Mündliche Vereinbarung

  • Guten Abend,

    ich, oder genauer, mein Freund, seine Eltern und ich haben derzeit ein kleines Problem.
    Ich versuche mich kurz zu fassen:

    Seit Mitte Juli wohnen mein Freund und ich in einer Mietwohnung welche von seinen Eltern zur Zeit noch bezahlt wird.
    Demnach läuft der Mietvertrag auch über die Beiden. Nun zum Problem:
    Vor dem Einzug, hatte uns der Vermieter, oder genauer der Mann von der Wohnungsgesellschaft, ein Angebot gemacht.
    Der Boden in der Wohnung entsprach nicht unseren Vorstellungen und daher wollten wir diesen erneuern. Er stimmte zu und meinte, er würde uns daher auch einen Teil der Miete erlassen, sodass wir nur noch die Nebenkosten für den 15.Juli bis zum 31.Juli zahlen müssten. Wir waren überrascht, dass er uns dieses Angebot machte, da ein neuer Boden nicht gerade günstig ist und reich sind wir ja nunmal auch nicht. Bisher lief alles gut, bis wir Anfang dieser Woche einen Brief der Wohnungsgesellschaft erhalten haben, in dem stand, dass unser Mieterkonto im Minus sei. Und damit ist der Betrag gemeint, der uns eigentlich hätte erspart bleiben sollen. Wir haben natürlich umgehend bei ihm angerufen und er teilte uns mit, dass dieses im Mietvertrag hätte vereinbart werden müssen.
    Leider habe ich mir so etwas schon gedacht aber die Eltern meines Freundes wollen nun warscheinlich einen Anwalt einschalten, wovon ich allerdings nichts halte, da ich der Meinung bin, dass er völlig Recht hat.
    Mein Freund und ich haben zwar die wichtigsten Teile des Mietvertrages gelesen, aber immerhin war es doch die Aufgabe seiner Eltern, diese "Lücke" zu finden.
    Nun würde ich gerne wissen, ob jemand weiß, ob man nicht doch etwas machen kann.


    Mit freundlichen Grüßen

    Laura

  • Vor dem Einzug, hatte uns der Vermieter, oder genauer der Mann von der Wohnungsgesellschaft, ein Angebot gemacht.
    ..., bis wir Anfang dieser Woche einen Brief der Wohnungsgesellschaft erhalten haben, in dem stand, dass unser Mieterkonto im Minus sei. Und damit ist der Betrag gemeint, der uns eigentlich hätte erspart bleiben sollen.


    Dann sollten doch die Mieter mit dem Vorgesetzten des WG-Mitarbeiters ein Gespräch führen. Das schon mal versucht?

  • Das wird morgen gemacht, aber der Mitarbeiter hatte mir gestern am Telefon versichert, "dass er da leider nichts machen kann, da davon nichts im Mietvertrag steht und man das im Nachhinein auch nicht ändern könnte."

  • Das wird morgen gemacht, aber der Mitarbeiter hatte mir gestern am Telefon versichert, "dass er da leider nichts machen kann, da davon nichts im Mietvertrag steht und man das im Nachhinein auch nicht ändern könnte."


    Faule Ausrede, und morgen, Samstag, wird der MA wohl auch sein "wohlverdientes" WE geniessen wollen. Natürlich lässt sich eine Zusatzvereinbarung zum MV abschliessen.
    .
    Ach ja, was kümmert mich mein dummes Geschwätz von gestern...?

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (27. August 2015 um 19:53)

  • Morgen ist Freitag, und bis jetzt konnten wir ihn auch am Wochenende über seine Handynummer erreichen, daran sollte es nicht scheitern. :)
    Er konnte sich auch dran erinnern, dass er es gesagt hat. Auch als ich ihm gesagt habe, dass sich ja noch fünf andere Menschen zu dem Zeitpunkt seiner Aussage im Raum befanden, hat er wiederholt gemeint, dass er nichts daran ändern könnte.
    Ich hoffe, dass sich daran noch etwas ändern lässt.

  • Morgen ist Freitag, und bis jetzt konnten wir ihn auch am Wochenende über seine Handynummer erreichen, daran sollte es nicht scheitern. :)
    Er konnte sich auch dran erinnern, dass er es gesagt hat. Auch als ich ihm gesagt habe, dass sich ja noch fünf andere Menschen zu dem Zeitpunkt seiner Aussage im Raum befanden, hat er wiederholt gemeint, dass er nichts daran ändern könnte.
    Ich hoffe, dass sich daran noch etwas ändern lässt.


    Uups, da war ich meiner Zeit voraus...
    Naja, berichte ins doch bitte demnächst über den Ausgang.

  • Ausschlaggebend ist der schriftliche Vertrag. Man kann vorher "bereden", dass die Wasserhähne vergoldet werden. Wenn dann aber ein schriftlicher Vertrag abgeschlossen wird und dieser sagt, die Wasserhähne sind normal aus Edelstahl, dann hat man eben Pech.

    Oder konkreter: Wenn man "bequatscht", dass man einen halben Monat Mietfrei bekommt, und dann einen Mietvertrag aufsetzt, der auch beiderseitig akzeptiert wird, der besagt, dass das Mietverhältnis zum Zeitpunkt X beginnt und auch die Mietzahlungen dort nicht abweichend geregelt werden, so ist die Miete ab Zeitpunkt X auch fällig.

    Alles weitere wäre nur noch reine Kulanz.

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