Gartenarbeit nötig oder nicht?

  • Wenn in einem Mietvertrag lediglich folgende, der Gartenarbeit annähernd entsprechende Klauseln angegeben sind:
    Das Treppenhaus und sonstige gemeinschaftlich genutzten Räume oder Plätze (zum Beispiel Vorkeller, Boden usw.), ebenso auch Höfe und Vorhöfe sowie gemeinschaftliche Aborte, sind von den Hausbewohnern wechselnd nach der vom Eigentümer aufgestellten Reihenfolge und in der von ihm bestimmten Art sauberzuhalten, sofern dies nicht durch Dritte, wie Gebäudereiniger oder Hausmeister, geschieht.
    und
    Gemeinschaftseinrichtungen außerhalb des Hauses, z. B. Sandkästen, Spielplätze usw., sind im Zuge der Hausreinigung zu säubern und von Unrat zu befreien

    ... zu welcher Art von Gartenarbeit ist der Mieter dann verpflichtet, wenn weiter nichts besprochen wurde? Es geht in erster Linie um Laub fegen, Hecke schneiden und Rasen mähen. Vielen Dank :)

  • Hausordnung gibt hierzu nichts her. Putzplan gilt nur für den Keller. Vermieter sagte bei Wohnungsbesichtigung, "einige" Mieter kümmern sich (auf eigenen Wunsch, um einen Gärtner zu umgehen) um den Garten, dies klang sehr freiwillig. Er hält sich ansonsten aus allem am liebsten heraus, statt dessen "bestimmt" eine Partei, die schon länger dort wohnt, wer wann den Garten mäht und wann gemeinschaftlich die Hecke geschnitten wird. Nun kommt Laubkehren dazu.

    Mich interessiert, ob man in diesem Fall rechtlich dazu verpflichtet ist, die Gartenarbeit zu leisten, oder nicht.

  • Hausordnung gibt hierzu nichts her. Putzplan gilt nur für den Keller. Vermieter sagte bei Wohnungsbesichtigung, "einige" Mieter kümmern sich (auf eigenen Wunsch, um einen Gärtner zu umgehen) um den Garten, dies klang sehr freiwillig. Er hält sich ansonsten aus allem am liebsten heraus, statt dessen "bestimmt" eine Partei, die schon länger dort wohnt, wer wann den Garten mäht und wann gemeinschaftlich die Hecke geschnitten wird. Nun kommt Laubkehren dazu.

    Mich interessiert, ob man in diesem Fall rechtlich dazu verpflichtet ist, die Gartenarbeit zu leisten, oder nicht.

    Persönlich nicht. Man kann auch jemand damit beauftragen diese verträgliche Pflicht zu erfüllen.

  • Wenn das heißen soll, dass der Mieter in diesem Falle verpflichtet ist, irgendwie dafür sorgen muss, (ob nun persönlich oder durch Delegierung an Dritte), dass der Rasen gemäht, die Hecke geschnitten und das Laub gefegt werden, dann vielen Dank für die Antwort.
    Wenn dem aber nicht so ist, oder das nicht sicher ist, dann wurde mit beiden Antworten keine meiner Fragen beantwortet. Ich will jetzt nicht zickig klingen, aber ich habe lediglich gefragt, ob aus den Textstellen im Mietvertrag eine Verpflichtung zu den erfragten Arbeiten resultiert (ob nun persönlich oder nicht, war nicht die Frage. Und was der Vermieter sagt, ist doch nicht rechtskräftiger als der Mietvertrag, oder?). Ich denke, die Frage war recht eindeutig formuliert. Wenn nicht, danke ich dir vielmals für deine Antworten, auch wenn mir diese nicht weiterhelfen.

  • Wenn das heißen soll, dass der Mieter in diesem Falle verpflichtet ist, irgendwie dafür sorgen muss, (ob nun persönlich oder durch Delegierung an Dritte), dass der Rasen gemäht, die Hecke geschnitten und das Laub gefegt werden, dann vielen Dank für die Antwort.
    Wenn dem aber nicht so ist, oder das nicht sicher ist, dann wurde mit beiden Antworten keine meiner Fragen beantwortet. Ich will jetzt nicht zickig klingen, aber ich habe lediglich gefragt, ob aus den Textstellen im Mietvertrag eine Verpflichtung zu den erfragten Arbeiten resultiert (ob nun persönlich oder nicht, war nicht die Frage. Und was der Vermieter sagt, ist doch nicht rechtskräftiger als der Mietvertrag, oder?). Ich denke, die Frage war recht eindeutig formuliert. Wenn nicht, danke ich dir vielmals für deine Antworten, auch wenn mir diese nicht weiterhelfen.


    Na Baum fällen und entsorgen gehört da wohl nicht mit dazu.:D Ansonsten eben das übliche, was so normalerweise regelmässig anfällt, sprich harken, Rasen mähen, sauber halten usw. Heckenschnitt ist manchmal so ein Streitpunkt, der könnte aber natürlich auch umgelegt werden, wenn es denn nötig wird.
    Das sollte doch aber eigentlich selbstverständlich sein?

  • Das sollte doch aber eigentlich selbstverständlich sein?

    Das ist ja die Frage. Meines Wissens nach ist eigentlich der Vermieter für Gartenarbeiten zuständig, kann diese aber auf den Mieter übertragen, wenn dies entsprechend festgelegt wird. Ich frage mich nun, ob der Garten und die genannten Gartenarbeiten in den zitierten Mietvertrags-Stellen mit einbezogen werden und wie man das "säubern" etc. hier verstehen muss.

  • Ich will jetzt nicht zickig klingen, aber ...

    Hallo,

    willst du nicht, tust du aber.

    Wenn der Mietvertrag dich nicht explizit verpflichtet, dann mußt du nichts machen. Allerdings mußt du dann damit rechnen, dass der Vermieter eine Firma beauftragt und die Kostne auf die Betriebskosten umlegt.

    Gruss
    H H

  • Das ist ja die Frage. Meines Wissens nach ist eigentlich der Vermieter für Gartenarbeiten zuständig, kann diese aber auf den Mieter übertragen, wenn dies entsprechend festgelegt wird. Ich frage mich nun, ob der Garten und die genannten Gartenarbeiten in den zitierten Mietvertrags-Stellen mit einbezogen werden und wie man das "säubern" etc. hier verstehen muss.


    Über wieviel Fläche oder was reden wir den hier eigentlich? Klar, man könnte natürlich sagen, den Spielplatz müssen wir reinigen, aber die 10 qm Rasen daneben müssen wir nicht mähen, da er nicht expliziet aufgeführt ist. Ob das Sinn macht?

  • willst du nicht, tust du aber.


    Danke für deine Antwort. Aber wenn auf meine Frage mit zwei Antworten nicht eingegangen wird, halte ich es für fair und ehrlich, das auch zu thematisieren. Sonst geht es immer weiter in die falsche Richtung.

    Allerdings mußt du dann damit rechnen, dass der Vermieter eine Firma beauftragt und die Kostne auf die Betriebskosten umlegt.


    Auch hier kenne ich lediglich die Regelung, dass das nur möglich ist, wenn der Mietvertrag dies aussagt. Ob die Gartenfläche aber hier mitgezählt wird, ist weiterhin unklar. Trotzdem vielen Dank

  • Über wieviel Fläche oder was reden wir den hier eigentlich?


    Es gibt keine anderen Außenflächen, die dazu zählen, also auch keinen Spielplatz o. ä., dies ist wohl ein Standart-Vertrag. Daher wundert mich auch, dass nirgendwo ein Garten oder Gärtner erwähnt wird. Die Gartenfläche geht ums ganze Haus, wie viel das genau ist, kann ich gar nicht sagen. Es geht einfach darum, ob eine rechtliche Verpflichtung aus dem Vertrag hervorgeht oder nicht.

  • Es gibt keine anderen Außenflächen, die dazu zählen, also auch keinen Spielplatz o. ä., dies ist wohl ein Standart-Vertrag. Daher wundert mich auch, dass nirgendwo ein Garten oder Gärtner erwähnt wird. Die Gartenfläche geht ums ganze Haus, wie viel das genau ist, kann ich gar nicht sagen. Es geht einfach darum, ob eine rechtliche Verpflichtung aus dem Vertrag hervorgeht oder nicht.


    Na ja, als "Gemeinschaftseinrichtungen" könnte man wohl auch einen Garten bezeichnen, der von der Gemeinschaft nutzbar ist, zumal wenn alles andere was als Beispiele aufgezählt ist ja dann wohl gar nicht existiert.
    Ist natürlich unglücklich formuliert, das sehe ich auch so.

  • AJ1900, genau so ist es. Und "sauberhalten" und "von Unrat befreien" bedeuten auch nicht mähen oder schneiden. Am ehesten noch Laub fegen. Naja, ist wohl einfach alle Auslegungssache. Da muss ich dann wohl mal einen Fachmann befragen :D

  • Vielen Dank an alle. Ich melde mich aus der Diskussion ab und werde es wohl bei einem Juristen versuchen :)

    Aber bitte nicht beim Mieterverein. Da spar dir dein Geld, denn was die sagen ist jetzt schon klar.:rolleyes:

  • :D so schlimm? Was sagen die denn? Hatte da noch nie Kontakt zu

    Na auf jeden Fall werden Sie dich als zahlendes Mitglied werben wollen, dann werden empörte Schreiben geschickt, weil du natürlich 100% recht hast, und wenn es dann zur Verhandlung kommt, erscheint dein Anwalt vom MV. erst gar nicht, oder schickt einen Vertreter der von nichts weiß.
    Das ist mir schon so oft passiert. Freut mich zwar, aber empfehlen kann man das wirklich nicht. Es gab auch Ausnahmen wo es halbwegs sinnig und vernünftig gelaufen ist, aber die Regel war das bei mir jedenfalls nicht.

  • Na auf jeden Fall werden Sie dich als zahlendes Mitglied werben wollen, dann werden empörte Schreiben geschickt, weil du natürlich 100% recht hast, und wenn es dann zur Verhandlung kommt, erscheint dein Anwalt vom MV. erst gar nicht, oder schickt einen Vertreter der von nichts weiß.

    Dann vielen Dank für die Warnung :)

  • Wenn in einem Mietvertrag lediglich folgende, der Gartenarbeit annähernd entsprechende Klauseln angegeben sind:
    Das Treppenhaus und sonstige gemeinschaftlich genutzten Räume oder Plätze (zum Beispiel Vorkeller, Boden usw.), ebenso auch Höfe und Vorhöfe sowie gemeinschaftliche Aborte, sind von den Hausbewohnern wechselnd nach der vom Eigentümer aufgestellten Reihenfolge und in der von ihm bestimmten Art sauberzuhalten, sofern dies nicht durch Dritte, wie Gebäudereiniger oder Hausmeister, geschieht. Gemeinschaftseinrichtungen außerhalb des Hauses, z. B. Sandkästen, Spielplätze usw., sind im Zuge der Hausreinigung zu säubern und von Unrat zu befreien

    ... zu welcher Art von Gartenarbeit ist der Mieter dann verpflichtet,


    M.E. zu keiner, ausserdem müsste der Ausdruck "Gartenarbeiten" ohnehin näher definiert werden.

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