Wucher bei angeblicher Brennholz Rechnung, Verdacht auf Gefälligkeitsrechnung

  • Hallo zusammen,

    mein Ex-Vermieter, der mit uns in einer DHH lebte, hat laut Betriebskostenabrechnung angeblich gemischtes Brennholz, ofenfertig für seinen eigenen Gebrauch gekauft und uns eine Kopie der Rechnung (erstellt von seinem Freund und Nachbarn) zukommen lassen. Auch, wenn wir keine Möglichkeit hatten, das Brennholz zu nutzen, wird uns der Holzkauf nun zur Hälfte in Rechnung gestellt. In der Rechnung ist die Rede von 2qm, gemeint sind wohl eher 2 Ster, pro Ster wurden 120 Euro + 19% MwSt. kalkuliert. Die MwSt. für Brennholz liegt aber nur bei 7%. Das Brennholz hätte bei einem registrierten Händler auch für den halben Preis gekauft werden können.
    Wir hatten lediglich Zugriff auf die Heizung durch den gemeinsamen Öltank, bei dem der Verbrauch nicht separat gemessen und daher halbiert wurde.
    Wir sind uns sicher, dass die Rechnung nachträglich aus Gefälligkeit (Januar 2014) erstellt wurde, um die Betriebskosten in die Höhe zu treiben. Von einer Holzlieferung haben wir auch nichts mitbekommen, lediglich stellte besagter Nachbar gelegentlich ein paar Schnittabfälle zu uns in den Garten, die er dem Vermieter zum trocknen, schneiden und verheizen überließ. Von 2 Ster kann überhaupt nicht die Rede sein.
    Wie würdet ihr vorgehen?
    Das gleiche gilt übrigens für seine für den Küchenherd gekauften Propangasflaschen. Diese stellt er uns ebenfalls zur Hälfte in Rechnung, obwohl wir einen E-herd benutzt haben. Die Stromkosten wurden mit 50% auf die Parteien aufgeteilt.
    Über eine Einschätzung würde ich mich freuen.
    Um meine Kaution einbehalten zu können, hat mit mein Vermieter nun Abrechnungen erstellt, bei der er auf sage und schreibe 4,86 Euro pro qm Betriebskosten kommt.
    Ich weiß nicht, ob man da überhaupt noch irgendwas ernst nehmen kann...
    An einen Mieterverein habe ich mich bereits gewendet, aber die Antworten gehen nur im 14-Tage-Takt und schleppend ein, zumal alle paar Tage neue Rechnungen eintrudeln und so alles neu kalkuliert werden muss.
    Zur Wohnung: 40er Jahre Altbau, Gesamtfläche 60qm auf zwei Etagen ohne Aufzug, kein Hausmeister, Ölheizung, Arbeiten in Haus und Garten wurden von beiden Parteien erledigt

    Einmal editiert, zuletzt von muck (15. Oktober 2015 um 08:42)

  • Hallo,

    ohhh Mann des ist ja wieder was?!

    Vereinfacht, lasst es auf einen Prozess ankommen in dem der Vermieter den Nachweis zu erbringen hat wie sich die von Ihm umgelegten Kosten zusammensetzen.

    Wenn es schnell gehen soll, dann solltet ihr die Herausgabe der Kaution einklagen, auch hier muss er sich rechtfertigen aus welchem Grund er die Kaution zurückbehält und es kommt alles auf dem Tisch.

    Gruß

    BHShuber


  • Wir hatten lediglich Zugriff auf die Heizung durch den gemeinsamen Öltank, bei dem der Verbrauch nicht separat gemessen und daher halbiert wurde.


    Da ihr mit dem Vermieter unter einem gemeinsamen Dach gewohnt habt war für euch die Heizkostenverordnung nicht zuständig. Bei gleich großen Wohnungen ist demnach eine Halbierung der angefallenen Heizkosten erlaubt. Natürlich ohne das berechnete Holz. Auch mit dem Gas für seinen Herd habt ihr nichts zu tun.

    Diesem Abzocker würde ich nach Ablauf von 6 monaten nach Ende der Mietzeit einen Mahnbescheid über die einbehaltene Kaution schicken und die Angelegenheit auch vors Gericht gehen lassen. Informiere uns bitte, wie sich der Mensch dort um Kopf und Kragen redet.

  • Zusätzlich zu meinen Vorprostern: Nachdem dieser "Vorgang" zu Eurem Gunsten gerichtlich abgeschlossen sein wird, würde ich Strafanzeige wegen Betrugs (§ 263 StGB) erstatten. Dann kann er sich ohne sein Brennholz mal warme Gedanken machen...:o

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