Streichen bei Auszug...

  • Hallo zusammen,

    ich ziehe nach einem Jahr aus meiner Wohnung aus, in meinem Mietvertrag steht, dass ich bei Auszug streichen muss. Die Wohnung wurde letztes Jahr angeblich gestrichen, ich hatte aber schon Flecken an der Wand als ich eingezogen bin, die ich auch dokumentiert habe. So weit so gut, ich wollte eigentlich beim Auszug einfach streichen und keinen Stress mit den Vermietern anfangen. Jetzt kam meine Vermieterin auf mich zu und sagte mir ich soll nicht streichen sondern ihr 200€ geben, weil sie nciht will, dass schonwieder gestrichen wird. Meiner Meinung nach ist die Wand top in Ordnung, ich würde lediglich kleien Flecken durch einen befreundeten Maler beseitigen lassen... Die 200€ werde ich ganz sicher nicht zahlen, ausserdem habe ich folgendes gefunden :

    Isolierte Endrenovierungspflicht

    Die isolierte Pflicht des Mieters, bei Auszug die Wohnung zu streichen (oder sonst wie zu renovieren) ist nach der Rechtsprechung des BGH unwirksam. Grund hierfür ist, dass eine solche Regelung keine Rücksicht auf den tatsächlichen Zustand der Mietsache nimmt. Eine Renovierungspflicht bei Auszug bestünde bei einer solchen Klausel nämlich auch dann, wenn der Mieter gegebenenfalls wenige Monate vorher erst Schönheitsreparaturen durchgeführt hätte oder wenn die Wohnung einfach nicht so „abgewohnt“ ist, dass eine Renovierung tatsächlich erforderlich ist.


    Was meint ihr zu dem Thema? Theoretisch müsste ich ja garnichts machen, ich denke Mängel beseitigen ist okay, aber 200€ "anteilig" dafür zubezahlen?

  • Zitat

    Was meint ihr zu dem Thema?

    Nichts ohne den exakten Wortlaut der Klausel/n zu kennen.

    Entweder abtippen oder die Vertragsseite/en einscannen und als Bild/er, nicht zu klein, hochladen. Persönliche Daten unkenntlich machen.

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