Betreten des Treppengangs Außenbereich

  • Hallo zusammen.
    Nach mehreren Vorfällen mit dem Vermieter muss ist mal um Rat fragen. Es klingt vielleicht kleinlich aber wer Streit mit Vermietern hat kann es evtl nachvollziehen.
    Wir haben von außen einen begehbaren keller (führt eine Treppe runter).
    An der Wand die an Stufen hoch führt hängt eine Leiter. Diesen Gang begeht er ständig unangemeldet wenn er die Leiter nimmt. Nur weil dieser Treppengang keine Türen hat darf er das doch nicht betreten? Oder? Wenn nicht. Kann man es durch Anwalt wegen Hausfriedensbruch oder ähnlichem beklagen?
    Lieben Dank

  • Ich suche etwas was ich gegen Ihn in der Hand habe. Er hat uns nämlich die Garage gekündigt laut Vertrag rechtens.
    Und da wir vor Monaten eine Auseinandersetzung hatten, wegen einer anderen Tür die er gefordert hatte nicht abzuschließen, damit er in unsere Wohnräume jederzeit kann um an ein Heizungsraum zu kommen.
    So möchte ich wissen ob er diesen Gang mit der Treppe auch nicht begehen darf. und welche Folgen es für Ihn im nachhinein haben könnte damit ich ihn damit konfrontieren kann.

  • Hallo inessa,

    deine Vermieter benutzt die Treppe des Kelleraußeneinganges, um seine Leiter dort abzuholen. Wo ist denn da das Problem? Es ist schließlich immernoch sein Haus.

    Wenn ich schon höre, dass du gleich einen Anwalt einschalten willst, dann klingt das für mich nach Hartz 4 Empfängern, die es gewohnt sind, dass ein anwalt, der von der Allgemeinheit bezahlt wird, die Probleme löst.

    Immer wieder interessant, dass einige Leute denken, sie können etwas gewinnen, wenn sie ihren Vermieter mit allen Mittelln gegen sich aufbringen.

    Gruss
    H H

  • Ist der Kellereingang überhaupt ein expliziter Teil des Mietvertrages oder nur zur Nutzung freigegeben?

    Zitat

    Es klingt vielleicht kleinlich aber wer Streit mit Vermietern hat kann es evtl nachvollziehen.

    Nein, sorry. So etwas kann ich keinesfalls nachvollziehen. Ich würde nie auf die Idee kommen, wegen so etwas mit meinem Vermieter zu streiten.
    Du vergisst hier offensichtlich, dass der Vermieter in den Regel am längeren Hebel sitzt (Kündigung Eigenbedarf, Mieterhöhungen, etc.).

    Wie sagt man so schön: Der Klügere gibt nach.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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