Nebenkostenabrechnung 2014

  • Habe heute die BK-Abrechnung für 2014 erhalten, meine Vorauszahlungen wurden mit 0 EUR "berechnet"!
    Bin ich nun in der Beweispflicht, dass Vorauszahlungen geleistet wurden oder ist die Abrechnung überhaupt gültig?

  • Was hat der Vermieter denn gesagt, als du ihm diesen offensichlichen Fehler mitgeteilt hast?
    Merke: Zuerst fragt man den Absender der Abrechnung und wenn die Antwort dann nicht passt, wendet man sich an ein Forum.

  • Habe heute die BK-Abrechnung für 2014 erhalten, meine Vorauszahlungen wurden mit 0 EUR "berechnet"!
    Bin ich nun in der Beweispflicht, dass Vorauszahlungen geleistet wurden oder ist die Abrechnung überhaupt gültig?


    Ebenfalls ohne Gruss:
    Ich habe den Absender der BK-Abrechnung gefragt. Die Antwort behalte ich für mich.

  • wie immer mal keine Regung, außer 1/3 mehr NK zu berechnen, hat der sich gedacht, lass die doch selbst rechnen!!!


    Du scheinst ja genauso kommunikativ zu sein wie Dein VM.

  • eben nicht, aber dieser Vermieter ignoriert einfach alles!!! Und mit Sitz in der Schweiz und Verwaltung in Berlin is da nicht mal eben so prompt persönlich schnell hin!


    Ich würde per Einwurfeinschreinben an seine im MV genannte Adressse schreiben.

  • copy & paste for win:

    "Formelle Fehler in der Nebenkostenabrechnung"
    "Der Vermieter muss die vom Mieter geleisteten Vorauszahlungen angeben. Nur so kann der Mieter erkennen, ob der Vermieter alle seine Zahlungen erfasst hat."
    Quelle: http://www.nebenkostenabrechnung.com/formelle-fehle…stenabrechnung/

    "Konsequenzen formeller und inhaltlicher Fehler"
    "Eine formell fehlerhafte Abrechnung verhindert die Fälligkeit einer sich aus der Nebenkostenabrechnung eventuell ergebenden Nachzahlungsforderung des Vermieters."
    "Ist die Nebenkostenabrechnung formell fehlerhaft, hat der Mieter einen Anspruch auf Erteilung einer ordnungsgemäßen Abrechnung. Der Vermieter kann diese nur noch innerhalb der Abrechnungsfrist erteilen. Solange sie aussteht, kann er keine Nachzahlung verlangen. Eine Klage des Mieters erübrigt sich, da er mangels Fälligkeit zu keiner Nachzahlung verpflichtet ist."
    Quelle: http://www.nebenkostenabrechnung.com/materielle-bzw…stenabrechnung/

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