Kündigungsfrist der Wohnung und der Genossenschaftsanteile

  • Hallo Leute ich grüße euch!
    Ich stehe vor einem großen Problem. Ich verstehe diese Gesetzestexte nicht und kann deshalb nicht entnehmen zu wann ich die genannten Dinge kündigen kann. Kann mir jemand auf die Sprünge helfen? Ich muss nämlich so schnell wie möglich aus der Wohnung raus und will deshalb keine Zeit verlieren. Im Anhang finden sie die beiden Paragraphen. §6 betrifft die Wohnung und § 18 die Anteile. Ich wäre für Hilfe sehr dankbar!

    Mit freundlichen Grüßen
    Eddedede

  • Zitat

    Ich verstehe diese Gesetzestexte nicht und kann deshalb nicht entnehmen zu wann ich die genannten Dinge kündigen kann.

    Die Wohnung kannst Du mit der gesetzlichen 3-Monatsfrist kündigen. Wenn die Kündigung bis zum 3. Werktag beim Vermieter eingeht, dann endet das Mietverhältnis zum 31.12.2015

    Die Kündigungsfrist beträgt laut Vertrag 6 Monate, aber erst zum Ende des Geschäftsjahres. Die Mitgliedschaft wäre demnach erst zum 30.06.2016 beendet.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Paragraf 6 (2) ist für die Wohnungskündigung entscheidend.

    Das entspricht auch BGB § 573c Abs. 1

    Danach kannst Du, sofern die Kündigung spätestens am 05.10. beim Vermieter ist, zum 31.12.2015 kündigen.

    Zu den Geschäftsanteilen kann ich leider nichts sagen.

    Einmal editiert, zuletzt von anitari (17. September 2015 um 16:42)

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