Heute, 9.September hat mir meine Vermieterin mitgeteilt, dass sie die Heizung angestellt habe
(bei 21° Raumwärme); Es handelt sich um eine alte Villa:
Wohnung A = Einliegewohnung (Raumhöhe 2.20) Wohnung B = 1,5 Zimmer mit Schrägdach (=ehemalige Kinderzimmer =meins) und Wohnung C = bis zu 5m hohe Wohnräume ohne Trennwände (ca 120m²); Wohnung C wird von den Vermietern bewohnt bei etwa 23° Raumtemperatur. Ich heize in den 1,5 Räumen minimal, da ich es gerne kühler habe. Thermostate existieren nicht, Heizkosten werden nach qm berechnet. Angesichts der Raumhöhe bei Wohnung C scheint mir das absolut unangebracht!
Heizkostenbeteiligung
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Issabella -
8. September 2015 um 17:46 -
Erledigt
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Und das ist natürlich ein absolutes no-go.
1. Die Pflicht, Heizkörper mit Thermostatventilen auszustatten besteht schon seit dem vorigen Jahrhundert (irgendwann in den 80er Jahren)
2. In einem Mehrfamilienhaus mit mehr als 2 Wohnungen muss zwingend nach der Heizkostenverordnung abgerechnet werden. Dazu muss der individuelle Verbrauch an Wärme jeder Wohnung erfasst und abgerechnet werden.
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Issabella,
wie lautet nun die Frage? Hat sich die Vermieterin schon mal zu diesem Sachverhalt geäussert? -
Und was genau ist nun Deine Frage?
In einem Mehrfamilienhaus müssen sich alle Mieter an den Heizkosten beteiligen.
Die einen mehr, die anderen weniger.
Bei Wohngebäuden ab 3 Wohnungen ist die Abrechnung nach Heizkostenverordnung vorgeschrieben.
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Erst mal Danke für die Antworten! Vermieterin hat gesagt, ein Anbringen von Thermostaten wäre ihr zu teuer. Klar beteilige ich mich an den Kosten, hatte ja letztes Jahr trotz "Erschrecken" alles bezahlt, will ich aber diesmal nicht mehr!
Meine Frage A ist beantwortet: ist unzulässig, B: wie würdet Ihr vorgehen? Bin am überlegen, in meiner Wohnung Leihthermostate anzubringen, macht aber wahrscheinlich nicht viel Sinn, wenn nicht das ganze System damit ausgestattet ist. Zumindest hätte ich dann aber den Nachweis, dass ich einzelne Heizungen gar nicht in Gebrauch habe (ich lüfte und habe die Türen zum beheizten Wohnraum geöffnet). Hey, ich bin bereit ein bisschen über Verbrauch zu bezahlen, aber nicht in DEM Maß! Bin in der Ausbildung uns muss echt auf jeden Cent gucken! Habt Ihr Ideen, wie man das gut über die Bühne bringt? Muss ich das alles jetzt schon ansprechen oder bei der nächsten Heizkostenrechnung? -
Gib ihr das zu lesen: [url=http://www.berliner-zeitung.de/archiv/thermos…0,10395732.html]Thermostate sind Pflicht[/url]
http://mietrecht-lexikon.net/download/C5fbe…statventile.pdf
Auch wenn diese Immobilie im Osten der Republik steht ist die Nachrüstpflicht längst abgelaufen.
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Ähm... die Heizkostenverteiler kann sie Mieten und die Heizkostenabrechnung dann von dem gleichen Unternehmen durchführen lassen. Sowohl Zählermiete als auch Abrechnungserstellung kann sie auf die Nutzer umlegen.
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Hallo @Andreas1977
Hier geht es in erster Linie um Thermostatventile, vermutlich sind an der Heizkörpern noch die schwarzen Knöpfe zum Regeln des Durchflusses. -
Hallo @Andreas1977
Hier geht es in erster Linie um Thermostatventile, vermutlich sind an der Heizkörpern noch die schwarzen Knöpfe zum Regeln des Durchflusses.ach, sorry, da hab ich wohl Grütze gelesen...
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ach, sorry, da hab ich wohl Grütze gelesen...
Ne, ne, wer denkt denn auch noch an solche Anachronismen, wenn man von Heizkörpern spricht. Diese schwarzen Knöpfe dürften wohl nur noch den "Alten" unter uns bekannt sein. Bin selbst erst 1966 in eine Wohnung mit Zentralheizung gezogen, da eine Gasetagenheizung für Wärme sorgte, gab es "nur" einen zentralen Thermostaten, der die Heizung steuerte.
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Hallo, Ihr Beiden,
schwarze Knöpfe und Heizkostenverteiler??!?
Okay, Habe mir den Text wegen der Nachrüstungspflicht durchgelesen,
absolut klar - könnte man wirklich einfordern, aber wenn ich das richtig verstanden habe,
wird Installation der Ventile und Ablesen auf die Mieter umgelagert - und dann haben die Vermieter
zwar eine beträchtliche Anzahl eigener Heizkörper, aber wir werden auch zur Kasse gebeten.
Frage an den Fachmann: mit wieviel müsste man da pro Heizkörper rechnen, oder anders formuliert:
wenn ich nur noch 1 Jahr in der Wohnung bin, ist das dann überhaupt rentabel?
So oder so hab ich aber nun doch einen festeren Stand im Gespräch...
Wegen der Raumhöhe gibt es - ähnlich wie bei Wohnfläche (Höhe <1m = 0) wohl keine Regelung?
Ich meine, es geht hier ja um 5m! Das macht ja die doppelte Menge in Kubik?! -
Zitat
Frage an den Fachmann: mit wieviel müsste man da pro Heizkörper rechnen, oder anders formuliert:
wenn ich nur noch 1 Jahr in der Wohnung bin, ist das dann überhaupt rentabel?Ob das rentabel ist oder nicht, kann Dir ja eigentlich egal sein. Der Vermieter muss die Thermostate installieren.
ZitatWegen der Raumhöhe gibt es - ähnlich wie bei Wohnfläche (Höhe <1m = 0) wohl keine Regelung?
Ich meine, es geht hier ja um 5m! Das macht ja die doppelte Menge in Kubik?!Der Rauminhalt ist leider völlig unerheblich. In der Heizkostenverordnung geht es grundsätzlich um die beheizbare Fläche.
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Okay,
dann mal ran an das Thema mit Vermieter!
Danke und ciao! -
Issabella:
"schwarze Knöpfe und Heizkostenverteiler??!?
Okay, Habe mir den Text wegen der Nachrüstungspflicht durchgelesen, absolut klar - könnte man wirklich einfordern, aber wenn ich das richtig verstanden habe, wird Installation der Ventile und Ablesen auf die Mieter umgelagert"
- Zweimal falsch: Der VM hat die Kosten für die Nachrüstung der HK mit Thermostatventilen zu tragen, ferner die Kosten für die Erstmontage der HKV."dann haben die Vermieter zwar eine beträchtliche Anzahl eigener Heizkörper, aber wir werden auch zur Kasse gebeten."
- Nur im Rahmen der Heizkostenverordnung für den Abrechnungsservice."Frage an den Fachmann: mit wieviel müsste man da pro Heizkörper rechnen,"
- "Man" ist der VM, der sich um die Einhaltung der Vorschriften selbst zu kümmern hat."oder anders formuliert: wenn ich nur noch 1 Jahr in der Wohnung bin, ist das dann überhaupt rentabel?"
- Die Frage stellt sich DIR überhaupt nicht."Wegen der Raumhöhe gibt es - ähnlich wie bei Wohnfläche (Höhe <1m = 0) wohl keine Regelung? Ich meine, es geht hier ja um 5m! Das macht ja die doppelte Menge in Kubik?!"
- Ein äusserst seltener Fall, kenne ich sonst nur von Schlössern
... Aber auch "dafür" hat der Gesetzgeber gesorgt, denn die (üblicherweisen 30%) Grundkosten können anstelle aufhand der Grundfläche auch des Rauminhaltes berechnet werden.
PS Leipziger: Ich meine, das ginge auch wahlweise nach Rauminhalt. -
Hi Berny,
is kein Schloss aber Arzt-Villa neben 5m Raumhöhe und fehlenden Zwischenwänden auch ne Megaglasfront.
Natürlich megacool aber auch sehr energiekostenintensiv, verstehst'de warum ich da'n Problem hab mit "allgemeiner Heizkostenbezahlung"
Und wo find ich das mit 30% Grundkosten und Rauminhalt? Kannst Du mir da mal ne Richtung zum Suchen geben? -
Hi Berny,
is kein Schloss aber Arzt-Villa neben 5m Raumhöhe und fehlenden Zwischenwänden auch ne Megaglasfront.
Natürlich megacool aber auch sehr energiekostenintensiv, verstehst'de warum ich da'n Problem hab mit "allgemeiner Heizkostenbezahlung"
Und wo find ich das mit 30% Grundkosten und Rauminhalt? Kannst Du mir da mal ne Richtung zum Suchen geben? -
Stimme der Meinung von Mainschwimmer voll und ganz zu
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Stimme der Meinung von Mainschwimmer voll und ganz zu
... womit für ihn der Sonntag gerettet sein dürfte...:D -
... womit für ihn der Sonntag gerettet sein dürfte...:D
Nicht nur der Sonntag, Berny, sondern die ganze nächste Woche.
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Nicht nur der Sonntag, Berny, sondern die ganze nächste Woche.
Vielleicht wird es wegen ihrer wertvollen "Tipps" eine sog. Maggy-Woche...
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