Mietkaution bei Trennung und Vertragsübernahme

  • Hallo,

    Ich hoffe einer von euch kann mir kurz weiterhelfen. Es geht um folgendes:

    Ich habe eine Freundin, die von Düsseldorf nach Österreich zu Ihrem Freund gezogen ist.
    Davor war sie zusammen mit ihrem Ex-Freund in einer Wohnung in Düsseldorf gemeldet.

    Dadurch das die beiden sich getrennt haben, hat sie die Wohnung auf ihren Ex überschreiben lassen.
    Der Vermieter hat den beiden gesagt, das dies ohne Probleme möglich ist, sie sich aber in Sachen Kaution, wo beide die Hälfte hinterlegt haben selbst einigen müssen.
    Meiner Meinung nach hat sich der Vermieter hier sehr leicht aus der Verantwortung gezogen.

    Es kam wie es kommen musste, der Ex-Freund weigert sich nun stätig die Kaution zu zahlen und meint sogar, das bei der Übersiedelung Sachen beschädigt worden sind, was absolut nicht der Fall ist.

    Ich habe schon versucht mich über die Düsseldorfer Mietervereinigung zu informieren, welche mir aber Informationen verweigerte.

    Grundsätzlich würde ich gerne wissen wie das im deutschen Mietrecht geregelt ist? Hat die Freundin ein Recht auf ihre Kaution oder würde das nur über eine Civilklage gehen, wenn sich ihr Ex-Freund weiter weigert?
    Eigentlich müsste ja der Vermieter dazu verpflichtet sein ihr, ihren Teil der Kaution zurückzuerstatten und es im schlimmsten Fall von Nachmieter einkassieren oder?

    Ich hoffe jemand kann mir hier weiterhelfen?

    LG


    Thrandil

  • Es besteht keine Verpflichtung für den Vermieter, die Hälfte der Kaution zurück zu zahlen. Der Vermieter wäre nicht einmal verpflichtet gewesen, Ihre Freundin aus dem Mietvertrag zu entlassen. Dies war ein Entgegenkommen seinerseits, das unter anderem auch in verständlicher Weise an die Bedingung geknüpft war, dass sich beide Mieter intern um die Reglung der Kautionsfrage einigen.

    Da in dem seiner Zeit abeschlossenen Mietvertrag sicherlich beide Mieter als Hauptmieter auftraten und somit gesamtschuldnerisch in der Haftung waren, gehe ich kaum davon aus dass im Mietvertrag vereinbart wurde, dass die Mietkaution jeweils zur Hälfte von den Mietern zu leisten ist. Der Vermieter kann also schon einmal garnicht wissen, welche interne Vereinbarung bezüglich der Hinterlegung der Kaution zwischen den Mietern getroffen wurde. Und einen Automatismus gibt es in dem Fall nicht.

    Ihre Freundin muss sich wohl oder übel mit ihrem Ex zivilrechtlich auseinander setzen.

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