Kündigung wegen Lärmbelästigung

  • Hallo ihr Lieben,
    Mein Mann und ich sind schon seit längerem auf der Suche nach einer neuen Wohnung. In der jetzigen Leben wir seit etwa 1 1/2 Jahren und seit ca. 9 Monaten quälen wir uns mit ständigen Umbauarbeiten am Haus durch andere Vermieter. Mindestens jeden zweiten Monat wird eine andere Wohnung komplett umgebaut, um daraus seniorengerechte Wohnungen zu schaffen, da unter uns ein Pflegedienst haust, dem fast das gesamte Haus gehört.
    Mein Mann ist im Schichtdienst und kann so nach der Nachtschicht kaum schlafen. Oft fangen die Arbeiten am Haus schon vor 08:00 Uhr an und die Mittagsruhe wird auch nicht immer eingehalten.
    Nun haben wir eine neue Wohnung gefunden. Diese ist aber schon zum 1.11. frei. Also kommen wir mit einer fristgerechten Kündigung unserer jetzigen Wohnung nicht hin.

    Nun ist meine Frage:
    Kann ich aufgrund der beschriebenen Lärmbelästigung früher kündigen?

    Über schnelle Antworten würde ich mich sehr sehr freuen.
    Ganz liebe Grüße aus NRW
    Melanie

  • Ich glaube nicht. Zur fristlose Kündigung bedarf es der Kriterien nach BGB § 543.
    Diese liegen nach meinem Verständinis bei Ihnen nicht vor.
    Da Sie diese Zustände bereits seit 9 Monaten erleiden müssen, wäre eine fristgerechte Kündigung schon längst fällig gewesen.
    Nun haben Sie glücklicherweise schnell eine Wohnung gefunden und wollen fristlos raus. Menschlich verständlich:
    Leider erweckt das den Verdacht, das die ins Auge gefasste Fristlosikkeit nur ein vorgeschoberner Grund ist.
    Rechtlich steht sowas auf äußerst gebrechlichen Beinen.
    Aber ein Gespräch mit dem Vermieter könnte manchmal Wunder bewirken.

  • Ich glaube nicht. Zur fristlose Kündigung bedarf es der Kriterien nach BGB § 543.
    Diese liegen nach meinem Verständinis bei Ihnen nicht vor.
    Da Sie diese Zustände bereits seit 9 Monaten erleiden müssen, wäre eine fristgerechte Kündigung schon längst fällig gewesen.
    Nun haben Sie glücklicherweise schnell eine Wohnung gefunden und wollen fristlos raus. Menschlich verständlich:
    Leider erweckt das den Verdacht, das die ins Auge gefasste Fristlosikkeit nur ein vorgeschoberner Grund ist.
    Rechtlich steht sowas auf äußerst gebrechlichen Beinen.
    Aber ein Gespräch mit dem Vermieter könnte manchmal Wunder bewirken.


    Schliesse mich an. Vielleicht lässt sich der VM auf einen Mietaufhebungsvertrag zu einem früheren Zeitpunkt ein. Und wenn sich die Mieten um einen Monat überschneiden, habt Ihr noch mehr Gelegenheit, im November in beiden Wohnungen noch tätig sein zu können.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!