Probleme mit dem Mietvertrag

  • Guten Abend liebe Leute,
    heute rief mich der Vermieter ... Nach langer Diskussion habe ich Ihn auch gebeten eine Fristlose Kündigung zum 01.11.2015 zu schicken, da wir hier auch nicht länger Wohnen wollen, das wollte er nicht und dann im Gespräch meinte er, das in 2 Tagen schon jemand neues einziehen könnte...


    würd Dir umgehendst empfehlen zum RA zu gehen

    oder du hast was neus wo Du einziehen kannst & Tschüss

    oder Du sprichst Dich in irgendeiner Form mit dem VM ab zB. zum 1.2. zu xxx EUR (vmtl nicht mehr möglich)

    :confused:

  • Das Problem ist, wir haben 2 Wohnungen zur Auswahl

    Wohnung 1 - Heizungsanlage Defekt (26,000€), durch Erbstreitigkeiten soll wohl derjenige der noch im Grundbuch steht eine Unterschrift zwecks abtrettung beim Notar unterzeichnen, erst dann kann die Reparatur der Heizung erfolgen, da ist ungewiss ob das nun zum 01.02 oder später erfolgt.

    Wohnung 2 - Müssen die Fußböden gemacht werden, dies sollte zwischen den Festtagen erfolgen, dort gibt es einen Mietvertrag zum 01.02 aber leider noch keine rückantwort ob die Fußböden fertig sind.

    Daher sind wir ja hier an dem Mist Haus gebunden und haben einen ungeduldigen Vermieter der es nur aufs Geld abgesehen hat. alles ziemlich nervenaufreibend.

  • Das Problem ist, wir haben 2 Wohnungen zur Auswahl
    ....noch keine rückantwort ob die Fußböden fertig sind.Daher sind wir ja hier an dem Mist Haus gebunden und haben einen ungeduldigen Vermieter der es nur aufs Geld abgesehen hat. alles ziemlich nervenaufreibend.

    meine rein persönliche Meinung. Du hättest nun noch rund eine Woche der "Ausladung" entgegenzukommen, daher würde ich alle Strippen ziehen, und in die Wohnung 2 gehen bzw. alternativ binnen 3 Tagen zu entscheiden, W1 oder W2 zum 1.2 startklar zu bekommen und dies dem RA mitzuteilen inkl. verbinl. Info / Kopie / Nachweis der neuen Wohnung zum 1.2.

    kommt drauf an!

  • Was mich aber doch mehr alls nur erstaunt sind die RA Gebühren, vielleicht weis jemand warum die so hoch sind?
    Gegenstandswert: 8.034,00€
    1,3 Geschäftsgebühr, § 13 RVG, Nr.2300 VV RVG 659,10€
    Post und Telekommunikationsdienstleistungen 20,00€
    19,00% MwsT 129,03€
    Gesamtkosten 808,13€
    Mir kommt die Summe viel zu hoch vor,


    Ohne jetzt noch mal den ganzen Thread lesen zu wollen: Eigener oder gegnerischer RA?
    8001-9000€ Gegenstandswert sind bei 1,3-fach zu vergüten mit 583,70€, Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/bragebo/gesamt.pdf Seite 47.

  • Gegnerischer RA fordert die Summe, nur Frage ich mich auch, wo sind 8000 € gegenstandswert?


    Frage nicht Dich, sondern ihn, falls er die Angelegenheit weiter verfolgt.
    Ein gegnerischer RA bekommt nur dann von mir Geld, wenn ich einen Prozess rechtsgültig verloren habe.

  • Von mir sieht der RA erstrecht nichts, fordern kann jeder.

    Aber ne andere sache, der Heizungsbrenner ist kaputt, das kaputte teil kostet 300€, habe den VM Kontaktiert und er sicherte zu das Heute ein Heizungsmonteur kommt, auf rückfrage welche Firma kam keine antwort, nur das seine Frau das angeleiert hat.
    Nun hatte ich die Frau angefragt und die sagt ihr mann hat die Daten. Nun besteht die Regelung noch, sollte der VM keinen Monteur schicken und ich eine Frist von 3-4 Tagen setze, das ich dannach einen Monteur auf seine Rechnung besorgen kann?

  • Nun besteht die Regelung noch, sollte der VM keinen Monteur schicken und ich eine Frist von 3-4 Tagen setze, das ich dannach einen Monteur auf seine Rechnung besorgen kann?


    Jein. Der Monteur wird die Rechnung seinem Auftraggeber schicken. Du kannst den Rechnungsbetrag von der nächsten Miete einbehalten, wenn Du den VM vergeblich nachweisbar mit angemeseener Frist aufgefordert hatttest, die Heizung instandzusetzen und möglichst auch auf § 535 BGB hingewiesen hast. Das nennt sich Selbstvornahme.

  • Mal eine Grundliegende Frage: Laut Mietvertrag sollen wir uns selber um Heizöl bekümmern, nun hatten wir kurz vor Weihnachten 500 Liter getankt, dachten reicht aus bis Februar, aber es sind gerade mal 2 Wochen rum und der Tank ist leer, kann man den Vermieter eine auflage geben das er Tanken muss oder muss ich doch nochmal auf meine kosten Heizöl besorgen?

  • Laut Mietvertrag sollen wir uns selber um Heizöl bekümmern,


    Wenn ihr das im Vertrag vereinbart habt, dann ist das auch gültig. Du könntest höchstens um eine Änderung das Vertrages bitten, ein Anrecht darauf hast du aber nicht.

  • Guten Abend,

    endlich nach langem warten geht es Ende des Monats in eine Neue Wohnung, mich würde aber nun folgendes Interessieren, der Anwalt vom VM hatte auch keine Geduld und hatte uns bis Mitte Januar Zeit gegeben, heute rief der VM an und meinte wir würden den Heizungsbauer belästigen, was nichtmal der Wahrheit entspricht, aber egal nun gehe ich davon aus das der Anwalt eine Räumungsklage macht, wie verhält sich das wenn wir aber bereits umgezogen sind und dies dem Gericht oder gegnerischen Anwalt mitteilen, bleibt der VM dann auf seinen Kosten sitzen ? oder kann er uns zwingen zu Zahlen, da er heute auch gedroht hat, das er sein Geld bekommen wird.

  • Cyberdream:

    "heute rief der VM an und meinte wir würden den Heizungsbauer belästigen, was nichtmal der Wahrheit entspricht,"
    - Also so what...?

    "nun gehe ich davon aus das der Anwalt eine Räumungsklage macht,"
    - Warte doch erstmal ab, bis Du die Klageschrift bekommst.

    "wenn wir aber bereits umgezogen sind und dies dem Gericht oder gegnerischen Anwalt mitteilen,"
    - Dem Gericht natürlich. Mit dem gegnerischen RA haste nichts zu tun.

    "bleibt der VM dann auf seinen Kosten sitzen ?"
    - Ich hoffe es für Dich.

    "kann er uns zwingen zu Zahlen, da er heute auch gedroht hat, das er sein Geld bekommen wird."
    - Drohen gehört bei manchen Leuten zum Handwerk... *pffft*

  • Zitat

    Dem Gericht natürlich. Mit dem gegnerischen RA haste nichts zu tun.

    Der gegnerische RA hat aber die Vollmacht meines Prozessgegners, somit habe ich eigentlich nur noch mit dessen Anwalt zu korrespondieren. War bislang meine Meinung. Richtig oder falsch?

  • Der gegnerische RA hat aber die Vollmacht meines Prozessgegners, somit habe ich eigentlich nur noch mit dessen Anwalt zu korrespondieren.


    That's right.

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