Hallo,
"Kauf bricht Miete nicht", heißt es so schön und bedeutet, soweit ich weiß, dass beim Hauskauf ein bestehender Mietvertrag übernommen werden muss.
Genau dies haben wir vor einem Jahr getan, zugegebenermaßen ohne uns über alle rechtlichen Konsequenzen bewusst zu sein. Nun haben wir festgestellt, dass die Wohnflächenangabe im vom Vorbesitzer verfassten Mietvertrag deutlich (ca. 20%) über der tatsächlichen Wohnfläche liegt. Der Mieter hat mir gegenüber nun ein Recht auf Geltenmachung einer Mietminderung, dieses aber noch nicht ausgeübt.
Wie löse ich dieses Schlamassel am besten?
Vielen Dank im Voraus
Watzi