Bekomme ich meine Kaution wieder?

  • Hallo,

    Ich habe meine Wohnung gekündigt und mache mir jetzt sorgen ob ich meine Kaution wieder bekomme. Nicht weil meine Wohnung nocht tiptop in ordnung wäre sondern nach einer kleinen recherche über meinen Vermieter musste ich leider herausfinden das es bei der Kaution immer etwas schwierigleiten gibt. Eine Mieterin musste sogar schon klagen damit sie ihr Geld wieder bekommt.

    Ich habe Kaution Bar bezahlt ( die Quittungen hab ich noch) und sie wurde nicht auf ein Sparkonto hinterlegt und der gute mann soll Privatinsolvent sein.

    Nun ist die frage was kann ich tun das ich mir sicher sein kann das ich meine Kaution wieder bekomme?

    Vielen dank im vorraus

  • Aus"focus.de"

    Mieter verlieren nach einem Richterspruch ihre Kaution, wenn der Vermieter diese nicht von seinem Vermögen getrennt aufbewahrt hat und dann pleitegeht.
    Der Bundesgerichtshof veröffentlichte am Dienstag seine Entscheidung gegen eine Mieterin, die ihre Kaution zurückverlangte, nachdem ihr Vermieter Insolvenz angemeldet hatte (Az. IX ZR 132/06). Sie hatte ihrem Vermieter die Kaution ausgehändigt, ohne darauf zu achten, ob dieser das Geld treuhänderisch, das heißt getrennt von seinem Vermögen, anlegt.

    Laut Bürgerlichem Gesetzbuch haben Vermieter das Recht, bis zu drei Monatsmieten Kaution zu verlangen. Der Mieter bekommt diese am Ende der Mietzeit wieder zurück, vorausgesetzt, er hat dann alle seine Schulden beim Vermieter beglichen. Damit keine Bank oder andere Gläubiger die Kautionssumme einziehen können, wenn der Vermieter plötzlich zahlungsunfähig wird, muss die Mietsicherheit auf einem Sonderkonto – getrennt vom übrigen Vermietervermögen – angelegt sein (BGB §551 Abs. 3 Satz 3).
    Es ist nach dem Richterspruch Sache der Mieter, zu kontrollieren, ob der Vermieter sich an die BGB-Vorschrift hält – etwa, indem sie einen schriftlichen Nachweis verlangen, dass das Geld auf einem Treuhandkonto deponiert ist. „So lange der Vermieter die gesetzeskonforme Anlage der Mietkaution nicht nachweist, können sie die Mietzahlung zurückhalten“, sagt Mieterbund-Präsident Franz-Georg Rips. Auch während der Mietzeit könnten Mieter einen Nachweis verlangen, dass die Kaution korrekt angelegt ist. Eine laut Mieterbund „sichere Alternative“ zu Barkautionen sind Bankbürgschaften. Dabei legt der Mieter ein Sparbuch mit dem Kautionsbetrag auf seinen Namen an und verpfändet dieses anschließend an den Vermieter.

  • Ok. Das heist ich sollte ein Nachweis anfordern das die Kaution irgendwo angelegt ist. Dann werde ich das tun. Angenommen ich bekomme diesen Nachweiß nicht. Was dann? Wie beschrieben solange keine Miete zahlen?

  • Ok. Das heist ich sollte ein Nachweis anfordern das die Kaution irgendwo angelegt ist. Dann werde ich das tun. Angenommen ich bekomme diesen Nachweiß nicht. Was dann? Wie beschrieben solange keine Miete zahlen?


    Hmm, und wenn Du zwei Mieten nicht zahlst, kann der VM Dir fristlos kündigen...
    Ich würde zunächst mal schriftlich nachweislich den VM bitten, Dir einen überprüfbaren Nachweis über die Anlage der Mietkaution zu erbringen.
    Dann sehen wir weiter...

  • Hallo liebe Benutzer!
    Ich brauche euren Rat.
    Letztes Jahr Ende April 2014 habe ich meinen Mietverhältniss gekündigt , vor dem Einzug habe ich eine Kaution über 960€ bezahlt. Bei der Wohnungsübergabe hat der Vermieter mir 200€ zurückgezahlt , also bleiben 760€ übrig. Da er ja auf dem Balkon den Schaden festgestellt hat, wollte er zuerst Kostenvoranschlag machen und das Geld für die Reparatur von der Kaution abziehen , dazu stehe ich voll und ganz , aber mein Problem ist , dass ich schon seit 10 Monaten auf den Kostenvoranschlag warte und es passiert nichts, ich habe den Vermieter schon mehrmals telefonisch dran erinnert , es passiert einfach nichts , ich will endlich meine restliche Kaution zurück. Muss es den solange dauern mit dem Kostenvoranschlag ? Was kann ich dagegen tun? Wie soll ich am besten reagieren?
    Viele Dank schon im Voraus !

  • Zitat

    Wie soll ich am besten reagieren?

    Den Vermieter nachweisbar auffordern die Kaution zurück zu zahlen.

    Das macht man schriftlich.

    Nicht per Telefon, nicht per E-Mail und auch nicht per anderem neumodischem Kommunikations-Schnickschnack.

  • Er kann auch meinen, das es erst in 10 Jahren geschieht.
    Endweder Sie unternehmen etwas oder warten die Zeit ab.
    Glauben Sie in keinen Fall, dass Ihnen hier jemand die Kaution beschafft.
    Rundumversorgung ist nicht.

  • Ja, aber er meint , dass der Kostenvoranschlag für den Schaden muss erst gemacht werden


    Haha, "übliche" Taktik...:mad: Da die Rückgabe der Mietsache mehr als sechs Monate her ist, sind (nachträgliche) Reklamationen ausgeschlossen. Bestenfalls aus einer Betriebskostenabrechnung könnte er noch eine Nachzahlung in angemessener Höhe abziehen.

  • Er kann auch meinen, das es erst in 10 Jahren geschieht.
    Endweder Sie unternehmen etwas oder warten die Zeit ab.
    Glauben Sie in keinen Fall, dass Ihnen hier jemand die Kaution beschafft.
    Rundumversorgung ist nicht.


    Dann schreibe ich ihm ein Schreiben , wo ich verlange meine Kaution zurück mit dem Abzug für den Schaden auf dem Balkon, mit einer Frist? Oder was genau muss ich reinschreiben ?

  • Er hat aber das mit dem Schaden in das Übergabeprotokoll reingeschrieben


    Ich bin kein Anwalt, deshalb nur vorsichtig meine ich, dass der Zug für Deinen ex-VM diesbzgl. abgefahren ist.

  • Meinen Sie der zahlt nichts mehr ?


    Hmmmm, Du hast wohl noch nicht "genügend" Schlechtigkeiten kennengelernt...
    Ich würde ihm ein Einwurfeinschreiben schicken und darum bitten, die Kaution für das frühere Mietverhältnis in - Anschrift - abzurechnen und den Erstattungsbetrag binnen 14 Tagen auf mein Konto xxx zu überweisen.
    Nach den 14 Tagen meldeste Dich hier bitte wieder.

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (1. März 2015 um 21:31)

  • Ok hab jetzt so geschrieben :

    das zwischen uns bestehende Mietverhältnis betreffend die Wohnung in 34613 Schwalmstadt,
    Kirchhainer Str. 6 wurde zum 30.04.2014 beendet.

    Da die Übergabe der Wohnung am 25.04.2014 erfolgte und hierbei eine Beanstandung Ihrerseits vorgebracht wurde (Balkonplatte beschädigt), bitte ich Sie, den Kostenvoranschlag für die Platte bis zum 05.03.2015 mir schriftlich zu senden inklusive Betriebskostenabrechnungen vom Jahr 2013 und 2014 und die von mir geleistete Kaution (Rest 760€ mit Abzug für die Platte)bis zum 16.03.2015 durch Überweisung auf folgendes Konto an mich zurückzuzahlen:


    Sollte ich bis zur genannten Frist keinen Eingang auf meinem Konto feststellen können, müsste ich zu meinem Bedauern gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen.


    Ist das ok?

  • Ok hab jetzt so geschrieben :

    das zwischen uns bestehende Mietverhältnis betreffend die Wohnung in 34613 Schwalmstadt,
    Kirchhainer Str. 6 wurde zum 30.04.2014 beendet.
    Da die Übergabe der Wohnung am 25.04.2014 erfolgte und hierbei eine Beanstandung Ihrerseits vorgebracht wurde (Balkonplatte beschädigt), bitte ich Sie, den Kostenvoranschlag für die Platte bis zum 05.03.2015 mir schriftlich zu senden inklusive Betriebskostenabrechnungen vom Jahr 2013 und 2014 und die von mir geleistete Kaution (Rest 760€ mit Abzug für die Platte)bis zum 16.03.2015 durch Überweisung auf folgendes Konto an mich zurückzuzahlen:
    Sollte ich bis zur genannten Frist keinen Eingang auf meinem Konto feststellen können, müsste ich zu meinem Bedauern gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen.
    Ist das ok?


    Du hast viel zu viel geschrieben. Ich muss mich nicht wiederholen.

  • Ich würde so formulieren:

    das zwischen uns bestehende Mietverhältnis betreffend die Wohnung in ...................wurde zum 30.04.2014 beendet.

    Die Übergabe der Wohnung erfolgte am 25.04.2014. Es wurde eine Beanstandung festgestellt (Balkonplatte beschädigt).
    Ich fordere Sie auf, mir den finanziellen Schaden zu benennen und den Rest der Kaution bis zum 15.03.2015 auf mein Konto zu überweisen.

    Desweiteren erwarte ich die Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2013. Die Fälligkeit war am 31.12.2014

    Sollte ich bis zur genannten Frist keinen Eingang auf meinem Konto feststellen können, müsste ich zu meinem Bedauern gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen.

    - BK-Abrechnung 2014 hat noch Zeit bis 31.12.2015
    - Ich würde 15. März vorschlagen. Der Termin 5.3. erscheint mir etwas zu eng.

    Alles nur ein Vorschlag. Entscheiden müssen Sie!

  • Ich würde so formulieren:

    das zwischen uns bestehende Mietverhältnis betreffend die Wohnung in ...................wurde zum 30.04.2014 beendet.

    Die Übergabe der Wohnung erfolgte am 25.04.2014. Es wurde eine Beanstandung festgestellt (Balkonplatte beschädigt).
    Ich fordere Sie auf, mir den finanziellen Schaden zu benennen und den Rest der Kaution bis zum 15.03.2015 auf mein Konto zu überweisen.

    Desweiteren erwarte ich die Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2013. Die Fälligkeit war am 31.12.2014

    Sollte ich bis zur genannten Frist keinen Eingang auf meinem Konto feststellen können, müsste ich zu meinem Bedauern gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen.

    - BK-Abrechnung 2014 hat noch Zeit bis 31.12.2015
    - Ich würde 15. März vorschlagen. Der Termin 5.3. erscheint mir etwas zu eng.

    Alles nur ein Vorschlag. Entscheiden müssen Sie!


    Das muss man alles nicht schreiben um nicht Gefahr zu laufen, dem Gegner noch Munition zu liefern. Auf die Nummer mit evtl. noch ausstehenden BK-Abrechnungen soll der VM schon selbst kommen. Nur wenig Bedarfte schreiben solche Romane.

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