Nebenkostenabrechnung im Vertrag 50:50

  • Hallo Miteinander. Bin neu hier, und ich hoffe Ihr könnt meinem Bekannten helfen.

    Er ist vor ca. 10 Jahren in ein 2 Fam. Haus gezogen, und im Mietvertrag wurde vereinbart, das die NK zu je 50% zu tragen sind. Mieter ist zwar zu dritt, aber dafür verbraucht Vermieter viel Wasser für seinen Garten.

    Nun rechnet der Vermieter plötzlich genau ab, sprich hat Zähler hierfür eingebaut.

    Dies möchte der Mieter nicht, und verlangt weiterhin die Abrechung wie im Mietvertrag vereinbart 50:50.

    Darf der Vermieter einfach die Abrechungsmethode ändern, ohne das der Mieter dem zugestimmt hat?

    Oder ist vielmehr der Vermieter verpflichtet, wie im Mietvertrag vereinbart abzurechnen?

    Es gab auch nichts schriftliches vom Vermieter über die änderung. Er hat es einfach geändert.

    Wer ist da im Recht?

    Wenn fragen bestehen, einfach melden, ich werde Sie schnellstmöglichst hinterfragen und euch antworten.

    Vielen lieben dank

  • Betriebskosten können laut Gesetz nach der Wohnfläche abgerechnet werden, wenn eine andere Abrechnung nicht möglich ist. Das gilt für die Grundsteuer, die Hausversicherungen, etc.

    Eine verbrauchabhängige Abrechnung ist z.B. bei den Heizkosten in Mehrfamilienhäusern zwingend vorgeschrieben. Und das gilt auch beim Wasser. Wenn durch Kaltwasserzähler der Verbrauch pro Wohneinheit zu ermitteln ist, müssen diese Verbräuche heran gezogen werden. Auch bei nachträglicher Umrüstung auf Einzelzähler.

    In einigen Bundesländern ist der Einbau solcher Zähler laut Landesbauverordnung sogar vorgeschrieben.

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