Nebenkostenabrechnung pro Kopf

  • Nebenkostenabrechnung pro Kopf

    2 Wohnparteien
    Partei A = 2 Personen
    Partei B = 5 Personen
    kein Mietvertag

    Wie sieht die Nebenkostenabrechnung in folgenden Punkten aus:
    1. Grundsteuer -->
    2. Gebäudeversicherung -->
    3. Haftpflicht -->
    4. Schornsteinfeger -->
    5. Müllgebühren -->
    6. Wasser/Abwasser -->
    7. Heizungsreperatur bzw. Neuanschaffung -->

  • Wie sieht die Nebenkostenabrechnung in folgenden Punkten aus:
    1. Grundsteuer -->nach Wohnfläche
    2. Gebäudeversicherung -->nach Wohnfläche
    3. Haftpflicht -->nach Wohnfläche
    4. Schornsteinfeger -->muss über Heizkostenabrechnung laufen
    5. Müllgebühren -->nach Wohnfläche, nach Personen nur, wenn im Mietvertrag vereinbart
    6. Wasser/Abwasser -->Wenn keine Uhren, dann nach Wohnfläche, außer Personen im Vertrag vereinbart
    7. Heizungsreperatur bzw. Neuanschaffung -->Das ist einzig Angelegenheit des Vermieters

  • Da es keinen schriftlichen Vertrag gibt in dem etwas anderes, z. B. Personenzahl, evtl. vereinbart sein könnte Punkt 1 - 6 nach der Wohnfläche wenn nach Verbrauch bzw. Verursachung nicht möglich.

    Wohnt der Vermieter mit in dem Haus? Wenn nicht gehören die Kosten des Schornsteinfegers zu den Heizkosten die gemäß Heizkostenverordnung abgerechnet werden müssen.

    Punkt 7 gar nicht.

    Einmal editiert, zuletzt von anitari (13. September 2015 um 13:36)

  • Es gibt einen mündlichen Mietvertrag? Wurde denn die Umlage von Betriebskosten vor Mietbeginn überhaupt mündlich vereinbart?

    Wenn nicht, zahlt der Vermieter alles selbst.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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