Vorher Einzelgarage, nach Umbau Duplex

  • Hallo zusammen,

    auf mich kommt ein Problem zu, bei dem ich Hilfe benötige. Hier eine kurze Zusammenfassung des Vorgangs:
    Ich wohne seit 7 1/2 Jahren in einer Mietwohnung deren Mietvertrag eine Garage beinhaltet. Die Einzelgaragen wurden vor einigen Monaten vom Vermieter gekündigt, da im Hinterhof neue Wohnungen entstehen. Im zuge des Neubaus entstehen nun einige Duplexgaragen und drei Einzelgaragen. Der Vermieter möchte mir nun eine Duplexgarage anbieten, die für mich allerdings nicht sinnvoll ist, da ich ein Motorrad habe. Es sei angemerkt, dass ich damals diese Wohnung wegen der Einzelgarage angemietet habe, um das Motorrad abstellen zu können.
    In einem Gespräch sagte mir der Vermieter, dass die neuen Einzelgaragen nur für die neuen, großen Wohnungen angedacht sind und dass er gesetzlich dazu verpflichtet ist.

    und nun meine Fragen:
    # Stimmt es, dass bei einem Neubau größere Wohnungen automatisch einzelgaragen erhalten und Bestandsmieter (mit kleineren Wohnungen) sich mit Duplexgaragen zufriedengeben müssen?:confused:
    # Mein Mietvertrag beinhaltet eine "Garage". Kann ich mich darauf berufen und eine Einzelgarage verlangen. Oder muss ich mich mit einer Duplexgarage zufrieden geben? Wie stehen da die Chancen?!

    Ich vermute, dass mir der Vermieter einen "reinwürgen" will, da ich für die Dauer der Baumaßnahmen eine Mietminderung angekündigt habe.

    Ich werde mich auch professionell beraten lassen, aber vielleicht hat jemand von Euch Erfahrungen auf diesem Gebiet.

    Danke und beste Grüße
    Maya

  • # Stimmt es, dass bei einem Neubau größere Wohnungen automatisch einzelgaragen erhalten und Bestandsmieter (mit kleineren Wohnungen) sich mit Duplexgaragen zufriedengeben müssen?:confused:
    # Mein Mietvertrag beinhaltet eine "Garage". Kann ich mich darauf berufen und eine Einzelgarage verlangen. Oder muss ich mich mit einer Duplexgarage zufrieden geben? Wie stehen da die Chancen?!

    Na ja, zu Stellpätzen und Garagen gibt es ja, je nach Gemeinde die verrücktesten Bestimungen. Trotzdem kann ich mir das nicht so ganz vorstellen, das es eine Bestimmung gibt, wer nun Garage XY bekommt.
    Ansonsten ist das wohl wieder so ein Fall der nach einer Auslegung ruft. Ist eine Duplexgarage auch eine Garage? Würde ich erst mal gefühlt sagen ja. Wurde deine alte Garage normal gekündigt, und hast du dem zugestimmt?

  • Hallo EB,

    danke für die schnelle Antwort.
    Bei der Kündigung hat sich der Vermieter auf §573 b BGB berufen.
    Ich habe der Kündigung (30.06.14) weder zugestimmt noch widerrufen.

    Gruß
    Maya

  • Hallo EB,

    danke für die schnelle Antwort.
    Bei der Kündigung hat sich der Vermieter auf §573 b BGB berufen.
    Ich habe der Kündigung (30.06.14) weder zugestimmt noch widerrufen.

    Gruß
    Maya

    Dann ist jetzt die eigentliche Frage, ob die Kündigung gültig ist, bzw. ob du deine Garage räumen mußt?

  • Hallo Maya,

    "Ich wohne seit 7 1/2 Jahren in einer Mietwohnung deren Mietvertrag eine Garage beinhaltet."
    - Das bedeutet, dass sie nicht einzeln kündbar ist.

    "Ich habe der Kündigung (30.06.14) weder zugestimmt noch widerrufen."
    - Ich hätte der Kündigung widersprochen mit o.a. Begründung.

    "Ich werde mich auch professionell beraten lassen, aber vielleicht hat jemand von Euch Erfahrungen auf diesem Gebiet."
    - Bitte berichte uns zu gegebener Zeit über das Ergebnis.

  • Hallo Berny,

    das gleiche Problem hatten wir vor ein paar Jahren mit den Speicherabteilen. Diese wurden ebenfalls gekündigt, da das Dach ausgebaut wurde.
    Anscheinend ist diese Art der Einzelkündigung möglich, wenn neuer Wohnraum entsteht... Gerade in Ballungszentren, wie hier in München.

    Gruß
    Maya

  • Hallo EB,

    die Garage ist leider längst geräumt und die Bauarbeiten voll im Gange. Geplante Fertigstellung ist 03/16.

    Gruß
    Maya

    So wie sich das anhört, wäre dann die Kündigung rechtmässig, bzw. wäre das dann wohl deine Einschätzung zur Sachlage? Wenn das so ist, stellt sich ja eher die Frage ob du überhaupt ein Anrecht auf eine neue Garage hast?
    Aber zu München wage ich mich mal nicht zu weit aus dem Fenster. Wer weiß was und wie das bezgl. Parkplätzen da alles so geregelt ist.

  • Wenn die Maya jetzt gegen die Garagen/enteignung/umbau/etc. vorgehen würde, könnte der Amtsrichter mglw. meinen, dass sie das hätte machen müssen, als sie vom geplanten Bauvorhaben Kenntnis erhielt.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!