Darf das mein Vermieter mit mir machen?

  • Hallo mit Forum-Nutzer,

    kurze Infos zu meinem Fall.

    Meine Freundin (noch Freundin) und ich (wir stehen beide im Mietvertrag) wohnen seit dem 01.01.2015 in einer 3 Zimmer Wohnung ca.79 m³ in einer kleinen Stadt, davor hat meine Mutter mit mir in dieser Wohnung seit 2009 gelebt, sprich 6 Jahre.

    Da meine Freundin sich von mir trennen möchte hat Sie die Kündigung eingereicht, Ihrer Kündigung ist Sie drauf eingegangen das ich jedoch die Wohnung behalten möchte und die Miete auch weiterhin bezahle.

    Jetzt kam ein Anruf früh morgens vom Vermieter (es ist eine große Immobilien GmbH im Rems-Murr-Kreis nennen wir sie einfach "Rik Immobilien") in dem er mir gesagt hat das ich auch mit ausziehen muss da ich nur Azubi im 3.Lehrjahr bin und meine Freundin schon ausgelernt sei und er fürchtet das ich die Miete nicht bezahlen kann. (Die miete beträgt 430€ "Kalt" + "NK" 160€ = 590€ "Warm").

    Vor der ganzen Sache war er skeptisch hat aber zugestimmt jedoch nur wenn meine Mutter eine Bürgschaftserklärung unterschreibt (Die sie auch unterschrieben hat). Im Telefonat hat er jetzt jedoch gesagt das er es doch nicht möchte. Den Grund würde er mit per Brief zukommen lassen.

    Am 01.09.2015 habe ich nun die Kündigung erhalten in ihr stand folgendes:

    Kündigung

    Name meiner Freundin und meinen,

    wir sind mit der Kündigung einverstanden. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate. somit also zum 30.11.2014 (ja da steht 2014 war wohl ein Schreibfehler)
    Sie haben beide gemietet und können auch nur beide kündigen.
    (Was ist wenn meine Freundin gestorben wäre müsste ich dann auch raus?)
    Da von Ihrer Mutter noch Außenstände (Nebenkosten-Abr.2013) vorhanden sind und die Abrechnung von 2014 noch gemacht werden muss und evnt. auch noch eine Nachzahlung entstehen kann, sind wir mit einem Fortbestehen des Mietverhältnisses mit Herrn (mir) nicht einverstanden.

    (Meine Mutter hat damals auf eine Raten-Zahlung bestanden da die NK sehr hoch war und sie gerade nicht das Geld dafür hatte, der Vermieter war jedoch mit einer Raten.Zahlung einverstanden. Die Finanzielle Lage meiner Mutter hat sich sehr verbessert und sie könnte sofort den restlichen offenen Betrag bezahlen.)

    So jetzt zu mir noch kurz ;D
    Ich bin Azubi und jetzt frisch ins 3. Lehrjahr gekommen ich verdiene 620€ Netto, neben bei bekomme ich 180€ Kindergeld und gehe jeden Samstag in einer Firma arbeiten auf 450€ Basis, dazu habe ich noch BAB "Berufsausbildungsbeihilfe" beim Amt beantragt.(Der Bescheid müsste die Tage kommen)
    620€ Lohn + 180€ KG + 450€ NJ = 1250€ (Ohne BAB)
    Ausgaben habe ich folgende:
    590€ Miete + 35€ Tel/Inet + 65€ Strom + 115€ Fahrkarte = 805€
    Wenn ich richtig gerechnet habe bleiben mir 445€ und da ist der BAB Betrag noch nicht dabei.

    Ich habe alles in dieser Wohnung neu renoviert Bad/Schlafzimmer/Wohnzimmer/Balkon

    Meine frage ist nun wie soll ich vorgehen ? Was muss ich machen ?
    Ich bin wirklich verzweifelt und möchte diese Wohnung nicht verlieren, klar habe ich mich nach anderen umgesehen aber in der Stadt weiter von mir sind die Preise so hoch da würde ich für eine 1 Zimmer Wohnung das selbe bezahlen wie jetzt für diese hier.

    Ich habe um einen Termin mit dem Chef der Firma "Rik Immobilien" gebeten doch er ist noch leider im Urlaub, nachdem er mich aber anrufen wird.

    Ich brauche dringen Hilfe und einen guten Ratschlag, welche rechte habe ich als Mieter.

    Ich hoffe euch bluten nicht schon die Augen vom Lesen.

    Grüße Alex

  • Ihr steht beide im Mietvertrag. Deine Freundin hat ohne Deine Zustimmung (Unterschrift) gekündigt.

    Diese Kündigung ist schlicht unwirksam.

    Folglich hast Du das Recht weiter in der Wohnung zu wohnen und Deine Freundin weiter die Pflicht, genau wie Du, die vertraglichen Pflichten zu erfüllen.

    Zitat

    (Was ist wenn meine Freundin gestorben wäre müsste ich dann auch raus?)

    Dann hätte der Vermieter ein Sonderkündigungsrecht.

  • Wie genau sollte ich jetzt vorgehen ?


    Es ist nicht Aufgabe dieses Forums, Dir zu sagen, wie Du "vorgehen" sollst, weder in Bezug auf Deine Freundin, noch in Bezug auf EUREN Vermieter.

  • Ich dachte ich bekomme hier nur einen guten Rat oder einen Tipp von Leute die sich mit der Sache auskennen.
    Es tut mir leid wenn ich mich falsch ausgedückt habe, jedoch benötige ich Hilfe und ich dachte das ist ein Mietrecht-HILFE Forum.
    Es ist meine erste Mietwohung dich ich selber beziehe und klar habe ich da noch recht wenig erfahrung, deswegen wollte ich mich hier anmelden um hilfe zu bekommen.
    Trotzdem danke.

  • Hallo,

    du wirst nicht viel machen können.

    Grundsätzlich kann deine Freundin nicht alleine kündigen, so dass die ausgesprochene Kündigung unwirksam sein dürfte. Das kannst du deinem Vermieter schreiben (dass das Mietverhältinis nicht wirksam gekündigt wurde, da du nicht unterschrieben hast).

    Du gewinnst dadurch aber nur etwas Zeit, weil deine Freundin dich zur Zustimmung zur Kündigung verklagen kann. Erst dann läuft die Kündigungsfrist. Da kämen dann aber Gerichtskosten auf dich zu.

    Du wirst am Ende den Vermieter nicht zwingen können den Vertrag mit dir alleine fortzusetzen. Ebenso muss er deine Mutter nicht als Bürgen akzeptieren, was ich verstehen kann, wenn sie noch eine BK-Nachzahlung abstottert. Die Tatsache, dass sie ihre Schulden schon lange hätte bezahlen können, macht die Sache nur noch schlimmer.

    Gruss
    H H

  • x3shainex3:

    "Ich dachte ich bekomme hier nur einen guten Rat oder einen Tipp von Leute die sich mit der Sache auskennen.
    Es tut mir leid wenn ich mich falsch ausgedückt habe, jedoch benötige ich Hilfe und ich dachte das ist ein Mietrecht-HILFE Forum."
    - Richtig, Mietrecht-HILFE, aber nicht DeineProblemeLösen.

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