Hallo Zusammen,
ich und mein Mitbewohner haben folgendes Problem. Wir haben unserem Vermieter unsere Kündigung fristgerecht (28.01.15) übergeben. Wir haben jedoch in dem Kündigungsschreiben den Fehler gemacht den 31.03.15 als Kündigungdatum statt dem 30.04.15 anzugeben. In Folgendem sah unsere Kündigung so aus:
Kündigung des Mietvertrages
Sehr geehrte Frau ...,
hiermit kündigen wir den Mietvertrag für die Wohnung, Humboldstraße 52, 09599 Freiberg fristgerecht zum 31. März 2015.
Mit freundlichen Grüßen ...
Jedoch hat den Vermieter unsere Kündigung nicht akzeptiert und legt Widerspruch gegen die Kündigung des Mietvertrages ein.
Seine Begründung:
Das Kündigungsschreiben entspricht nicht den gesetzlichen Bestimmungen des Mietrechts. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate unter der VOrraussetzung, dass das Kündigungsschreiben bis zum 3. Werktag des Montas dem Vermieter zugestellt wurde.
Das Mietverhältnis besteht weiterhin gemäß abgeschlossenem Mietvertrag.
Meine Frage an euch in diesem Forum, besteht meine Kündigung trotzdem mit der gesetzlichen Kündigungsfrist von 3 Monaten, auch wenn ich ausversehen den 31.03 statt dem 30.04 angeben habe? Falls ja, könntet ihr mir den Paragraphen im Gesetzbuch nennen wo dies verankert wäre, damit ich das bei meinem Vermieter begründen kann.
Vielen Dank für eure Hilfe!