Wir haben unseren Mietvertrag fristgerecht gekündigt nach 10 Jahren.
Jetzt wollten wir uns mit unserem Vermieter -Vater- treffen um über die Übernahmen von uns eingebauten Gegenständen, wie alle Böden, Küche, Plisee, neue Steckdosen, Duschkabinen usw..
Jetzt teilt uns unser Vermieter mit das er vor längerer Zeit der Sohn der Eigentümer ist.
Uns wurde nichts mitgeteilt und auch keinerlei Mietvertragsänderung, usw. in all den Jahren.
Jetzt will der Vater mit dem Sohn zusammen mit uns verhandeln.
Frage, müssen wir den Sohn in die Wohnung lassen? Wir brauchen uns doch nur mit unserem Vermieter besprechen, oder?
Es gibt viele negative Hintergrundgeschichten zu dem Mietverhältnis, die wir hier nicht ausbreiten möchten.
Wohnungseingentümerwechsel von Vater auf den Sohn, wurde uns nicht angezeigt, Zutritt
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schwammpuckel -
21. Oktober 2015 um 20:50 -
Erledigt
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Wir haben unseren Mietvertrag fristgerecht gekündigt nach 10 Jahren.
Jetzt wollten wir uns mit unserem Vermieter -Vater- treffen um über die Übernahmen von uns eingebauten Gegenständen, wie alle Böden, Küche, Plisee, neue Steckdosen, Duschkabinen usw..
Jetzt teilt uns unser Vermieter mit das er vor längerer Zeit der Sohn der Eigentümer ist.
Uns wurde nichts mitgeteilt und auch keinerlei Mietvertragsänderung, usw. in all den Jahren.
Jetzt will der Vater mit dem Sohn zusammen mit uns verhandeln.
Frage, müssen wir den Sohn in die Wohnung lassen? Wir brauchen uns doch nur mit unserem Vermieter besprechen, oder?
Es gibt viele negative Hintergrundgeschichten zu dem Mietverhältnis, die wir hier nicht ausbreiten möchten.Ebenfalls ohne Gruss:
Der Mieter ist nur verpflichtet, den Vermieter hereinzulassen. -
Zitat
Frage, müssen wir den Sohn in die Wohnung lassen? Wir brauchen uns doch nur mit unserem Vermieter besprechen, oder?
Stellt sich die Frage wer der Vermieter ist, und ob es euch was bringt, wenn ihr auf stur stellt. -
Mein Gott! Pippifax
Von mir eigentlich nur: Wer keine Probleme hat macht sich halt welche! -
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Jetzt teilt uns unser Vermieter mit das er vor längerer Zeit der Sohn der Eigentümer ist.
Uns wurde nichts mitgeteilt und auch keinerlei Mietvertragsänderung, usw. in all den Jahren.
Jetzt will der Vater mit dem Sohn zusammen mit uns verhandeln.
Frage, müssen wir den Sohn in die Wohnung lassen? Wir brauchen uns doch nur mit unserem Vermieter besprechen, oder?
.Hallo,
bei einer Veräußerung oder Übertragung der Wohnung gilt gemäß § 566 BGB, dass der Erwerber an die Stelle des vorherigen Vermieters in die Rechte und Pflichten eintritt. Dies setzt lediglich einen wirksamen Eigentumsübergang voraus (Kauf, Auflassung, Eintragung ins Grundbuch, etc.).
Daher ist schon ein gesetzlicher Übergang der Rechte und Pflichten des Vermieters vorgesehen. Insofern kann im wirtschaftlichen Übergang die Abtretung der Mietforderungen gesehen werden und eine gesetzliche Pflicht zur Anzeige des Eigentümerwechsels besteht somit nicht.
Es sei denn, es wurde zwischen den Parteien eine andere als die benannte Konstellation ausgehandelt, in der Hinsicht, dass der Vater die Früchte aus der Vermietung erhält, im Gegenzug dazu, die Wohnung auf den Sohn übertragen wird, in Fachsprache nennt man das Nießbrauch.
Da nun nicht genau feststeht und ihr Interesse an einer ordentlichen Übergabe der Wohnung habt, eventuell eure eingebrachten Sachen abgelöst haben wollt, würde ich hier nicht blockieren.
Eine Verpflichtung die vom Mieter eingebrachten Gegenstände zu übernehmen besteht in diesem Zusammenhang nicht, der Mieter muss die Mietsache dann so zurückgeben wie er sie erhalten hat.
Gruß
BHShuber
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Ebenfalls ohne Gruss:
Der Mieter ist nur verpflichtet, den Vermieter hereinzulassen.Hallo,
ob das wirklich richtig ist?
Der Mieter ist auch verpflichtet eine vom Vermieter beauftragte Person in die Wohnung zu lassen. Das können Handwerker, Kaufinteressenten, Anwälte und sicher auch ein Begleiter für Verhandlungen sein.
Hintergrundgeschichte hin oder her, ich denke es wird nichts bringen nur mit dem Vater zu sprechen. Er ist nicht mehr der Vermieter und selbst wenn, so ist er sicher berechtigt seinen Sohn mitzubringen.
Gruß
H H -
Hallo,
ob das wirklich richtig ist?
Der Mieter ist auch verpflichtet eine vom Vermieter beauftragte Person in die Wohnung zu lassen. Das können Handwerker, Kaufinteressenten, Anwälte und sicher auch ein Begleiter für Verhandlungen sein.
Hintergrundgeschichte hin oder her, ich denke es wird nichts bringen nur mit dem Vater zu sprechen. Er ist nicht mehr der Vermieter und selbst wenn, so ist er sicher berechtigt seinen Sohn mitzubringen.
Gruß
H H
Klar, und der Mieter wird die beiden wohl auch hereinlassen. Ich stellte nur darauf ab, dass es grundsätzlich zunächst der bekannten Vertragspartner ab. -
Finds auch immer toll wenn langjährige Mieter eine Wohnung aufwendig mit Holzbolen überall beschaulich herrichten. Hirschgeweihe etc sind auch klar. Da will doch kein Mensch drin wohnen ! Ausser die Vormieter, wieso kündigt ihr denn auch, das ist doch ein selbstdesignter Sarg in groß der bis zum Ende angesagt ist....
Glaub ich würde da auch keinen unter 80 reinlassen, der könnte ja noch was mitkriegen. Aber drum rum kommt ihr sicher nicht. Auf Geld was Ablöse angeht würde ich mal so ausm Bauchgefühl her nicht wetten... Bin sehr auf das Resultat gespannt, bitte unbedingt hier posten.
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