Heizkosteverordnung?

  • Hallo, ich habe von meiner Tante ein Einfamilienhaus geschenkt bekommen. Danach haben wir die Kellerräume renoviert und uns eine kleine Wohnung zurecht gemacht. Nach zwei Jahren sind wir aber letztes Jahr im Sommer wieder ausgezogen. Wir haben allerdings noch ein Teil unser Möbel dort und die sollen auch erstmal dort bleiben. Jetzt meine Frage meine Tante wohnt nun wieder alleine im Haus und verlangt die Abrechnung lt Heizkosteverordnung ich bin mir aber nicht sicher da es ja ein Einfamilienhaus ist und ich meine Sachen noch da habe. Wie verhält sich das nun? Muss ich per Heizkosteverordnung abrechnen oder nicht

  • Muss ich per Heizkostenverordnung abrechnen oder nicht


    Nein, brauchste überhaupt nicht. Es sei denn, Ihr habt darüber nachweislich eine Vereinbarung getroffen.

  • Ich muss zugeben, mit Einfamilienhäusern oder Zweifamilienhäusern kenne ich mich nicht aus, da wir nur Objekte ab 6Wohnungen verwalten und ich damit null Erfahrung habe. Daher hier meine VERMUTUNG:
    Wenn man in einem Einfamilienhaus noch eine zweite Wohnung im Keller einrichtet, ist es kein Einfamilienhaus mehr, weil es eben mehr als nur eine Wohnung gibt.

    Die Heizkostenverordnung gilt (mit Ausnahmen) für alle Gebäude, außer sie haben nur eine Wohnung, oder zwei Wohnungen, von denen aber eine vom Vermieter bewohnt ist.
    Ihr seid ja aus der zweiten Wohnung ausgezogen, so dass die kleine wohl leer stand danach. Für den Zeitraum, wo ihr darin gelebt habt (als "Vermieter"), müsst ihr keine Heizkostenabrechnung erstellen.
    Da ihr die kleine Wohnung zwar nicht bewohnt aber dennoch nutzt (als Lager für Eure Wohnung), denke ich, dass dennoch die Ausnahme der Heizkostenverordnung §2 gegeben ist.

  • Das ist richtig das ich die Wohnung nicht mehr bewohne aber ich nutze sie ja selbst. Das Haus läuft allerdings auch noch auf ein Einfamilienhaus und selbst wenn es umgeschrieben würde wäre es nur ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung. Weiterhin sind beide Wohnungen nur mit einer Zimmertür getrennt.

  • Hallo,

    ich würde es auch so sehen, dass du die Wohnung noch "bewohnst". Die Verordnung spricht nicht explizit vom ersten Wohnsitz.

    Ich würde meiner Tante, mal die Grenzen aufzeigen.

    Es wird sich für Keinen lohnen, denn die Abrechnung kostet ein Heidengeld. Die Ablesefirmen ziehen die Leute regelmäßig über den Tisch. Wenn wirklich einer der Parteien einen kleinen Vorteil, duch HkVO Abrechnung hat, dann wird dieser durch die enormen Mehrkosten durch die Heizkostenverteilen, die Ablesung und die Abrechung mehr als aufgefressen.

    Sollte Tantchen sich dann völlig uneinsichtig und stur zeigen, würde ich mal auf das Sonderkündigungsrecht des Vermieters in Zweifamilienhäusern aufmerksam machen. Denn wenn der Vermieter in einem vermieteten Zweifamilienhaus selbst wohnt, hat er ein Sonderkündigungsrecht. Dafür müßtest du aber wohl wieder einziehen.

    Gruss
    H H

  • Mehrkosten will sie keine haben die soll ich alle übernehmen Ablesung, Wartung, ect. Habe ihr ja schon 100 € abgezogen für 6 Monate aus was ich gar nicht musste. Aber sie will mehrere hundert abgezogen haben das wäre viel zu wenig :@ . Einziehen werde ich bestimmt nicht mehr haben ein Haus gekauft und mit 2 Kindern in einer 2,5 Zimmer Wohnung mit knapp 60 m2 geht gar nicht.

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