Beiträge von sego11

    Es handelt ich um ein 3 etagiges Gebäude mit Gewerbe und 3 WG´s. Es gibt einen Verwalter und einen Eigentümer als Vermieter.

    Ok das Wort Mietvertrag habe ich fälschlicherweise voreilig in den Raum geworfen.
    Es handelt sich um eine "Nutzungsvereinbarung zur Zimmernutzung" (das ist die Überschrift) und mit einem Betreff "Übernahmevereinbarung".
    Es beginnt mit einem Anschreiben, wo die aus dem Startbeitrag genannten Worte enthalten sind und auf den Folgeseiten werden einzelnen Punkte wie ca. üblich in einem Mietvertrag abgehandelt. Dort steht auch in der Kopfzeile Übernahmevereinbarung.

    Falls noch andere Unklarheiten sind, stellt ruhig die Fragen und ich schreibe weitere Inhalte.
    Ich hoffe, es ist nun etwas klarer.
    Mfg sego11

    Hallo erstmal!

    Ich habe mich bei euch im Forum angemeldet, da ich aus meinem Mietvertrag nicht schlau werde.
    Ich habe einen Mietvertrag über ein Zimmer in einer WG. Der wörtliche Text lautet:
    "Vermieterin und Vermieter sind sich einig, dass es sich um kein Wohnraumverhältnis handelt, sondern um eine zeitlich befristete Nutzung, ähnlich einem Jugendgästehaus bzw. einem Studentenwohnheim (zunächst für 1 Jahr)"
    auch heißt es in dem Vertrag:
    "Sehr geehrte/e Frau/Herr
    wie vereinbart, überlässt -Vermieter A- Ihnen vom -Datum- (mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Monatsende) das Zimmer in -Wohnung X-"
    Was gilt nun. Das Ende nach einem Jahr? Oder hätte ich vor 3 Monaten zum Monatsende kündigen müssen? Es gibt weiter keine Vereinbarungen über Verlängerung im Vertrag.
    Kennt sich wer aus? Ich würde gern aus meiner jetzigen WG raus. 1 Jahr wäre Ende Februar rum und ich habe aber Ende Nov2014 nicht gekündigt. Verlängert sich der Vertrag automatisch?

    Jede/r Mieter/in hat einen eigenen Mietvertrag mit dem Verwalter.
    Ich danke für Eure Infos.

    Mfg sego11

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