Guten Tag, ich habe mir vor 2 Wochen eine wohnung angesehen und dem Vermieter schriftlich mitgeteilt,das iich die wohnung ab 1.1.2011 mieten möchten.
Nun muss meine Tochter doch mit in die wohnung ziehen und so ist sie jetzt zu klein für uns.
Ich habe dem Vermieter mitgeteilt,das ich die Wohnung ab 1.1.2011 nicht anmieten kann und nun sagt er das ich verpflichtet bin die Wohnung anzumieten,da die schriftliche Zusicherung einem mietvertag gelich kommt.
Ich biete um schnelle hilfe,evtl. mit nennung eines Paragraphen auf den ich mich beziehen kann.
vielen Dank
inselengel in Not