Untermieter kündigen als Hauptmieter einer Wohngemeinschaft

  • Lieber Leser,

    ich möchte als Hauptmieter einer Wohngemeinschaft den Hauptmietvertrag mit dem Vermieter kündigen und gleichzeitig die Untermietverträge mit meinen drei Untermietern kündigen.

    Hier kurz die Fakten zu den Mietverträgen:
    - Ich bin Hauptmieter der WG und habe einen "normalen" Mietvertrag mit dem Eigentümer bzw. der Hausverwaltung des Eigentümers. Nur ich stehe in diesem Mietvertrag als Mieter drin
    - Meine Untermieter haben "normale" Untermietverträge mit mir abgeschlossen
    - Das es eine Wohngemeinschaft ist, ist dem Eigentümer bekannt, ist aber nirgendwo schriftlich festgehalten

    So wie ich das Mietrecht verstanden habe, kann ich wenn ich selber meinen Mietvertrag mit dem Eigentümer/Hausverwaltung kündige, meinen Untermietern ohne Angabe von besonderen Gründen mit der normalen Kündigungsfrist von 3 Monaten kündigen.

    Ist das so korrekt?
    Muss ich sonst irgendwas beachten bei den Kündigungen der Untermietverträge?

    Vielen Dank im Voraus!

    Herzliche Grüße,

    Milez

  • Zitat

    meinen Untermietern ohne Angabe von besonderen Gründen mit der normalen Kündigungsfrist von 3 Monaten kündigen.

    Nein. Ohne wichtigen Grund mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten.

    Oder sind die Zimmer nachweislich und überwiegend mit Möbeln von Dir ausgestattet und jeder der 3 Untermieter hat einen Vertrag für sich über ein Zimmer?

    Zitat

    Muss ich sonst irgendwas beachten bei den Kündigungen der Untermietverträge?

    Das das Mietrecht bis auf eine Ausnahme auch für sog. Untermietverhältnisse gilt.

  • Erstmal Danke für die schnelle Antwort.

    Die Untermieter haben alle einen eigenen Untermietvertrag mit mir für ihre jeweiligen Zimmer.

    Die Zimmer sind aber nicht, bis auf ein Hochbett welches mir gehört und die WG-Küche, möbliert.

    Also dann sind es wohl 6 Monate Kündigungsfrist.

  • Erstmal Danke für die schnelle Antwort.

    Die Untermieter haben alle einen eigenen Untermietvertrag mit mir für ihre jeweiligen Zimmer.

    Die Zimmer sind aber nicht, bis auf ein Hochbett welches mir gehört und die WG-Küche, möbliert.

    Also dann sind es wohl 6 Monate Kündigungsfrist.

    Wenn es keinen rechtlich zulässigen Grund für eine Kündigung gibt und das Mietverhältnis noch keine 5 Jahre dauert, ja.

    Hier der entsprechende Paragraf http://dejure.org/gesetze/BGB/573a.html

  • Zitat

    Wenn es keinen rechtlich zulässigen Grund für eine Kündigung gibt und das Mietverhältnis noch keine 5 Jahre dauert, ja.


    Soweit mir bekannt, besteht ein berechtigtes Interesse auch darin, dass das Hauptmietverhältnis beendet wird. In vielen Untermietverträgen steht das sogar drin.

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