Hallo Forumuser,
trotz Recherche im Internet und Forum komme ich nicht zu einer Aufklärung der Situation.
Ich verlange keine Rechtsberatung, erstmal ob jmd. schonmal sowas gehört hat.
Zur Situation.
Im Mietvertrag steht keine echte/ unechte Nachmieterklausel.
Der Mietvertrag ist ein Standardmuster/ Formular.
Ich habe kurzfristig ein Zulassungsbescheid am 05.08. der UNI in Düsseldorf erhalten. Neue Wohnung bereits gefunden zum 01.11.
Am 20.08 hat die Vermieterin unsere Kündigung in Frankfurt erhalten. (So spät weil wir nicht wussten, ob wir das hinkriegen)
=> Eine fristgerechte Kündigung war also unmöglich, da ich vorher bis zum 03.08. nicht wusste, dass ich überhaupt 300km entfernt studiere.
Die Vermieterin beharrt auf die 3-Monatsfrist. D.h wir haben einen Monat eine Doppelbelastung was nicht geht als Familie/ Student/ +neue Kaution.
In unserem Kündigungsschreiben haben wir dies deutlich gemacht, sowie die Vermieterin mehrmals darauf angesprochen.
Das Angebot einen passenden Nachmieter für die Vermieterin zu finden hat sie natürlich abgelehnt(Die Nachfrage hier rund um Frankfurt ist sehr hoch) und
hat eine Anzeige geschaltet zum 01.12. ![]()
15 Mietinteressenten waren zu Besuch, darunter auch welche die zum 01.11. einziehen würden.(Nachdem wir bei den Interessenten nachgefragt haben)
Heute hat uns die Vermieterin angerufen und erzählt, dass sie leider niemanden zum 01.11 gefunden hat, nur zum 01.12.
Ich hatte nie in der Hinsicht Probleme gehabt, zumal wir (behaupte ich mal) angenehme Mieter sind.
Wir verstehen nicht welches Motiv dahinterstecken soll uns noch 1 Monat länger in einer sehr Nachgefragten Gegend zu halten, außer der Wahrung des Vertrags.
Wie sieht es aus wenn ich mich darauf berufe nicht fristgerecht kündigen zu können weil es unmöglich war, bzw weil ich jetzt als Student innerhalb 2 Monate sehr flexibel planen muss. Bei 300 Km mit ÖVP ist ja unmöglich.
Vielen Dank vorab für eure Mühe
Gruß