In der Wohnung gab es früher Schimmel - würdet ihr einziehen?

  • Würdet ihr in eine Wohnung einziehen, in der es früher im Schlafzimmer Schimmel gab? Es musste eine Reinigungsfirma kommen. Wie sie ihn entfernt haben, ob nur mit Chemie oder Putz weggemacht, weiß ich noch nicht. Man sieht den Schimmel nicht mehr, allerdings löst sich an der Stelle die Tapete von der Wand und es riecht eklig. Ob der Gestank vom aktuellen Mieter stammt oder durch Schimmel verursacht wird, kann ich nicht sagen. Zudem hat das Bad kein Fenster, es grenzt ans Schlafzimmer.

    Kann ich vom Vermieter einen Nachweis verlangen, dass der Schimmel fachmännisch, also einschließlich Putzentfernung, weggemacht wurde? Habe ich das Recht, die Wohnung im "nackten Zustand" zu sehen, d.h. was sich hinter der Tapete und Möbeln verbirgt?

    Einmal editiert, zuletzt von Nicole (12. Oktober 2015 um 13:53)


  • Kann ich vom Vermieter einen Nachweis verlangen, dass der Schimmel fachmännisch, also einschließlich Putzentfernung, weggemacht wurde? Habe ich das Recht, die Wohnung im "nackten Zustand" zu sehen, d.h. was sich hinter der Tapete und Möbeln verbirgt?


    Verlangen kannst du natürlich alles. Geben muß er dir das nicht, worauf hin auch? Davon abgesehen muß bei Schimmmel auch nicht automatisch immer der ganze Putz entfernt werden, wo hast du das denn her?
    Hast du den MV schon unterschrieben? Ansonsten würde sich diese Frage dann wohl eh erübrigen, denke ich.

  • Nein, den MV habe ich noch nicht unterschrieben. Der Schimmel kann nur dauerhaft durch Putzentfernung beseitigt werden. Das empfiehlt das Gesundheitsamt und alle Fachleute. Ohne Ursachenbekämpfung kommt der Schimmel wieder. Es kommt nicht einfach eine Reinigungsfirma ohne Grund.
    Nur, Putzentfernung ist viel teurer als einfach mal mit Chemie sprühen und überstreichen. Einen einfachen Schimmelbefall kann ich doch selber mit Alkohol behandeln, aber wenn bereits eine Firma extra kommen muss. Hallo, natürlich muss bei tieferem Befall der Putz entfernt werden!!!

  • Nein, den MV habe ich noch nicht unterschrieben. Der Schimmel kann nur dauerhaft durch Putzentfernung beseitigt werden. Das empfiehlt das Gesundheitsamt und alle Fachleute. Ohne Ursachenbekämpfung kommt der Schimmel wieder. Es kommt nicht einfach eine Reinigungsfirma ohne Grund.
    Nur, Putzentfernung ist viel teurer als einfach mal mit Chemie sprühen und überstreichen. Einen einfachen Schimmelbefall kann ich doch selber mit Alkohol behandeln, aber wenn bereits eine Firma extra kommen muss. Hallo, natürlich muss bei tieferem Befall der Putz entfernt werden!!!


    Bei tiefem Befall ist das zu empfehlen. Ich mußte das bislang aber tatsächlich er ein einziges mal so komplett machen. Oft ist der Schimmel tatsächlich nur oberflächlich. Speziell dann wenn es um die Problematik der Lüftung geht. Aber klar, verschleppt man das nur lange genug, dann kann es problematisch werden.
    Aber ehrlich gesagt, glaube ich nicht das du dich damit dann noch befassen mußt, wenn du auf diese Art eine Wohnung suchst. Wenn dir das alles seltsam vorkommt, such dir halt was anderes. Dich zwingt ja niemand zu mieten, oder?

  • Ich will ja herausbekommen, ob die Wohnung tatsächlich noch Schimmelbefall aufweist. Ansonsten gefällt sie mir. Kann man eine eingehende Besichtigung vor Abschluss des Mietvertrages verlangen?

  • Die Wohnung gefällt mir an sich gut. Ich will nur wissen, ob der Schimmel komplett weg ist. Habe ich das Recht auf eingehende Besichtigung vor Unterzeichnung des MV? Nach 15 oberflächlichen Minuten miete ich doch keine Wohnung.

    Einmal editiert, zuletzt von Nicole (12. Oktober 2015 um 16:06)

  • Die Wohnung gefällt mir an sich gut. Ich will nur wissen, ob der Schimmel komplett weg ist. Habe ich das Recht auf eingehende Besichtigung vor Unterzeichnung des MV? Nach 15 oberflächlichen Minuten miete ich doch keine Wohnung.


    Wer hat verlangt das du die Wohnung mieten mußt? Das kann dir niemand vorschreiben. Genau so kannst du auch niemandem vorschreiben, wie oder wann oder ob er überhaupt Besichtigungen durch führt.
    Wie gesagt, wenn dir das alles nicht passt, lass es bleiben, ist dann bestimmt klüger, für beide Seiten.

  • Die Wohnung gefällt mir an sich gut. Ich will nur wissen, ob der Schimmel komplett weg ist. Habe ich das Recht auf eingehende Besichtigung vor Unterzeichnung des MV? Nach 15 oberflächlichen Minuten miete ich doch keine Wohnung.


    Juristisch hast Du nicht das Recht auf eingehende Besichtigung vor Mietabschluss, aber ohne würde ich ja niemals mieten. Der VM hat aber nicht die Pflicht, ausgerechnet an Dich zu vermieten...

  • Würdet ihr in eine Wohnung einziehen, in der es früher im Schlafzimmer Schimmel gab? Es musste eine Reinigungsfirma kommen. Wie sie ihn entfernt haben, ob nur mit Chemie oder Putz weggemacht, weiß ich noch nicht. Man sieht den Schimmel nicht mehr, allerdings löst sich an der Stelle die Tapete von der Wand und es riecht eklig. Ob der Gestank vom aktuellen Mieter stammt oder durch Schimmel verursacht wird, kann ich nicht sagen. Zudem hat das Bad kein Fenster, es grenzt ans Schlafzimmer.

    Hallo,

    aber unbedingt würde ich da einziehen, bei dem was man da liest erübrigt sich jede weitere Diskussion!

    So billig kann die Wohnung nicht sein, dass man ernsthaft erwägt sich dem auszusetzen.

    Gruß

    BHShuber

  • Riecht es modrig in der Bude ? Dann ist alles voll mit Schimmel..... weil grad gestrichen wurde sieht mans nicht, aber er ist da ! und kommt wieder ....

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