Kündigung durch besondere Härte?/gesteigertes Interesse an der Wahrung der Flexibil

  • Hallo Forumuser,

    trotz Recherche im Internet und Forum komme ich nicht zu einer Aufklärung der Situation.
    Ich verlange keine Rechtsberatung, erstmal ob jmd. schonmal sowas gehört hat.

    Zur Situation.

    Im Mietvertrag steht keine echte/ unechte Nachmieterklausel.
    Der Mietvertrag ist ein Standardmuster/ Formular.

    Ich habe kurzfristig ein Zulassungsbescheid am 05.08. der UNI in Düsseldorf erhalten. Neue Wohnung bereits gefunden zum 01.11.
    Am 20.08 hat die Vermieterin unsere Kündigung in Frankfurt erhalten. (So spät weil wir nicht wussten, ob wir das hinkriegen)
    => Eine fristgerechte Kündigung war also unmöglich, da ich vorher bis zum 03.08. nicht wusste, dass ich überhaupt 300km entfernt studiere.

    Die Vermieterin beharrt auf die 3-Monatsfrist. D.h wir haben einen Monat eine Doppelbelastung was nicht geht als Familie/ Student/ +neue Kaution.

    In unserem Kündigungsschreiben haben wir dies deutlich gemacht, sowie die Vermieterin mehrmals darauf angesprochen.
    Das Angebot einen passenden Nachmieter für die Vermieterin zu finden hat sie natürlich abgelehnt(Die Nachfrage hier rund um Frankfurt ist sehr hoch) und
    hat eine Anzeige geschaltet zum 01.12. :confused:

    15 Mietinteressenten waren zu Besuch, darunter auch welche die zum 01.11. einziehen würden.(Nachdem wir bei den Interessenten nachgefragt haben)
    Heute hat uns die Vermieterin angerufen und erzählt, dass sie leider niemanden zum 01.11 gefunden hat, nur zum 01.12.

    Ich hatte nie in der Hinsicht Probleme gehabt, zumal wir (behaupte ich mal) angenehme Mieter sind.
    Wir verstehen nicht welches Motiv dahinterstecken soll uns noch 1 Monat länger in einer sehr Nachgefragten Gegend zu halten, außer der Wahrung des Vertrags.

    Wie sieht es aus wenn ich mich darauf berufe nicht fristgerecht kündigen zu können weil es unmöglich war, bzw weil ich jetzt als Student innerhalb 2 Monate sehr flexibel planen muss. Bei 300 Km mit ÖVP ist ja unmöglich.

    Vielen Dank vorab für eure Mühe
    Gruß

  • Für sowas sieht das Mietrecht keine Ausnahme vor. Die Doppelbelastung müssen Sie halt tragen. Das geht auch Tausenden anderen Mietern so.


    Mein Vorproster hat recht.
    Der TO sollte vielleicht mal der VMn sagen, dass ihr Verhalten zwar juristisch i.O. ist, aber der Schuss kann auch nach hinten losgehen: Es könnte ja sein, dass sie "Ihren Ideal-Mieter" bereits zum 01.11. findet, aber "leider" ist die Wohnung ja noch anderweitig vermietet.
    Und, ein schwacher Trost: Bei Überschneidung von einem Monat hat der Mieter prima Zeit für Umzug und Herrichting von alter und neuer Wohnung.

  • Tjo so ist das eben im Mietrecht. In dem Fall haste hoffentlich die Schlüssel erst abgegeben als wirklich der Mietvertag ausgelaufen ist halt am 30.11 und kein Tag früher.
    Jetzt da irgendwie zu klagen oder so , wird nur unnütz Geld kosten. Das Mietrecht ist da klar geregelt was Kündigungsfristen angeht. Das sieht auch jeder Richter so. Der VM ist nicht verpflichtet gestellte Nachmieter anzunehmen und kann auf die Einhaltung der Kündigungsfristen beharren.

    Einmal editiert, zuletzt von Azze (3. Oktober 2015 um 05:30)

  • Eine besondere "Härte", die möglicherwiese zur vorzeitigen Beendigung des Mietvertrages berechtigen würde, läge nur vor bei einem langfristigen Vertrag. Sprich Zeitmietvertrag oder Vertrag mit Kündigungsverzicht.

    Bei einem "normalen" unbefristeten Vertrag ist dem Mieter zuzumuten die Kündigungsfrist einzuhalten.

    Das gilt auch für Studenten.

    Übrigens hätte der Vermieter auch bei einem langfristigen Vertrag mit Nachmieterklausel bis 3 Monate Zeit sich für einen der vorgeschlagenen Kandidaten zu entscheiden. Ergo auch in diesem Fall müßte der Mieter u. U. bis 3 Monate für 2 Wohnungen Miete zahlen.

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