Beiträge von janosch

    Nun ist genau der von mir beschriebene Fall eingetreten. Am neu eingerichteten SAT-Anschluss lässt sich jeweils nur ein Fernseher betreiben. Sobald ich den FS im anderen Zimmer einschalte- verschwindet ja die Hälfte der Programme. Bei beiden FS handelt es sich um moderne Geräte mit allen notwendigen Tunern, somit ist von meiner Seite alles, was die Technik angeht erfüllt !

    Und jetzt nochmal die Frage: Wenn im Mietvertrag ausdrücklich "Breitbandkabelanschluss" (der uns immerhin erlaubte beide FS-Geräte gleichzeitig zu betreiben) steht, kann man Eurer Meinung nach den neuen Anschluss, rechtlich gesehen, als gleichwertig betrachten ?

    Macht nix, Janosch...
    Ich nehme an, dass sich in Eurer Wohnung mglw. garnichts ändert. Das Kabelsignal wird ja bisher irgendwo (wohl im Keller) in das Hausnetz eingespeist. Zukünftig dort dann das Satsignal. Hierfür bräuchten ältere FS dann eine TopBox, neuere Geräte haben die jedoch bereits integriert...

    Das wird leider nicht der Fall sein, ohne Unicable wird es nicht funktionieren und genau die Kosten dafür will der Vermieter nicht übernehmen. Daß es nicht funktionieren wird weiß ich übrigens vom Vermieter selbst und der durch ihn beauftragten Firma, die mir auch gleich eben dieses Angebot (250,- pro jeden weiteren Anschluß) gemacht hat.

    Kurz gesagt, wenn Breitbandanschluß im Mietvertrag steht muß es auch Breitbandanschluß sein und nicht irgendein Murks- so ist jedenfalls meine Meinung und deshalb auch die Frage hier und nicht in einem Technikforum !

    Erkundigen Sie sich diesbezüglich mal in einem Fachbetrieb über die technischen Möglichkeiten.
    Rechtlich muß Ihnen der Vermieter nur eine Möglichkeit zum Empfang bereitstellen. Das hat er mit der Installation einer Dose getan. Der Rest ist Ihr reines Privatproblem. Ich denke aber das eine technische Möglichkeit bestehen sollte.
    Einen Verstärker mit mehreren Anschlüssen sollte wohl möglich sein.


    Da wir anscheinend aneinander vorbei reden - gebe ich auf, nichts für ungut !

    "Nach der Umstellung soll jede Wohnung nur noch die Möglichkeit haben je ein Gerät zu betreiben."
    Sie können von Ihrem Anschluß gern 100 Geräte betreiben. Wenn dann das Signal dafür nicht mehr ausreicht, müssen Sie schon selbst für die entsprechende Signalstärke sorgen.
    Der Vermieter muß Ihnen keine Rundumversorgung gewährleisten. Anspruchsdenken!

    Wenn Sie der Vermieter wären, würden Sie hier ganz schön rumpoltern.

    Danke für Ihre Antwort !
    Hier geht es aber nicht um Signalstärke, sondern es ist schlicht technisch nicht möglich an ein und der selben SAT-Anschlußdose (ja diese mit Gewinde !)gleichzeitig mehrere Fernseher zu betreiben, beim jetzigen Breitbandanschluss aber schon !
    Weil wir eben ein 5 Pers. Haushalt sind reicht eben ein FS nicht und EUR 500.- für zwei weitere Dosen in den anderen Zimmern bin ich nicht bereit aus eigener Tasche zu begleichen; das hat überhaupt nichts mit Anspruchsdenken zu tun !
    Ich bin beileibe kein streitbarer Mensch, aber m.M. nach sind (Miet-)Verträge einzuhalten !

    Hallo liebe Forumgemeinde !

    Unser Vermieter hat den Kabel D Vertrag gekündigt und möchte uns eine Sat-Anlage aufs Dach stellen.
    Es handelt sich um ein Mehrfamilienhaus mit 60 Mietparteien. In meinem Haushalt leben 5 Personen und wir betreiben 3 Fernseher (was an einer Kabel D. Anschlußdose auch ohne weiteres möglich ist.) Nach der Umstellung soll jede Wohnung nur noch die Möglichkeit haben je ein Gerät zu betreiben. Damit sieht der VM seine Pflicht erfüllt, im Mietvertrag steht allerdings ganz klar "Breitbandanschluß"
    Der VM meint wir haben ev. die Möglichkeit weitere Anschlußdosen auf eigene Kosten (ca EUR 250.- /Dose) setzen zu lassen (s.g. Unikabel- Technisch geht es ohne Probleme)

    Meine Frage ist : Ist ein solcher Sat-Anschluß eurer Meinung nach gleichwertig zum im Mietvertrag vereinbarten Breitbandanschluss, der uns immerhin ermöglicht mehrere FS gleichzeitig zu Betreiben ?

    Vorab- Vielen Dank !

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