Alter Vermieter weigert sich Mietschuldenfreiheitsbescheinigung auszustellen

  • Hallo,

    wie der Betreff schon sagt ist das leidige Thema der Mietschuldenfreiheitsbescheinigung bei mir gerade aktuell. Der alte Vermieter meiner Schwester weigert sich, eine solche Bescheinigung auszustellen (er verlangt ein offizielles Schreiben des womöglich neuen Vermieters, der ein solches Schreiben nicht hat).

    Das Problem ist, dass mittlerweile sehr viele Vermieter diese Bescheinigung verlangen (obwohl ich immer dachte, dass die Schufa Auskunft reicht), und wir deswegen keine Möglichkeit haben, eine neue Wohnung anzumieten. Meine Schwester hat ihre Miete immer pünktlich im vollen Umfang bezahlt; sie hat sich nichts zu Schulden kommen lassen.

    Deswegen sind wir gerade ein wenig verzweifelt und suchen nach einer Lösung.

    Wir haben daran gedacht, dass wir einfach behaupten, dass meine Schwester noch bei meinen Eltern gewohnt hat bisher (sie hatte exakt 12 Monate zur Miete gewohnt).

    Ich weiß, dass das falsch wäre, und ich sträube mich auch dagegen, aber bis Ende des Jahres müssen wir eine neue Wohnung haben da ich aus meiner Wohnung raus muss.

    Es ist eine schwierige Situation und wir wissen einfach nicht, was wir noch tun könnten.

    Liebe Grüße
    lennardF

  • Hallo,

    so ist das leider heute. Neue Vermieter wollen eine Bescheinigung vom alten, da der so etwas nur "angenehmen" Mietern ausstellt. Der alte Vermieter muss allerdings gar nichts machen, so dass es in der Tat so ist, dass man sich mit dem Vermieter gut stellen muss.

    Wenn alles Bitten nichts nützt, dann mußt du auf deinen kleine Trick zurückgreifen (viele Vermieter nehmen aber ungern Erstausziehende).

    Gruss
    H H

  • Zitat

    Meine Schwester hat ihre Miete immer pünktlich im vollen Umfang bezahlt;

    Na dann kann man doch guten Gewissens dem evtl. neuen Vermieter die Kontoauszüge der letzten Monate als Nachweis vorlegen.

    Wäre mir als Vermieter sogar lieber als diese Bescheinigung.

    Zusätzlich kann man den evtl. neuen Vermieter Name, Anschrift und Tel.-Nummer des aktuellen Vermieters geben. Dann kann er sich persönlich erkundigen.

  • Na dann kann man doch guten Gewissens dem evtl. neuen Vermieter die Kontoauszüge der letzten Monate als Nachweis vorlegen.
    Wäre mir als Vermieter sogar lieber als diese Bescheinigung.
    Zusätzlich kann man den evtl. neuen Vermieter Name, Anschrift und Tel.-Nummer des aktuellen Vermieters geben. Dann kann er sich persönlich erkundigen.


    Meine ich auch. Das Ausstellen von mietschuldenfrei-Bescheinigungen wird gesetzlich nirgendwo genannt, und üblicherweise wird sowas auch mietvertraglich nicht vereinbart, ergo: kein Anspruch.

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