Firmenwohnung gekündigt Mitarbeiterin will nicht ausziehen

  • Hallo,

    ich habe eine Firma die eine Wohnung gemietet hat. In dieser Wohnung wohnt eine ex Mitarbeiterin. Der Mietvertrag läuft aber auf meine Firma, wir haben ihr die Wohnung nur gestellt. Vor 3 Monaten musste ich mich von der Mitarbeiterin trennen und habe somit auch die Wohnung gekündigt und der Mitarbeiterin gesagt sie kann sich in ruhe eine Wohnung suchen und muss nicht sofort raus. Ende des Monats sind die 3 Monate Kündigungsfrist rum und ich habe von dem Vermieter erfahren das die ex Mitarbeiterin immer noch in der Wohnung ist und es auch so aussieht als ob sie nicht vor hat aus zu ziehen. Wie kann ich mich da verhalten? Bekomme ich Probleme wenn sie nicht raus geht obwohl ich gekündigt habe und nichts mehr damit zutun habe. Und wie läuft das bei der Übergabe ab wenn sie zb einfach nicht auf macht?

    Mit freundlichen Grüßen

    Schmelz

  • Hallo,

    ich habe eine Firma die eine Wohnung gemietet hat. In dieser Wohnung wohnt eine ex Mitarbeiterin. Der Mietvertrag läuft aber auf meine Firma, wir haben ihr die Wohnung nur gestellt. Vor 3 Monaten musste ich mich von der Mitarbeiterin trennen und habe somit auch die Wohnung gekündigt und der Mitarbeiterin gesagt sie kann sich in ruhe eine Wohnung suchen und muss nicht sofort raus. Ende des Monats sind die 3 Monate Kündigungsfrist rum und ich habe von dem Vermieter erfahren das die ex Mitarbeiterin immer noch in der Wohnung ist und es auch so aussieht als ob sie nicht vor hat aus zu ziehen. Wie kann ich mich da verhalten? Bekomme ich Probleme wenn sie nicht raus geht obwohl ich gekündigt habe und nichts mehr damit zutun habe. Und wie läuft das bei der Übergabe ab wenn sie zb einfach nicht auf macht?

    Mit freundlichen Grüßen

    Schmelz

    Hallo,

    zunächst ist hier zu unterscheiden, handelt es sich um eine Werkmietwohnung oder eine Werkdienstwohnung, damit einhergehend gibt es auch verschiedene Regelungen wie das jetzt zu handhaben sein wird.

    Siehe hier:

    http://www.haufe.de/personal/perso…3_HI520822.html

    Erst wenn geklärt ist um welche Art der Wohnung es sich handelt, ergeben sich dann eben die Möglichkeiten der Kündigung.

    Es wird so ausgehen, wenn die Dame die Wohnung nicht verlässt, haben Sie den schwarzen Peter, denn Sie als AG sind gegenüber dem Vermieter nach Kündigung verpflichtet die Mietsache zurück zu geben, dies ist aber nicht möglich denn die Mitarbeiterin ist ja noch drin!

    Verschlimmernd wirkt hier noch, dass der Gebrauchsüberlasser, sprich Untervermieter dem Mieter bisher noch nicht ordentlich gekündigt hat oder überhaupt kündigen kann, denn da kommt es wieder darauf an, welchen Status die Wohnung inne hat in Bezug auf das Arbeitsverhältnis.

    Zudem hoffe ich, dass die Gebrauchsüberlassung dieser Wohnung mit dem Vermieter abgesprochen war, wenn nicht haben Sie nochmal ein anderes Problem.

    Fakt ist ob so oder so, geht die Dame nicht freiwillig aus der Wohnung, dann werden Sie um eine Räumungsklage nicht herumkommen, diese freilich muss dann aber auch begründet sein, deshalb ist von Anfang an die Unterscheidung der Wohnungsarten von wichtigem Belang.

    Noch was, es ist sehr naiv zu glauben, dass man ein Arbeitsverhältnis kündigt und erwartet dass die Mitarbeiterin aus der zum Gebrauch überlassenen Wohnung auszieht, Arbeitsverhältnis und Mietverhältnis sind unter Umständen rechtlich eigenständige Verträge, die eigenständig unterschiedlich zu behandeln sind.


    Gruß

    BHShuber

    Einmal editiert, zuletzt von BHShuber (15. Oktober 2015 um 13:55)

  • Meiner Meinung nach keines von beiden. Es besteht eher ein Leihverhältnis da die Wohnung unentgeldlich zur Verfügung gestellt wurde.

    Hallo,

    und wo genau in der Frage liest du das?

    So, so, ein Arbeitgeber verleiht eine von einem Dritten gemietete Wohnung, merkst was?:confused:

    Zudem ein Leihverhältnis in Zusammenhang mit Überlassung von Wohnraum gibt es nicht!

    Gruß

    BHShuber

    Einmal editiert, zuletzt von BHShuber (15. Oktober 2015 um 14:24)

  • Vertragspartner und Schuldner ist immer der der den MV unterschrieben hat, wenn da nun Familie Flodder ihr Unwesen treibt , darfste noch zahlen am Ende :) Ganz schnell mit Polizei , den Gast entfernen lassen. Besteht kein Untermietvertag oder dergleichen , besteht auch kein Aufenthaltsrecht in der Wohnung. Das wäre Hausfriedensbruch, aber das ist nach Beendigung des MV nicht dein Problem.

    Hoffentlich haste die Wohnung für deine MA auch als Sachbezug angemeldet und dafür wurden Steuern entrichtet. Aber das ist wieder ein anderes Thema.

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