnungen vom Jahr 2013 und 2014 und die von mir geleistete Kaution (Rest 760€ mit Abzug für die Platte)bis zum 16.03.2015 durch Überweisung auf folgendes Konto an mich zurückzuzahlen:
Sollte ich bis zur genannten Frist keinen Eingang auf meinem Konto feststellen können, müsste ich zu meinem Bedauern gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Ist das ok?
Meinen Sie der zahlt nichts mehr ?
Er hat aber das mit dem Schaden in das Übergabeprotokoll reingeschrieben
Er kann auch meinen, das es erst in 10 Jahren geschieht.
Endweder Sie unternehmen etwas oder warten die Zeit ab.
Glauben Sie in keinen Fall, dass Ihnen hier jemand die Kaution beschafft.
Rundumversorgung ist nicht.
Dann schreibe ich ihm ein Schreiben , wo ich verlange meine Kaution zurück mit dem Abzug für den Schaden auf dem Balkon, mit einer Frist? Oder was genau muss ich reinschreiben ?
Ja, aber er meint , dass der Kostenvoranschlag für den Schaden muss erst gemacht werden
Hallo liebe Benutzer!
Ich brauche euren Rat.
Letztes Jahr Ende April 2014 habe ich meinen Mietverhältniss gekündigt , vor dem Einzug habe ich eine Kaution über 960€ bezahlt. Bei der Wohnungsübergabe hat der Vermieter mir 200€ zurückgezahlt , also bleiben 760€ übrig. Da er ja auf dem Balkon den Schaden festgestellt hat, wollte er zuerst Kostenvoranschlag machen und das Geld für die Reparatur von der Kaution abziehen , dazu stehe ich voll und ganz , aber mein Problem ist , dass ich schon seit 10 Monaten auf den Kostenvoranschlag warte und es passiert nichts, ich habe den Vermieter schon mehrmals telefonisch dran erinnert , es passiert einfach nichts , ich will endlich meine restliche Kaution zurück. Muss es den solange dauern mit dem Kostenvoranschlag ? Was kann ich dagegen tun? Wie soll ich am besten reagieren?
Viele Dank schon im Voraus !
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!