Beiträge von pineappLE90

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    wir haben am 27. Dezember 2014 unseren Mietvertrag zum 31.03.2015 gekündigt. Begonnen hat das Mietverhältnis am 01.04.2014.

    In unserem Mietvertrag steht folgende Klausel:
    "Die Parteien verzichten wechselseitig auf die Dauer von 1 Jahr ab Vertragsbeginn auf ihr Recht zur ordentlichen Kündigung des Mietvertrages. Eine ordentliche Kündigung ist erstmals nach Ablauf des bezeichneten Zeitraums mit der gesetzlichen Frist zulässig."

    Wir haben heute die Kündigungsbestätigung von unserem Vermieter erhalten. Sie schreiben, dass aufgrund dieser Klausel das Mietverhältnis erst am 30.06.2015 endet.

    Uns ist es allerdings nicht möglich länger in dieser Wohnung zu bleiben. Ist deren Interpretation dieser Klausel richtig und zulässig? Bzw. ist überhaupt diese Klausel wirksam?

    Mit freundlichen Grüßen,
    pineappLE90

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