Wenn in einem Mietvertrag lediglich folgende, der Gartenarbeit annähernd entsprechende Klauseln angegeben sind:
Das Treppenhaus und sonstige gemeinschaftlich genutzten Räume oder Plätze (zum Beispiel Vorkeller, Boden usw.), ebenso auch Höfe und Vorhöfe sowie gemeinschaftliche Aborte, sind von den Hausbewohnern wechselnd nach der vom Eigentümer aufgestellten Reihenfolge und in der von ihm bestimmten Art sauberzuhalten, sofern dies nicht durch Dritte, wie Gebäudereiniger oder Hausmeister, geschieht.
und
Gemeinschaftseinrichtungen außerhalb des Hauses, z. B. Sandkästen, Spielplätze usw., sind im Zuge der Hausreinigung zu säubern und von Unrat zu befreien
... zu welcher Art von Gartenarbeit ist der Mieter dann verpflichtet, wenn weiter nichts besprochen wurde? Es geht in erster Linie um Laub fegen, Hecke schneiden und Rasen mähen. Vielen Dank ![]()