Kündigungsfrist nach mindestdauer

  • Hallo,

    Ich habe ein Mietvertrag ab 01.10.2014 wo stehts das:

    "Für die Dauer von 1 Jahr verzichten die Parteien wechselseitig auf das Recht, das Mietverhältnis ordentlich zu kündigen. Eine ordentliche Kündigung ist erstmals nach Ablauf des vorbezeichneten Zeitraums mit gesetzlicher Frist zulässig."

    Ich habe eine Kündigung ausgefülte Formular mit 30.10.2015 (1 Jahr und 1 Monat) als Kündigungswunsch am Ende Juli meiner Vermieterin geschickt. Zurück habe ich ein Brief bekommen wo stehts, dass ich frühestens am 31.12.2015 das Mietverhältnis kündigen darf (1 Jahr und dazu die 3 Monate gesetzlicher Frist).

    Und jetzt meine Frage: Darf die Vermieterin das? Ich meine 1 Jahr ist vorbei, ist das erlaubt das sie die 3 Monate gesetzlicher Frist dazu stellt?

    Vielen Dank!

  • Hallo sasha,

    "Ich habe ein Mietvertrag ab 01.10.2014 wo stehts das: "Für die Dauer von 1 Jahr verzichten die Parteien wechselseitig auf das Recht, das Mietverhältnis ordentlich zu kündigen. Eine ordentliche Kündigung ist erstmals nach Ablauf des vorbezeichneten Zeitraums mit gesetzlicher Frist zulässig.""
    - Ist doch klar, oder?: Also bis zum 30.09.2015 verzichten beide Seiten darauf, das Mietverhältnis ordentlich zu kündigen. Ab dem 01.10.2015 darfste kündigen - bspw. jetzt zum 31.01.2016.

    "Ich habe eine Kündigung ausgefülte Formular mit 30.10.2015 (1 Jahr und 1 Monat) als Kündigungswunsch am Ende Juli meiner Vermieterin geschickt."
    - Ähem..., es gibt keine Kündigungswünsche, sondern Kündigungen. - Wohnraummietverhältnisse enden übrigens grundsätzlich immer zum Monatsende.

    "Zurück habe ich ein Brief bekommen wo stehts, dass ich frühestens am 31.12.2015 das Mietverhältnis kündigen darf (1 Jahr und dazu die 3 Monate gesetzlicher Frist)."
    - Ist falsch.

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (12. Oktober 2015 um 00:47)

  • Ihr, die Vermieterin und Du, versteht den Wortlaut der Klausel nicht.

    Eine ordentliche Kündigung ist erstmals nach Ablauf des vorbezeichneten Zeitraums mit gesetzlicher Frist zulässig."

    Das eine Jahr war am 01.10.2015 um, dann kann zum 31.12.2015, vorausgesetzt die Kündigung war noch am 3. Werktag beim Vermieter, zum 31.12.2015 gekündigt werden.

    Deine Kündigung ist der Vermieterin im Juli zugegangen, demnach endet der Vertrag am 31.12. oder wurde nur eine K-Frist von einem Monat für Dich vereinbart?

  • wenn du klar gemacht hast, dass du das Vertragsverhältnis in jedem Fall beenden möchtest und du die Schriftform beachtet hast, dann ist deine Kündigung wirksam zum 31.12.2015, http://www.haufe.de/recht/deutsche…4_HI647029.html .

    Denn ein falsch genannter Kündigungstermin in der Kündigung macht die Kündigung nicht grundsätzlich unwirksam. Solltest du jedoch nur einen Wunsch geäußert haben und nicht eindeutig eine Beendigung des Mietverhältnisses erklärt haben, so liegt hier nicht in jedem Fall ne Kündigung vor.

  • ob nun geschrieben wurde hiermit kündige ich die Wohnung zum 30.10.15 oder , ich wünsche die Kündigung zum 30.10.15 ist doch vollkommen egal. Es wurde eine klare Absicht der Kündigung zum Termin X mitgeteilt.

    im übrigen kündigt man zum Monatsende, das wäre hier der 31.10.15 aber egal.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!