Mündliche Abmachnung verbindlich

  • Guten Tag,

    meine Freundin und ich wollten in eine neue Wohnung ziehen und haben für diese auch eine mündliche zusage gekriegt,
    in der Zwischenzeit hat sich bei uns aber etwas anderes ergeben wo wir kostenlos wohnen können.
    Jetzt haben wir noch keinen Vertrag oder i-etwas schriftliches unterschrieben, nur eine telefonische Zusage.
    wir haben der Vermieterin ca. 3 Wochen vor vereinbartem mietbeginn abgesagt.
    Sie möchte von uns jetzt eine Kaltmiete und die kosten für eine neue Anzeige als Entschädigung.
    sind wir verpflichtet die zu zahlen oder ist das recht auf unserer Seite, da wir ja noch keinen Vertrag abgeschlossen haben.

    Vielen dank schon mal für die Antworten

    Vg

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