Es geht hier um die kompletten Stromkosten!! Im Mietvertrag sind Wasser und Gas hälftig geteilt angegeben, aber nichts davon das die Stromkosten hälftig geteilt werden und wir keinerlei Vereinbarung über die Stromkosten getroffen haben. Deswegen war meine frage, ob er es trotzdem mir im die Abrechnung mit einrechnen darf?
Beiträge von feechen
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