Beiträge von tokenDE

    Hallo toffer,

    vielen Dank für deine Antwort!

    Also haben beide Parteien eine Kündigungsfrist von 3 Monaten?
    Eine Sonderfrage habe ich noch?

    Folgende Situation:

    • Hauptmieter kündigt den Hauptmietvertrag.
    • Untermietverträge werden nicht vom Hauptmieter gekündigt.

    Enden die mündlich abgeschlossenen Untermietverträge automatisch mit Beendigung des Hauptmietvertrages?
    Wie lange vor Ablauf des Hauptmietvertrages müssen die Untermieter informiert werden.

    Evtl. wirkt der Hautpmieter in meinem Falle wie ein Unmensch. Die Problematik ist lediglich weitaus komplexer. :/

    Hallo zusammen,

    leider brachte mich googlen für den folgenden Fall nicht weiter.

    Folgende fiktive Situation:

    • Hauptmieter hat eine 3-Zimmer Wohnung angemietet.
    • Hauptmieter nutzt ein Zimmer, die anderen Zimmer werden durch andere Parteien bewohnt. Situation einer Wohngemeinschaft leigt vor.
    • Mit den beiden anderen Parteien wurde kein schriftlicher Mietvertrag abgeschlossen.
    • Die beiden Parteien wohnen bereits seit 6 Monaten in den Zimmern, haben die Kaution sowie pünktlich die Miete überwiesen.

    Meine Fragen:

    • Ist ein mündlicher Mietvertrag zustande gekommen?
    • Wenn ja, welche Kündigungsfrist hat der Hauptmieter?
    • Wenn ja, welche Kündigungsfrist haben die Untermieter?

    Vielen Dank im Voraus & noch einen Schönen Abend
    LG Roman

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