Hallo,
nochmals Danke für die Antworten!
- Der Hauptmieter hat die Wohnung gekündet und das Mietverhältnis zwischen Eigentümer und Hauptmieter endet zum 30.03.
- Den Untermietern, die ja nun an einen mündlichen Mietvertrag gebunden sind, haben keine rechtzeitige Kündigung erhalten.
Was ist nun für den Hauptmieter zu beachten?