Auszug aus der Wohnung vor Ablauf der Kündigungsfrist aus dem bestehenden Mietvertrag

  • Laut bestehendem Mietvertrag hat der Mieter die Wohnung bis zum 30.11.2015 gemietet. Er hat die Wohnung noch nicht vollständig geräumt, wohnt dort jedoch nicht mehr. Endabnahme und Schlüsselübergabe fanden noch nicht statt. Der Mieter hat über die Wohnung noch volle Verfügung.
    Nun ist der Mieter der Meinung, dass er an den privaten Vermieter nur noch die Kaltmiete zahlen müsse, da er dort nicht mehr wohne. Da es sich um ein Mehrfamilienhaus handelt, muss der Vermieter jedoch die monatlich festgelegten Vorauszahlungen für die Nebenkosten an den Verwalter der Eigentümergemeinschaft abführen.
    Ist es nicht so, dass der Mieter den Mietvertrag erfüllen muss und erst mit der Endabrechnung der Nebenkosten nach Ablauf des Jahres die nicht verbrauchten Energiekosten erstattet bekommt?

  • Ist es nicht so, dass der Mieter den Mietvertrag erfüllen muss und erst mit der Endabrechnung der Nebenkosten nach Ablauf des Jahres die nicht verbrauchten Energiekosten erstattet bekommt?


    Auch ohne Gruss: Ja, so ist es.

  • Bis Vertragsende sind die vereinbarte Miete + Nebenkosten zu zahlen. Geringere verbrauchsabhängige NK machen sich ja bei der Abrechnung bemerkbar, so das der Mieter dann evtl. etwas zurück bekommt.

    Das scheint einer von den vielen Mietern zu sein die meinen Nebenkosten sind nur Wasser und Heizung.

  • Laut bestehendem Mietvertrag hat der Mieter die Wohnung bis zum 30.11.2015 gemietet. Er hat die Wohnung noch nicht vollständig geräumt, wohnt dort jedoch nicht mehr. Endabnahme und Schlüsselübergabe fanden noch nicht statt. Der Mieter hat über die Wohnung noch volle Verfügung.
    Nun ist der Mieter der Meinung, dass er an den privaten Vermieter nur noch die Kaltmiete zahlen müsse, da er dort nicht mehr wohne. Da es sich um ein Mehrfamilienhaus handelt, muss der Vermieter jedoch die monatlich festgelegten Vorauszahlungen für die Nebenkosten an den Verwalter der Eigentümergemeinschaft abführen.
    Ist es nicht so, dass der Mieter den Mietvertrag erfüllen muss und erst mit der Endabrechnung der Nebenkosten nach Ablauf des Jahres die nicht verbrauchten Energiekosten erstattet bekommt?

    Hallo,

    und hahahahaahahaaaaa ich kringle mich schon wieder es ist einfach unfassbar auf welche Ideen so mancher Mieter kommt.

    Nein, der Mieter hat sich ebenso wie der Vermieter an vertragliche Vereinbarungen zu halten, wenn er selbst vorzeitig auszieht, dann ist das nicht das Problem des Vermieters.

    Das ist seine freie Entscheidung, Der Vermieter hat bis Rückgabe der Wohnung keinen Zugriff.

    Na soll er doch mal machen, am besten die Aussage hat man schriftlich, nach Übergabe der Wohnung wird die nicht bezahlte Vorauszahlung von der Kaution abgezogen und damit hat es sich.

    Gruß

    BHShuber

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