Falsche Quadratmeterangabe bei Mietvertragsübernahme

  • Hallo,

    "Kauf bricht Miete nicht", heißt es so schön und bedeutet, soweit ich weiß, dass beim Hauskauf ein bestehender Mietvertrag übernommen werden muss.

    Genau dies haben wir vor einem Jahr getan, zugegebenermaßen ohne uns über alle rechtlichen Konsequenzen bewusst zu sein. Nun haben wir festgestellt, dass die Wohnflächenangabe im vom Vorbesitzer verfassten Mietvertrag deutlich (ca. 20%) über der tatsächlichen Wohnfläche liegt. Der Mieter hat mir gegenüber nun ein Recht auf Geltenmachung einer Mietminderung, dieses aber noch nicht ausgeübt.

    Wie löse ich dieses Schlamassel am besten?

    Vielen Dank im Voraus

    Watzi

  • Wie löse ich dieses Schlamassel am besten?

    In dem du deinem Mieter ganz schnell die Miete um diese 20% reduzierst, bevor du dazu verurteilt wirst. Wie du dann mit dem Hausverkäufer klar kommst ist eine andere Sache und hat mit Mietrecht nichts zu tun.

  • Zitat

    In dem du deinem Mieter ganz schnell die Miete um diese 20% reduzierst, bevor du dazu verurteilt wirst.


    Wäre schön, wenn das alles wäre, aber Mieter haben auch ein Recht auf Rückzahlung zuviel bezahlter Miete und das kann teuer werden.

  • Ist das mit der Abweichung tatsächlich fachmännisch ermittelt worden? Wurde vielleicht eine Fläche vergessen zu messen oder falsch bewertet? Terrasse / Balkon z. B.? Flächen unter Dachschrägen... o. a.

    Diese Abweichung wäre doch schon bei Vermietung aufgefallen. Das ist schließlich ein Fünftel.

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