Versorgungsleitungen im abgeschlossenem Privatkeller zulässig?

  • Guten Tag,

    Ich hoffe es ist okay wenn ich einen neuen Themenblock aufmache, denn ich konnte über das stöbern und die Suchfunktion bisher leider nichts finden, das mir helfen konnte.

    Ich möchte einmal mein Problem schildern:
    Ich wohne in einem Mehr-Parteien Haus in dem sämtliche Versorgungsleitungen (Wasser, Strom, Internet und Gas) in einem privaten Keller hinter verschlossener Tür liegen.
    Heute hatte ich einen Techniker von der Telekom da, der leider nicht an den Internetanschluss kam. Die Mieter für den privaten Keller waren nicht Zuhause und als ich beim Vermieter anrief sagte dieser mir ich müsste solche Arbeiten vorher bei ihm ankündigen damit er vorher den Keller aufschließen kann.
    Nun bekomme ich von dem (verständlicherweise) verärgerten Telekom-Techniker eine Anfahrt in Rechnung gestellt. Kann ich diese dem Vermieter weiter reichen? Der Telekom-Techniker meinte das jedenfalls da er mir ebenfalls gesagt hat, das es sowieso nicht zulässig ist sämtliche Versorgungsleitungen hinter verschlossener Tür zu haben, alleine schon wegen dem Gas Anschluss.

    Ich bin gespannt was ihr dazu sagt und ob ihr mir vielleicht helfen könnt. Leider kennt man sich mit solchen Themen immer viel zu wenig aus und man möchte ja auch nicht unnötiger weise ein Fass aufmachen.

    Viele Grüße,
    Holly

  • Also Gas muß frei und zugänglich sein. Das das bei einem Internetanschluss auch so wäre, kann ich mir kaum vorstellen, das ist wohl kaum sicherheitsrelevant.
    Ob man dann daraus einen Anspruch auf die Übernahme von Fahrkosten für einen Technicker ableiten kann den man selbst beauftragt, ist noch mal ein ganz anderes Thema. Aber wie du schon selber schreibst, von wegen "Fass aufmachen".

  • Wieso sollte der Eigentümer DEINE Kosten tragen?
    Ein Gang in den Keller hätte erkennen lassen, dass der T-Verteilerkasten offenbar nicht im freizugänglichen Gang montiert ist, und daraus wäre zu schließen gewesen, dass man die Verwaltung / den Eigentümer über die Notwendigkeit des Öffnens des betreffenden Raums zu informieren hat.

  • HollyShort,
    hast Du mal darüber mit dem Telekomiker darüber gesprochen, dass es auch ein grosszügiges Trinkgeld (beim nächsten Termin) tun könnte, ohne jetzt ein Fass aufzumachen?

  • Hallo,

    dein Telekomtechniker scheint ja Experte zu sein, wenn er so aus dem Stehgreif genau weiß, wie die Rechtslage bei den Versorgungsanschlüssen ist. Kannst du seine Telefonummer besorgen? Vielleicht brauch ich den Alleswisser mal als Telefonjoker bei Günther Jauch ;-).

    Der Gasanschluss muss frei zugänglich sein. Das heißt allerdings, dass er nicht zugebaut werden darf. Mir einer verschlossenen Tür hat das nichts zu tun, denn in den meisten Fällen ist der Gasanschluss nicht für jedermann zugänglich, sondern hinter einer verschlossenen Tür. Bei den anderen Anschlüssen, insbesondere Internet kann ich mit nicht vorstellen, dass es da eine Verordnung gibt, weil kaum Gefahr im Verzug sein kann, höchstens dass die Ebay Aktion auf die du bietest gleich ausläuft.

    Zu den Kosten muss ich sagen, dass selbstverständlich du diese tragen mußt. Was kann dein Vermieter dafür, dass du ohne jegliche Absprache Handwerker bestellst. Selbst bei voller Zugänglichkeit sollte es klar sein, dass der Vermieter informiert wird, wenn du jemanden beauftragst an Gemeinschaftseinrichtungen zu arbeiten.

    Gruss
    H H

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