Hallo,
Ich habe ein Mietvertrag ab 01.10.2014 wo stehts das:
"Für die Dauer von 1 Jahr verzichten die Parteien wechselseitig auf das Recht, das Mietverhältnis ordentlich zu kündigen. Eine ordentliche Kündigung ist erstmals nach Ablauf des vorbezeichneten Zeitraums mit gesetzlicher Frist zulässig."
Ich habe eine Kündigung ausgefülte Formular mit 30.10.2015 (1 Jahr und 1 Monat) als Kündigungswunsch am Ende Juli meiner Vermieterin geschickt. Zurück habe ich ein Brief bekommen wo stehts, dass ich frühestens am 31.12.2015 das Mietverhältnis kündigen darf (1 Jahr und dazu die 3 Monate gesetzlicher Frist).
Und jetzt meine Frage: Darf die Vermieterin das? Ich meine 1 Jahr ist vorbei, ist das erlaubt das sie die 3 Monate gesetzlicher Frist dazu stellt?
Vielen Dank!