Streichen vor Auszug

  • Hallo.

    Ich möchte zum Ende des Monats ausziehen, die Wohnung wurde fristgerecht gekündigt.
    Nun hat meine Vormieterin vereinzelte Wände farbig gestrichen. Es wurde bei meinem Einzug ausgemacht, das dies so bleiben darf und ich die Wände bei Bedarf nach meinen eigenen Vorstellungen streiche. Dies habe ich jedoch nie getan, da die Farbe (grün, grau & lila) für mich persönlich in Ordnung war.

    Im Mietvertrag steht folgendes: "Bei Beendigung des Mietverhältnisses wird die Wohnung in renoviertem Zustand übergeben. Die Farbgebung der gestrichenen Wände muss neutral sein."

    Nach kurzer Recherche scheint die Rechtssprechung so zu sein, dass ich die Wände vor dem Auszug überstreichen muss. Oder ist dies nicht der Fall, wenn ich die Wohnung bereits mit diesen Wänden bezogen habe?

  • Hallo,

    Zitat

    Nach kurzer Recherche scheint die Rechtssprechung so zu sein, dass ich die Wände vor dem Auszug überstreichen muss.

    So ist es. Farbintensive Wände gelten lt. Rechtsprechung als Beschädigungen und müssen überstrichen werden.

    Wie der Vormieter hier seine Wohnung hinterlassen hat, ist hier irrelevant. Genauso hättest Du vor Mietbeginn vereinbaren können, dass Du eine renovierte Wohnung bekommst.

    Ich würde das aber vorab mit dem Vermieter besprechen und eine Vorabnahme vereinbaren.

    Ansonsten kann ich nur empfehlen, weiße Farbe aus dem Fachhandel zu holen (oder zumindest hochwertige aus dem Baumarkt), sonst musst Du ggf. mehrfach drüber streichen, bis Du ein gutes Ergebnis erhältst.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • turtur:

    "Es wurde bei meinem Einzug ausgemacht, das ..."
    - "Ausgemacht"...? Kannste knicken, da nicht vertraglich nachweisbar vereinbart wurde.

    "Im Mietvertrag steht folgendes: "Bei Beendigung des Mietverhältnisses wird die Wohnung in renoviertem Zustand übergeben. Die Farbgebung der gestrichenen Wände muss neutral sein.""
    - Also, Tipp um Probleme zu vermeiden: Wie der Vorschreiber sagt, so verfahren.

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