Mietvertrag

  • Guten Tag,

    bei mir handelt es sich um die folgende Situation. Ich bin bei meinem Freund eingezogen. Er Wohnt im Elternhaus. Es handelt sich um eine mündliche Vereinbarung der Miete. Das Haus gehört seinem Stiefvater er ist körperlich eingeschränkt. Zu der Zeit als ich einzog war die Mutter auch noch im Haus. Die ist seid 2 Monaten Ausgezogen und kümmert sich nicht mehr um Ihren Man. Die Betreuung vom Stiefvater liegt in der Hand der Betreuerin. Bis jetzt wurde wie mündlich vereinbart die Miete in höhe von 250€ Monatlich gezahlt. Heute erhielten wir von einem Mitarbeiter des Pflegepersonals der Betreuerin einen Mietvertrag. Der soll ab dem 01.10 gelten und die Miete wurde auf 500€ erhöht ohne Absprache. Desweiteren wurde um eine andere Eingangstür zur Wohnung gebeten die noch nicht ausgetauscht wurde. ( kann die Tür nicht abschließen). Es gibt noch andere Kleinigkeiten die noch nicht wie besprochen eingehalten wurden. Ist der Vertrag so Gültig? Ich brauche dringend Rat.

    Mit Freundlichen Grüßen
    Pamela K.

  • Sagt der, hoffentlich amtlich bestellten, Betreuerin das bereits ein Mietvertrag besteht. Und zwar ein wirksamer mündlicher. Ein schriftlicher ist daher nicht mehr nötig und muß auch von Euch nicht unterschrieben werden.

    Falls die Betreuerin rum mosert möchte sie bitte nachweisen das ein neuer Mietvertrag nötig ist bzw. den entsprechenden Paragrafen nennen der das vorschreibt.

    Was diese Betreuer sich manchmal raus nehmen ist schon eine Frechheit.

    Zitat

    Desweiteren wurde um eine andere Eingangstür zur Wohnung gebeten die noch nicht ausgetauscht wurde.

    Diesen und andere Mängel dem Vermieter nachweisbar mitteilen und Behebung fordern.

  • Der mündliche Vertrag wurde mit der Mutter meines Freundes getroffen die nicht mehr in der Wohnung lebt. Vor dem Auszug hatte ich wegen einem schriftlichen Vertrag nachgefragt indem alles wie mündlich vereinbart festgehalten ist. Diesen habe ich bis jetzt nicht erhalten.

  • Der mündliche Vertrag wurde mit der Mutter meines Freundes getroffen die nicht mehr in der Wohnung lebt. Vor dem Auszug hatte ich wegen einem schriftlichen Vertrag nachgefragt indem alles wie mündlich vereinbart festgehalten ist. Diesen habe ich bis jetzt nicht erhalten.

    Das spielt eigentlich keine Rolle. Der (mündliche) Vertrag mit der Mutter besteht weiter. Auch wenn sie selbst nicht mehr im Haus wohnt und nicht die Eigentümerin ist.

    Ihr solltet gar nicht so auf einen schriftlichen Vertrag bestehen.

  • Das Haus gehört seinem Stiefvater er ist körperlich eingeschränkt.
    Die Betreuung vom Stiefvater liegt in der Hand der Betreuerin. Bis jetzt wurde wie mündlich vereinbart die Miete in höhe von 250€ Monatlich gezahlt. Heute erhielten wir von einem Mitarbeiter des Pflegepersonals der Betreuerin einen Mietvertrag.


    Ich verstehe Bahnhof... Mietvertrag ODER Betreuungsvertrag?

  • Hallo,

    ich schließe mich den Vorrednern an. Lass dir bloß keinen neuen Mietvertrag andrehen. Dein mündlicher Vertrag ist gültig. Damit wäre eine Mieterhöhung maximal bis zur Kappungsgrenze (+15 oder +20%) zulässig. Das würde ich dem Betreuer aber nicht auf die Nase binden.

    Diese Betreuer sind teilweise ganz üble Genossen, die nur den eigenen Vorteil im Kopf haben. Möglicherweise will er nur die Miete erhöhen, damit er selbst mehr abschöpfen kann. Ich würde mich da stur stellen.

    Bezüglich der Tür würde ich eher selber zusehen, dass du sie abschließen kannst. Bevor der Betreuer da etwas macht, wird eine lange Zeit vergehen.

    Gruss
    H H

  • Guten Tag,

    bei mir handelt es sich um die folgende Situation. Ich bin bei meinem Freund eingezogen. Er Wohnt im Elternhaus. Es handelt sich um eine mündliche Vereinbarung der Miete. Das Haus gehört seinem Stiefvater er ist körperlich eingeschränkt. Zu der Zeit als ich einzog war die Mutter auch noch im Haus. Die ist seid 2 Monaten Ausgezogen und kümmert sich nicht mehr um Ihren Man. Die Betreuung vom Stiefvater liegt in der Hand der Betreuerin. Bis jetzt wurde wie mündlich vereinbart die Miete in höhe von 250€ Monatlich gezahlt. Heute erhielten wir von einem Mitarbeiter des Pflegepersonals der Betreuerin einen Mietvertrag. Der soll ab dem 01.10 gelten und die Miete wurde auf 500€ erhöht ohne Absprache. Desweiteren wurde um eine andere Eingangstür zur Wohnung gebeten die noch nicht ausgetauscht wurde. ( kann die Tür nicht abschließen). Es gibt noch andere Kleinigkeiten die noch nicht wie besprochen eingehalten wurden. Ist der Vertrag so Gültig? Ich brauche dringend Rat.

    Mit Freundlichen Grüßen
    Pamela K.

    Hallo,

    es gilt dies hier, besonders der letzte Satz dürfte interessant sein:

    Der Abschluss von Mietverträgen fällt grundsätzlich nicht in die Genehmigungspflicht des Betreuungsgerichtes. Die Ziff. 5 des § 1822 BGB gilt (über § 1908i BGB) nicht für Betreuer. Nach § 1907 Abs. 3 BGB sind nur solche Dauerschuldverträge zu genehmigen, die über mehr als 4 Jahre laufen (und vorher nicht ohne Probleme kündbar sind). Unter diese Regelung fallen die üblichen unbefristeten Mietverträge nicht.

    Der Betreuer ist auch ggü. dem Vermieter des Betreuten grundsätzlich nicht verpflichtet, diesem Kenntnis von der Betreuung zu geben (siehe dazu den Beschluss des BVerfG vom 11.06.1991, 1 BvR 239/90, BVerfGE 84, 192 = NJW 1991, 2411 = FamRZ 1991, 1037 = FamRZ 1991, 1284 (siehe auch Beschlussbesprechung).

    Will der Betreuer Wohnraum des Betreuten jedoch vermieten, braucht er eine gerichtliche Genehmigung nach § 1907 Abs. 3 BGB (Landgericht Wuppertal FamRZ 2007, 1269).

    Liegt diese gerichtliche Genehmigung nicht vor dann soll der Betreuer diese mal nachreichen, ich glaub das war es dann mit dem schriftlichen neuen Mietvertrag.

    Reicht er die gerichtliche Genehmigung nicht nach oder hat auch sonst keinen Nachweis, dann wendet euch an das Betreuungsgericht.

    Gruß

    BHShuber

  • Ist der Stiefvater mit der leiblichen Mutter verheiratet ? Dann hat diese ohnehin Ansprüche auf das Haus, insofern kein Ehevertrag abgeschloßen wurde in dem das ausgeschloßen wird.

    Man könnte die Besitzverhältnisse für das Haus ja auch Mittels einer Schenkung an den Sohn regeln. Denn normal wollen diese Betreuungsvereine immer gleich Hab und Gut des Betreuten verschärbeln.... ich halt eh nix von diesen "Leuten" da kann man hin wenn sonst nix geht. Aber wenn noch Familie da ist, sollte man das wirklich anders regeln

    Da würde ich aber einen Anwalt bzw Notar empfelen.


    In jedem Fall keinen Mietvertrag unterschreiben der von der Betreuung kommt.

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