Kündigung zum Monatsende

  • Hi ich Brauche dringend Hilfe !

    Folgender Fall:

    Ich(Selbstständig) habe vor 4 Jahren eine Halle angemietet...
    Das Objekt befindet sich auf derRückseite einer Eventhalle und gehört Ebend zu dieser. Die Eventhalle befindet sich nicht im Besitz meines vermieters er hat dieses Objekt (eventhalle mit lagerhallen) selbst angemietet. Mit ihm schloss ich damals einen mundlichen Mietvertrag. Im Juni erhielt ich nun ein Schreiben (keine Kündigung) ich solle die Halle sofort räumen da ich sie unrechtmäßig nutze. Dieses Schreiben stammt von der besitzerinn. Als ich darauf hin wies das ich doch einen Mietvertrag hätte geschlossen mit dem aktuellen Mieter war erstmal Ruhe... Nun das böse erwachen die besitzerinn hat wohl Geld bei meinem Vermieter nachgevordert worauf hin dieser den Entschluss fasste die Hallebis Ende des Monats zu verlassen und mir mitteilte das ich selbieges zu tun hätte. Bis dato liegt mir kein kundigungsschreiben vor. Weder von der besitzerinnnoch vom Vermieter ... Lediglich das erste Schreiben vom Besitzer dessen Frist verstrichen ist mit der Aufforderung die Halle zu räumen...
    Mein Grosses Problem ist das diese Halle voll steht und mir der marsch auf grundeis geht da ich so schnell keine neue Halle finde und mich in meiner existens bedroht sehe.... Anwaltlichen Rat habe ich noch nicht eingeholt da ich Angst habe das dort hohe Kosten auf mich zukommen weil ich nicht weiss ob ich im Recht bin oder nicht..... Bitte helft mir kennt sich jemand aus ?kann mir wer Tipps geben?
    Weiter vll noch zu sagen ist das ich nicht weiss ob mein Vermieter mich bei der besitzerinn angemeldet hat oder nicht.... Ich denke das die besitzerinn da von wusste kann dieses aber nicht sicher sagen .
    Mein Fehler ist zudem das mietzahlungen immer bar gelaufen sind und meist ohne Quittung ....

    2 Mal editiert, zuletzt von phuxmulda (4. September 2015 um 20:45)

  • Wenn es einen schriftlichen Mietvertrag gibt, ist dieser bindend.
    Nur wird Dein Vermieter diesen nicht erfüllen können (Unmöglichkeit der Erfüllung). Er macht sich dadurch wahrscheinlich schadensersatzpflichtig. Die Vermieterin deines Mieters wird Dich aber wahrscheinlich rausklagen müssen, solange Du keine Kündigung erhalten hast. Oder Du einigst Dich gütlich mit der Vermieterin.

    Ich würde auf alle Fälle einen Anwalt kontaktieren um den Schadensersatz gegen Deinen Vermieter geltend zu machen.

    Tipp: Das nächste mal, wenn Du etwas anmietest, wo der Vermieter selber nur Mieter ist, solltest Du Dir eine Untermietgenehmigung zeigen lassen. Das erspart graue Haare

  • Hallo,

    das ist ja allerliebst. Du mietest eine die Existenz sichernde Halle und alles wird nur mündlich gemacht, Zahlungen in bar und ohne Quittung. Und jetzt willst du uns weißmachen, dass du dachtest, es wäre so in Ordnung?

    Das kannst du ja alles mal einem Richter erklären, wenn du im Räumungsprozess sitzt. Wird bestimmt lustig. Für mich klingt das nach schwarz angemietet und absichtlich verschleiert. Wie machst du es denn mit der Steuer, wenn du weder Vertrag, noch Mietquittungen hast?

    Auf deine Frage, ob du im Recht bist, würde ich sagen: NEIN!

    Zusätzlich weißt du seit Juni, dass du nicht mehr willkommen bist und jammerst jetzt rum, dass du auf die Schnelle nichts findest.


    Dinge gibt's
    Gruss
    H H

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