Hallo,
ich wohne in einer Wg, in der wir vier gemeinsam im Mietvertrag als Hauptmieter stehen. Drei von uns, unter anderem auch ich, ziehen zum 1.9. aus und wir haben alle drei schon einen Nachmieter gefunden, die sich bereit erklärt haben, einzuziehen.
Meine Frage ist, ob es für mich eine Möglichkeit gibt, sich über eine schriftliche Erklärung zwischen mir und meiner Nachmieterin abzusichern? Denn meine Sorge ist, dass die neuen Mitbewohner zusammen mit dem jetzigen Mitbewohner nicht alles auf die Reihe bekommen (Mietzahlung, Schriftliches etc.) und ich dann noch, solange nicht das Papier zu meinem Austritt aus dem Mietvertrag von allen unterschrieben wurde, im Vertrag als Mieter stehe(der bleibende Mitbewohner ist nämlich noch für einige Zeit im Urlaub) und dementsprechend noch haftbar gemacht werden kann.
Ich möchte meiner Nachmieterin nicht die Schlüssel übergeben, bevor für mich klar ist, dass ich für nichts mehr haftbar gemacht werden kann. Bevor wir nach Nachmietern suchten, hatten wir nur eine gemeinsame Kündigung an den Vermieter geschickt, im Falle dessen, dass wir keine Nachmieter finden. Aber eine Erklärung zum Austritt aus dem Mietervtrag für uns drei Ausziehende nicht, weil sich der bleibende Mitbewohner dagegen wehrte.
Was für Möglichkeiten bleiben mir, um sicher zu gehen?
Vielen Dank euch schon einmal im Voraus
Lucas
Absicherung bei Mieterwechsel
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bselle -
24. August 2015 um 07:23 -
Erledigt
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Sie wissen schon, das ein gemeinsamer Mietvertrag nur gemeinsam gekündigt werden kann.
Nachmieter können Sie vergessen; das geht ohne den Vermieter sowiso nicht.
Ich sehe keine Möglichkeit eine Änderung des BGB herbeizuführen.
Hoffentlich ziehen Sie aus dem Konstrukt "WG" Ihre Lehren. Auch "billig und günstig" hat seinen Preis.
Einzige, fast aussichtslose Möglichkeit, klagen. -
Zitat
Was für Möglichkeiten bleiben mir, um sicher zu gehen?
Ohne den Vermieter gar keine.
Denn dieser entscheidet, neben den anderen Hauptmietern, ob einer aus dem Vertrag entlassen und ein anderer dafür aufgenommen wird.
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Was für Möglichkeiten bleiben mir, um sicher zu gehen?
Hallo Lucas,
wie Du enttäuscht feststellen musstest, fast keine. Was Ihr unter Euch ausmacht, ist Privatrecht.
In diesem Forum dreht es sich ausschliesslich um Mietrecht, also um die Beziehungen zw. Mietern und Vermietern.
Solange wie dem VM keine von allen(!) Mietern unterschriebene Kündigung vorliegt. haftet jeder M gesamtschuldnerisch.
Es gäbe jedoch noch eine Möglichkeit, nämlich die, dass sich der VM mit den M (alte und neue Interessenten) zusammensetzt und einen gemeinsamen Aufhebungs- bzw. Änderungs-Vertag be- bzw. abschliesst. -
https://forum.mietrecht.de/community/
Hier kann man sogar Stasi spielen. Ist das nicht lustig

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