Könnte der Vermieter auf die reguläre Kündigungsfrist verzichten ?

  • Hallo,

    mein Problem ist,dass hier in der nächsten Nähe Nachts draußen nahezu jede Nacht Böller in die Luft gejagt werden.
    Sehr unberechenbar,mal ist 2 Nächte Ruhe,dann wieder sehr geballt aufeinander.
    Und leider macht mich das schier wahnsinnig,weil es mich jedes mal ein Stück weit re - traumatisiert,
    immer werde ich mehr oder weniger schlimm dadurch an mein erlebtes Trauma erinnert.
    Zumutbar ist das so gar nicht und auszuhalten für mich auch nicht mehr lange.
    Könnte in diesem speziellen Fall der Vermieter von der regulären Kündigungsfrist absehen,damit ich schnellstmöglich eine neue Wohnung finden könnte,also umziehen ?

    Gruß

    Mel

  • Hallo Melanie,

    "Könnte in diesem speziellen Fall der Vermieter von der regulären Kündigungsfrist absehen,damit ich schnellstmöglich eine neue Wohnung finden könnte,also umziehen ?"
    - Niemand verpflichtet den VM, auf der Kündigungsfrist gem. § 573c BGB zu bestehen. Niemand kann ihn jedoch zwingen, dem Mieter eine kürzere Frist zu gewähren.


  • Könnte in diesem speziellen Fall der Vermieter von der regulären Kündigungsfrist absehen,damit ich schnellstmöglich eine neue Wohnung finden könnte,also umziehen ?

    So lange der Vermieter nicht der Böllermann ist, wäre es reine Kulanz wenn er auf die Einhaltung der Kündigungsfrist verzichtet.

    Hast Du schon mal die Polizei über diese Vorfälle informiert?

  • Hallo,

    mein Problem ist,dass hier in der nächsten Nähe Nachts draußen nahezu jede Nacht Böller in die Luft gejagt werden.
    Sehr unberechenbar,mal ist 2 Nächte Ruhe,dann wieder sehr geballt aufeinander.
    Und leider macht mich das schier wahnsinnig,weil es mich jedes mal ein Stück weit re - traumatisiert,
    immer werde ich mehr oder weniger schlimm dadurch an mein erlebtes Trauma erinnert.
    Zumutbar ist das so gar nicht und auszuhalten für mich auch nicht mehr lange.
    Könnte in diesem speziellen Fall der Vermieter von der regulären Kündigungsfrist absehen,damit ich schnellstmöglich eine neue Wohnung finden könnte,also umziehen ?

    Gruß

    Mel

    Hallo,

    mit Verlaub, wenn irgendwo in der Nachbarschaft Böller knallen, ist das nun wirklich nicht die Schuld eines Vermieters, dies liegt auch in keiner Weise in seinem Verantwortungsbereich.

    Warum also sollte der Vermieter sich hier auf eine verkürzte Kündigungsfrist einlassen, ich jedenfalls würde es nicht machen.

    Sie sind ein Vertragsverhältnis eingegangen, ebenso wie der Vermieter, aus diesem Grund macht man eben Verträge an die sich sowohl Vermieter als auch Mieter zu halten haben.

    Vor allem, wenn man so ein Anliegen hat, dann ist ja wohl der erste Ansprechpartner eben der Vermieter.

    Wenn dieser sich darauf einlässt wäre ja alles klar, doch man bedenke ein Verpflichtung hierzu besteht keinesfalls.

    Gruß

    BHShuber

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