Hallo,
eine unrenovierte Wohnung wurde in einem Hochhaus einer städtischen Wohnungsbaugesellschaft ohne weitere Absprachen angemietet. Dem zuständigen Hauswart unterstehen mehrere Hochhäuser.
Das Übergabeprotokoll wurde im Beisein des Hauswarts und des Mieters unterschrieben. Darin wurde handschriftlich vermerkt, dass die Tapeten beim Auszug entfernt werden sollen.
Gilt für diese Individualvereinbarung die Entscheidungen des BGH vom 18.03.2015, worin bei eine unrenovierte Wohnung, unrenoviert übergeben werden muss.
In dem Übergabeprotokoll-Vordruck steht:
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Sonstige Vereinbarungen:
(Handschriftlich)
„Wohnung wurde unrenoviert angemietet. Bei Auszug sind vom Mieter sämtliche Tapeten an den Wänden zu entfernen.“
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Danke für die sachlichen Antworten.